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PV Pflicht Maschinenhalle BW

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
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18 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Gazelle » Fr Aug 12, 2022 18:47

Den Sachverhalt habe ich der Landesregierung BaWü mit div. Fragestellungen vorgelegt.

Herr Dr. Jenssen war so freundlich, heute zu antworten.

Auszug aus seiner e-Mail:

"Betrieb und Unterhaltung der Anlage liegen darüber hinaus beim Eigentümer bzw. Betreiber."

Es gibt keine Verpflichtung nach der Ingebrauchnahme die PV-Anlage weiter
zu betreiben.
Es reicht also aus, eine mobile Mietanlage für - rund 4 Wochen - zu betreiben.

Einzig und allein muss bei der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
die PV-Anlage zu dem Zeitpunkt vorhanden sein.
Was davor und danach ist, interessiert niemanden.
Auch nicht das Umklemmen von "Behördenstrom" auf "Privatstrom".

Strafen oder sonstige Restriktionen gibt es keine.

Böse Menschen könnten hier auf die Idee kommen,
alles auf ein Blatt DIN A4 zu reduzieren, und nur eine Anmeldung abzugeben.
Dann erstreckt sich die Investition auf etwa 1,- EUR Material und 40,- EUR Lohnkosten.
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Fendt 308 ci » Fr Aug 12, 2022 20:22

Danke für die ausführlichen Infos.

Dein letzter Absatz wäre durchaus denkbar......

Aber wer garantiert mir, dass der Kreisbaumeister nicht mal einen Abstecher zu meinem Hof macht und dort auf besagtem Gebäude das Nichtvorhandensein der Anlage zur Kenntnis nimmt?
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Gazelle » Fr Aug 12, 2022 20:28

Der letzte Absatz ist ja auch nur für gaaanz böse Menschen.
Also nicht für jemanden hier aus dem Forum.

Wenn zwei Tage nach der Anmeldung nix mehr auf dem Dach liegt,
ist das nicht Gegenstand der Verordnung.

Nachfragen an Herrn Dr. Jenssen sind derzeit zwecklos.
Er ist bis zum 05.09. im Urlaub.
Aber es gibt ja auch nichts zum hinterfragen.
Meinen umfangreichen Fragenkatalog hat er mit dem von mir zitierten Satz
zusammenfassend beantwortet.
Natürlich war seine Antwortmail erheblich länger.
Aber das Kopieren vom Verordnungstext kann ja jeder selbst.
In meiner Antwortmail von heute habe ich geschrieben,
dass wir unsere Mandanten momentan dahin gehend beraten,
zum Zweck der Verordnungskonformen Abnahme und Inbetriebsetzung
von Gebäuden PV-Mietanlagen einzusetzen,
und diese nach der Anmeldung alsbald wieder abzubauen.
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