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Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon holzer123 » Mo Mai 20, 2024 19:20

Hallo,

ich habe ein langes schmales Grundstück seit X Jahren Familienbesitz. Dadurch fließt ein kleiner Bach. Der Ort ist wie es üblich war am Bach bebaut.

Ich habe seit 2 Jahren meine Woodmizzer am Bach stehen.
Seit paar Monaten nervt mich jetzt die Wasserbehörde und das Bauamt.
Das Bauamt sagt, die Säge wäre ein Bauobjekt und unterliegt einer Baugenehmigung. Die steht frei... ist mir neu das Maschinen Bauobjekte sind.
Dazu kommt jetzt die Wasserbehörde, diese hat 2020 nun auch abweichend vom Bundeswassergesetz innerhalb Ortsteile 5 Meter Gewässerrandstreifen angesetzt und ich solle die Säge entfernen.

Ja wohin? Das Grundstück ist blos 20 Meter breit und aber 100 Meter lang.
In jede Seite 5 Meter Gewässerrandstreifen würden bedeuten ich könne 1000m² meines Grundes nicht mehr benutzen. Das wäre ja eine regelrechte Zwngsenteignung?
Ich kanns verstehen, außerhalb mit Dünger usw. Aber sowas?
Gibts weitere Erfahrungen?
Grüße
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon xyz » Mo Mai 20, 2024 19:36

tja das ist normal, Arbeitskollege hat hat ein Gartengrundstück am Bach gekauft, hab ihm vorab gesagt er bekommt sicher Probleme mit dem Vorkaufsrecht der Stadt, so kam es dann auch die ersten paar Meter hat dann die Stadt aufgekauft und ihm verpachtet musste auch dann die Geschirrhütte weiter vom Bach auf sein eigenes Grundstück stellen, das stand vorher aber schon im Anzeigenblatt das man alles vom Bach wegen Hochwasserschutz und Pflegemaßnamen mit einem gewissen Abstand wegstellen muss!
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon T5060 » Mo Mai 20, 2024 19:51

Ne es ist kein enteignungsgleicher Eingriff sondern eine Inhaltsbestimmung des Grundstücksbegriffs; siehe Naßauskiesungsbeschluß der BVerfG.

Aber, es kommt auf den Gesamtblick im Kontext der Nutzung an, auch in Bezug auf die EU WRRL.

So und bis etwa 1910 standen eigentlich alle Sägewerke am Wasser, weil ja bis dahin gar keine andere Energie zum Betrieb einer Säge zur Verfügung stand.

Wenn Behörden keine Bauanträge mehr bekommen, da fangen die alle wieder mit so einem Schwachsinn (siehe hierzu aktuelle Entwicklung bei Nordwolle, Marco Scheel) an
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon holzer123 » Mo Mai 20, 2024 19:53

Ich verstehe nicht, dass so viele, die das ja betrifft, einfach so hinnehmen. Sowas kann man bei neuen Grundstücken, ausweitungenbder Ortschaften einplanen, aber doch nicht bei altbestand. Das wäre eine totale Ortsveränderung, Zwangsenteigung und damit eingriff in die Grundrechte. Ich werde die Sache meinem Anwalt übergeben. Soll er sich kümmern.
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon holzer123 » Mo Mai 20, 2024 19:55

Naja ich sehe es schon als Enteignung, wenn ich das ja nicht mehr nutzen kann wie ich möchte.
Sollen die doch den Bach umlegen :)
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon T5060 » Mo Mai 20, 2024 20:00

Einfach nur Anwalt reicht nicht, muss schon einer sein der in dem Thema drin ist.
Einfach mal den nächsten Mühlenbetreiber fragen.
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon Kobold59 » Mo Mai 20, 2024 20:02

Hallo Holzer123,

da würde ich die Säge irgenwie auf Räder stellen, alle 4 Wochen ein paar Meter weiter schieben und in Ruhe abwarten, was passiert.
Dann ist sie kein Bauobjekt mehr, weil mobil, und geht das Bauamt nix mehr an.

Gruß Reihard
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon holzer123 » Mo Mai 20, 2024 20:10

Hatte ich auch schon überlegt. Aber bei 8M länge auch nicht so einfach.

