Hallo,
ich habe ein langes schmales Grundstück seit X Jahren Familienbesitz. Dadurch fließt ein kleiner Bach. Der Ort ist wie es üblich war am Bach bebaut.
Ich habe seit 2 Jahren meine Woodmizzer am Bach stehen.
Seit paar Monaten nervt mich jetzt die Wasserbehörde und das Bauamt.
Das Bauamt sagt, die Säge wäre ein Bauobjekt und unterliegt einer Baugenehmigung. Die steht frei... ist mir neu das Maschinen Bauobjekte sind.
Dazu kommt jetzt die Wasserbehörde, diese hat 2020 nun auch abweichend vom Bundeswassergesetz innerhalb Ortsteile 5 Meter Gewässerrandstreifen angesetzt und ich solle die Säge entfernen.
Ja wohin? Das Grundstück ist blos 20 Meter breit und aber 100 Meter lang.
In jede Seite 5 Meter Gewässerrandstreifen würden bedeuten ich könne 1000m² meines Grundes nicht mehr benutzen. Das wäre ja eine regelrechte Zwngsenteignung?
Ich kanns verstehen, außerhalb mit Dünger usw. Aber sowas?
Gibts weitere Erfahrungen?
Grüße

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet