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Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon 2810 » Mi Mai 07, 2025 13:39

Unter dieser Betreffzeile bekam ich ein Schreiben von der LBG mit der Aufforderung , zu erklären , warum laut HIT Datenabgleich ich noch
" 1,00 ha Sonstige Rinder " hätte :lol: :lol:
Diese Rinderrasse kenne ich nicht , ich habe auch seit 25 Jahren keine Rinderhaltung mehr.
Ist da bei HIT eine Karteileiche vorhanden.
Soweit ich mich erinnern kann, wurde damals per fax alle Bestände auf null erklärt,
ob ich noch Unterlagen dazu finde, glaube ich kaum .
Oder soll man nun pampig zurückschreiben, dass ich mich für den verspäteten Aprilscherz bedanke und ich das Anschreiben entsorgen werde :roll:
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon AEgro » Mi Mai 07, 2025 14:46

Bei mir wars vor ein paar jahren auch so.
3 Karteileichen bei Hit.
Ziemlich genau 11 Jahre nach Verkauf der letzten 3 Rinder und korrekter Abmeldung.
Da tauchten 3 Damen vom Vet-Amt HN auf und wollten bei 2 Rindern bei mir Ohrmarken prüfen und meine Unterlagen Tierbestand etc. im Betrieb prüfen.
Anlass war, daß 1 Kuh, die ich als eines der letzen 3 Rinder an einen Viehhändler verkauft hatten, in einem Schlachthof bei Kassel geschlachtet worden wäre.
Normal hätte ich meine Unterlagen alle schon vernichten können, hatte also Glück um zu Beweisen, daß ich die 3 Rinder ( eins davon das geschlachtete von Kassel) damals korrekt abgemeldet hatte.
Nach Hit hätte ich die 3 Rinder noch im Stall haben müssen.
Keine Ahnung was der Viehhändler oder der Nachfolgende Käufer getrieben hat.
Ich konnte aber auch selbst die Fehlbuchung oder was auch immer nicht selbst löschen.
Eine der der Vet-Amtsdamen ist auch beinahe verzweifelt, bis das bei Hit geklappt hat.
Kurios noch dazu, in mindestens 10 Gemeinsamen Anträgen nach verkauf der letzen, habe ich angegeben, daß ich keine Tiere mehr halte.
Und das gab nie Probleme wegen Wiederspruch zu Hit.
Irgendwas hat sich in deren System nicht geklappt, oder wahrscheinlicher, ein Hit-Mitarbeiter hat Quatsch gemacht.
Weder vom Vet-Amt noch beim LW-Amt konnten sie mir erkären wie so was passieren kann.
Seither schau ich zumind. bei Anragstellung auch in Hit, ob wieder ein " Geisterrind " auftaucht.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon Grasland » Mi Mai 07, 2025 18:16

2810 hat geschrieben:Unter dieser Betreffzeile bekam ich ein Schreiben von der LBG mit der Aufforderung , zu erklären , warum laut HIT Datenabgleich ich noch
" 1,00 ha Sonstige Rinder " hätte :lol: :lol:
Diese Rinderrasse kenne ich nicht , ich habe auch seit 25 Jahren keine Rinderhaltung mehr.
Ist da bei HIT eine Karteileiche vorhanden.
Soweit ich mich erinnern kann, wurde damals per fax alle Bestände auf null erklärt,
ob ich noch Unterlagen dazu finde, glaube ich kaum .
Oder soll man nun pampig zurückschreiben, dass ich mich für den verspäteten Aprilscherz bedanke und ich das Anschreiben entsorgen werde :roll:


Pampig zurückschreiben ist keine Alternative. Die LBG erhält aufgrund gesetzlicher Vorgaben jährlich Flächendaten aus dem Agrarantrag und HIT-Tierdaten übermittelt.
Ob da noch nicht abgemeldete Tier in HIT gespeichert sind, kannst Du doch selber überprüfen, indem Du mit Kennung einsteigst. Dann kannst Du auch gleich sehen, wie sich der Lebenslauf der Tiere darstellt und wer sie in der Datenbank erfasst hatte.
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon 2810 » Mi Mai 07, 2025 18:32

Danke AEgro für Deinen ausfühlichen Bericht.
Hattest Du auch die Maßeinheit "1 Hektar sonstige Rinder" ?
Vor 4 Jahren haben die mir in der selben Angelegenheit mit selbem Text auch schon " 1 Hektar sonstige Rinder" veranlagt :shock:

@ Grasland: pampig oder nicht, es ist doch eine Unverschämtheit mit der Maßeinheit "Hektar" .
Habe ich noch nie gesehen im Zusmmenhang mit Rindern :roll:
Und wie soll man bei HIT reinkommen, wenn man kein Tierhalter mehr ist, keine Betriebsnummer.
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon AEgro » Mi Mai 07, 2025 20:31

Also mit der BG hatte ich beitragsmäßig noch nichts zu tun.
Weder als Vollerwerbler mit Vieh, noch als Nebenerwerbsackerbauer.
Hast du Zustimmung gegeben, daß die BG auf deine Daten vom Gem. Anrtrag zugreifen darf ?
Da habe ich nicht zugestimmt.
Wenns korrekt läuft mit dem Datenschutz, erhält die LBG keine Daten von der Landwirtschaftsverwaltung.
Und so wie es aussieht kennt die LBG nur die Flächendaten, die ich ihr liefere.
Ich bewirtschafte 2 Pachtflächen, bei denen die Verpächter darauf bestehen, die LBG-Beiträge selbst zu bezahlen.
Und an der Differenz sehe ich, daß die LBG von meiner Fläche im Agrarantrag nichts weiß.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon jan187 » Do Mai 08, 2025 8:45