Mühlenbetreiber wäre eine Idee.
Das muss zumindest ein Fachanwalt ran.
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon Ecoboost » Mo Mai 20, 2024 20:16

Servus,

Kobold59 hat geschrieben:...
da würde ich die Säge irgenwie auf Räder stellen, alle 4 Wochen ein paar Meter weiter schieben und in Ruhe abwarten, was passiert.
Dann ist sie kein Bauobjekt mehr, weil mobil, und geht das Bauamt nix mehr an....

Dann hat er aber immer noch das Problem mit dem Bach, so einfach ist das nicht.
Wenn die da eventuell sogar noch irgendein Gewässerschutzprogramm am laufen haben kannst das alles ohnehin vergessen.
Vermutlich auch noch im Außenbereich das ganze, oder!?
Ich sage dir nur die können dich da fuchsen bis zum geht nicht mehr, da bist immer nur der Dumme.
Der Anwalt lässt sich schön bezahlen, auch wenn er daneben liegt.
Wäre halt sicherlich auch nicht von Nachteil gewesen hier vorab eine Anfrage zu machen, anstatt alles so durchzuziehen.
Hast Du denn mal im Flächennutzungsplan nachgeschaut als was das Grundstück denn genau ausgewiesen ist?
Wo befindet sich das Grundstück?
Grenzt es an dein Haus mit bestehenden Bebauungen an, wäre es unter Umständen gar eine Baulücke oder ist es eine grüne Wiese?

Gruß

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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon holzer123 » Mo Mai 20, 2024 20:25

Das ist innerorts!
Eigentlich alles Baugrundstück gewesen.
Haus steht auch am Bach direkt dran.
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon Ecoboost » Mo Mai 20, 2024 20:36

Servus,

dann würde ich mit den Behörden sprechen was genau der Anlass ist das so Verfahren wird.
Am besten mit der Nachbarschaft zusammen tun und ggf. auf einen Vororttermin mit den Behörden pochen.
Maßgebend ist was im Flächennutzungsplan steht, natürlich kann ein Baugrundstück auch wieder zurück gestuft werden als Fläche für Landwirtschaft.
Du solltest bei der Thematik dir auf jeden Fall rechtlichen Beistand einholen, da es nicht auszuschließen ist das Du hier über den Tisch gezogen wirst.
Du fragtest vor kurzen erst nach wegen einer Privilegierung, steht dies im Zusammenhang mit dem Thema?

Gruß

Ecoboost
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon T5060 » Mo Mai 20, 2024 20:40

Deutschland und die Ufer-Frage ist alles bedeutend:
Ist es das rechte Ufer, das linke Ufer oder das andere Ufer ?
Was gilt, wenn das Ufer non-binär ist ?

Ein mobiles Sägewerk ist keine bauliche Anlage, auch wenn die dort im Jahr öfters genutzt und auch abgestellt wird. Als nächstes wird man über die Ausgestaltung und die Vegetation des Uferraums schauen müssen und man muss dabei auch die Höhe der Wasserstände betrachten. Auch ein Sägeplatz, ist auch dann keine bauliche Einrichtung, wenn dieser zum Sägen und zur Holzlagerung genutzt wird.

In der historischen Betrachtung lieferten die Gewässer nicht nur die Energie für die Sägekraft, sondern die Mittelgebirgsgewässer dienten bis Anfang der 1960ziger Jahre ständig dem Holztransport.

Im Sinne des Wasserrechts ist ein Holzlager - und Sägeplatz keine widersprüchliche Nutzung eines an einem Gewässer liegenden Grundstücks.
Schon gar nicht ist es eine Nutzung, die Gewässerökologie und die Wasserbeschaffenheit negativ beeinflusst.

