Den Sachverhalt habe ich der Landesregierung BaWü mit div. Fragestellungen vorgelegt.
Herr Dr. Jenssen war so freundlich, heute zu antworten.
Auszug aus seiner e-Mail:
"Betrieb und Unterhaltung der Anlage liegen darüber hinaus beim Eigentümer bzw. Betreiber."
Es gibt keine Verpflichtung nach der Ingebrauchnahme die PV-Anlage weiter
zu betreiben.
Es reicht also aus, eine mobile Mietanlage für - rund 4 Wochen - zu betreiben.
Einzig und allein muss bei der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
die PV-Anlage zu dem Zeitpunkt vorhanden sein.
Was davor und danach ist, interessiert niemanden.
Auch nicht das Umklemmen von "Behördenstrom" auf "Privatstrom".
Strafen oder sonstige Restriktionen gibt es keine.
Böse Menschen könnten hier auf die Idee kommen,
alles auf ein Blatt DIN A4 zu reduzieren, und nur eine Anmeldung abzugeben.
Dann erstreckt sich die Investition auf etwa 1,- EUR Material und 40,- EUR Lohnkosten.