Also in Bayern werden die Angaben aus dem Mehrfachantrag an die LBG übermittelt, man stimmt mit der Abgabe des MFA zu:

Dok1.pdf
(146.83 KiB) 84-mal heruntergeladen
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon Grasland » Fr Mai 09, 2025 4:43

AEgro hat geschrieben:Also mit der BG hatte ich beitragsmäßig noch nichts zu tun.
Weder als Vollerwerbler mit Vieh, noch als Nebenerwerbsackerbauer.
Hast du Zustimmung gegeben, daß die BG auf deine Daten vom Gem. Anrtrag zugreifen darf ?
Da habe ich nicht zugestimmt.
Wenns korrekt läuft mit dem Datenschutz, erhält die LBG keine Daten von der Landwirtschaftsverwaltung.
Und so wie es aussieht kennt die LBG nur die Flächendaten, die ich ihr liefere.
Ich bewirtschafte 2 Pachtflächen, bei denen die Verpächter darauf bestehen, die LBG-Beiträge selbst zu bezahlen.
Und an der Differenz sehe ich, daß die LBG von meiner Fläche im Agrarantrag nichts weiß.
Gruß AEgro


Hallo zusammen, da gibt es seit vielen Jahren ein egeseetzliche Regelung, dass Tier- und Flächendaten aus dem Agrarantrag an die BG übermittelt werden, noch aus früheren CDU/CSU Zeiten eingeführt. Ist auch gut so, denn damit wird erhelbicuh beim Meldewesn entlastet.
Ein Einstieg in die HIT zur Überprüfung ist doch kein Aufwand, Kennungen gibts auf Telefonanruf. Also bitte nicht so hoch kochen das Ganze.
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon 2810 » Fr Mai 09, 2025 5:50

Grasland hat geschrieben:.....
Ein Einstieg in die HIT zur Überprüfung ist doch kein Aufwand, Kennungen gibts auf Telefonanruf. Also bitte nicht so hoch kochen das Ganze.

Ich koche dies hoch, da ich von einer Behörde erwarte, dass sie korrekte Schreiben/Anfragen erstellen, so wie ich mich auch an die Korrektheit halte.

Aber was soll der Scheiss mit "1,0 ha sonstige Rinder", damit kann ich nichts anfangen, gleicher Text, wie vor 4 Jahren , damals auch "1 ha sonstige Rinder"

Das ist doch nonsense, ich könnte ja antworten: 0,0 Kcal sonstige Rinder, ob die dann aufwachen :lol:
Nichtmal ein Mitarbeiter hat sich bekannt im Anschreiben, da kann man fragen: ist dies gültig?
Oder schreibe ich an einen Roboter?
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon Tauberfranke » Fr Mai 09, 2025 6:26

2810 hat geschrieben:
@ Grasland: pampig oder nicht, es ist doch eine Unverschämtheit mit der Maßeinheit "Hektar" .
Habe ich noch nie gesehen im Zusmmenhang mit Rindern :roll:
Und wie soll man bei HIT reinkommen, wenn man kein Tierhalter mehr ist, keine Betriebsnummer.


Einstieg in HIT ist kein Problem, gleiche Betriebsnummer und Passwort wie in Fiona
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon 240236 » Fr Mai 09, 2025 6:37

Was ist Fiona?
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon 2810 » Fr Mai 09, 2025 6:44

240236 hat geschrieben:Was ist Fiona?


F lächen I nfo O nline A ntrag in BW
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon 2810 » Fr Mai 09, 2025 6:48

Tauberfranke hat geschrieben:
Einstieg in HIT ist kein Problem, gleiche Betriebsnummer und Passwort wie in Fiona

Danke Tauberfranke, werde dies mal versuchen.

Leider hat mich keiner aufgeklärt, was "1 ha sonstige Rinder" bedeutet :?
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon Grasland » Fr Mai 09, 2025 16:07

2810 hat geschrieben:
Grasland hat geschrieben:.....
Ein Einstieg in die HIT zur Überprüfung ist doch kein Aufwand, Kennungen gibts auf Telefonanruf. Also bitte nicht so hoch kochen das Ganze.

Ich koche dies hoch, da ich von einer Behörde erwarte, dass sie korrekte Schreiben/Anfragen erstellen, so wie ich mich auch an die Korrektheit halte.

Aber was soll der Scheiss mit "1,0 ha sonstige Rinder", damit kann ich nichts anfangen, gleicher Text, wie vor 4 Jahren , damals auch "1 ha sonstige Rinder"

Das ist doch nonsense, ich könnte ja antworten: 0,0 Kcal sonstige Rinder, ob die dann aufwachen :lol:
Nichtmal ein Mitarbeiter hat sich bekannt im Anschreiben, da kann man fragen: ist dies gültig?
Oder schreibe ich an einen Roboter?


Mensch, nun stell Dich doch nicht so an, die HIT-Datenbank ist ein Roboter und das Anschreiben der LBG wurde auch automatisiert erstellt. Das läuft heute doch alles automatisiert ab, dass solltest Du doch kennnen.
Also guck nach in der HIT, ob da Tiere von Dir gemeldet sind, denn für den HIT-Datenbestand bist Du selber verantwortlich. Falls nein, dann schreib zurück oder rufe an, dann ist das Problem gelöst.
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon Tauberfranke » Fr Mai 09, 2025 20:02

240236 hat geschrieben:Was ist Fiona?


Pendant zum bayrischen Ibalis
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Re: Prüfung d. Zuständigkeit LBG

Beitragvon 240236 » Fr Mai 09, 2025 20:05

Tauberfranke hat geschrieben:
240236 hat geschrieben:Was ist Fiona?


Pendant zum bayrischen Ibalis
Danke
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