Denken wir an die Bodensee-Fellchen, die dort seit Bestehen der Art leben und heute vom Aussterben bedroht sind, weil das Wasser im Bodensee wegen der TrinkwasserVo in einen schlechten ökologischen Zustand geraten ist.
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon langholzbauer » Mo Mai 20, 2024 21:12

Nun mal ganz langsam brauner! :wink:
Das Sägewerk ist nicht mobil.
Die alten Wasser( Säge)mühlen hatten alle auch immer wieder mit Wasserschäden zu kämpfen. :klug:

Vielleicht ist auch ein Sockel dafür gegossen worden?
Damit ist es ein Bauwerk.
Soweit kann man den Standpunkt der Behörden nachvollziehen.
"Bachlauf" ist ein dehnbarer Begriff.
Wenn es im Bereich eines H¹⁰⁰= Jahrhunderthochwassers steht, gibt es dafür keine plausibele Genehmigungsfähigkeit.
Ob das so ist kann in vielen Bundesländern schon in frei zugänglichen Karten im 'Net selbst nachgesehen werden.

Der Vorschlag von Kobold ist zu prüfen, weil es auch der Säge nicht unbedingt gut tut ganzjährig direkt an Bachlauf zu stehen. :wink:
Ich würde da ganz offen auf Wasserbehörde und Bauamt zu gehen.
Vielleicht reicht es schon das Teil umgedreht auf den 6. Meter Abstand zu stellen und die Fläche zw. Bach und Säge als Verkehrsfläche zu nutzen...
Ohne Bilder rate ich da von jeder Eskalation über Anwalt mit den Behörden ab.
Die meisten Mitarbeiter dort wollen einfach nur gefragt werden und können ja nicht ahnen, wie weit sich die betroffenen Personen der besonderen Situation bewusst sind.
Mit einer gewissen Grundfreundlichkeit und etwas Vorbereitung über die Rechtslage kommt man dort oft viel schneller und billiger ans Ziel, als mit jedem Fachanwalt.
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon 240236 » Mo Mai 20, 2024 22:21

Langhozbauer: Das mit dem gefragt werden ist schon gut, aber man muß ihnen schon auch fachlich die Stirn bieten können. Sehe ich bei mir. Mein Hofgrundstück liegt auch komplett in H100. Als ich im Jahre 2017 einen neuen Trockner gekauft habe und dieser aufgestellt war, kam auf einmal das LRA. Der erste Trockner galt als Inventar und jetzt auf einmal als bauliche Anlage. Habe meinen Trocknerhersteller kontaktiert und dieser meinte, daß das jedes LRA anders ausliegt. Gut habe einen Plan eingereicht und gut ist es. Genehmigt wurde er nicht, mit der Begründung: da ab einem gewissen Datum eine Errichtung einer Verbrauchsanlage in Hochwassergebieten verboten ist. Habe dann Einspruch erhoben, denn es steht in irgend einem Gesetzestext: Die Errichtung einer Heizölverbrauchsanlage ist verboten, sofern sie der Beheizung von Wohn- und Gewerberäumen und der Erhizung von Wasser dient. Ein Getreidetrockner ist eine technische Heizung und diese fällt da nicht darunter. Nach kurzer Zeit wurde er einfach ohne Auflagen genehmigt.

Was ich damit sagen möchte: Man sollte sich rechtlichen Beistand holen, man muß ihnen den ja nicht gleich vorzeigen. Man muß denen das Gefühl geben, daß sie mit mir nicht Hans Kasper spielen können.
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Re: Probleme Wasserbehörde und Bauamt...

Beitragvon langholzbauer » Mo Mai 20, 2024 22:47

Das ist es, was ich im letzten Satz mit " etwas Vorbereitung" meinte.
Noch nie war es so einfach wie heute, sich schon selbst vorher in die betreffende Materie hinein zu lesen.

Im Zweifel geht man das erste Mal freundlich wieder raus und lässt sich die Ablehnung vorher mündlich und trotzdem schriftlich erklären.
Dann hat man was in der Hand , worauf man konkret reagieren kann.
Wer gleich los poltert, macht ja nicht nur sich selbst unbeliebt, sondern hört dann oft auch nicht mehr richtig hin. :wink:
Ich meine ausdrücklich nicht blinde Unterwerfung.
Wer von Behörden ernst genommen werden will, muss auch seine Rechte kennen und kommunizieren können.

Im Falle des TE müssen ja in den Schreiben von den Ämtern auch schon entsprechende §§ genannt worden sein, die man selbst inkl. verschiedenen Auslegungen bzw. Ausführungen dazu im www findet.
Zuletzt geändert von langholzbauer am Mo Mai 20, 2024 22:56, insgesamt 1-mal geändert.
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