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PV Pflicht Maschinenhalle BW

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Fendt 308 ci » Di Jul 19, 2022 21:22

In meiner Baugenehmigung für eine Halle gibt's die Auflage, 75 % der Dachfläche mit PV Modulen zu versehen.
Gilt angeblich ab 1. Januar diesen Jahres.
Die Anlage muss einspeisen und kann nicht zum Eigenverbrauch verwendet werden, was ja momentan nicht sehr lukrativ ist. Beim ersten Lesen dachte ich beinahe an einen Scherz :mrgreen:
Die untere Baubehörde will binnen 12 Monaten nach Fertigstellung die Bestätigung der Bundesnetzagentur.

Können die sowas wirklich durchsetzen?

Meine kompletten Dächer aller Ökonomiegebäude habe ich damals schon mit PV belegt, als es noch lukrativ war und jetzt kommen die ********** mit sowas daher.
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Gazelle » Di Jul 19, 2022 21:59

Es scheint so zu sein:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... n-ab-2022/

Es ist aber unklar, ob es ausreicht die Anlage nur für ein Jahr zu mieten.

Man muss die Neubauten nur damit ausrüsten.
Von dauerhaft 'unterhalten' steht da nix.
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Forstjunior » Mi Jul 20, 2022 3:52

Offensichtlich. Und bald auch bei Dachsanierungen! Da muss jeder je nach Größe eine ordentliche Summe im Finanzplan drauf rechnen. Weiter stellt sich mir die Frage ob so jeder Bestandsbau überhaupt eine PV-Anlage on top statisch aushält?
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon ihc driver 94 » Mi Jul 20, 2022 5:59

Die frage ist auch ab wann ist es einendachsanierung? Wenn ich es neu decke?
Wenn ich 5 dachlatten neu mache?
Wenn ich 3 sparren tausche?

Ist das iwo definiert?
Desweiteren wen juckt das oder wer bekommt das mit wenn ich was am dach mache? Dafür brauch ich ja keine genehmigung in den meisten fällen.


Die 75 % belegung gelten die für beide dachseiten bei einem satteldach? Ich kann doch nicht den leuten vorschreiben was sich bei der lächerlichen vergütung nicht rentiert...hinzukommt wenn die lage und ausrichtung scheise ist bist 2x der depp

Dach vermietung wäre da vll ein ausweg aber die machen das auch nur wenn sichs lohnt
ihc driver 94
 
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon wastl90 » Mi Jul 20, 2022 8:28

Warum darf der Strom nicht selbst verbraucht werden?
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon 304 » Mi Jul 20, 2022 8:35

Forstwirt92 hat geschrieben: Ich kann doch nicht den leuten vorschreiben was sich bei der lächerlichen vergütung nicht rentiert...hinzukommt wenn die lage und ausrichtung scheise ist bist 2x der depp

Genau deswegen schreibt man dass doch vor. Wenn sich das rechnen würde, dann bräuchte es keine Pflicht.

Intressant wärs aber ob die PV überhaupt funktionsfähig sein muss oder man genauso eine bestehende Anlage "umziehen" kann.

Forstjunior hat geschrieben: Weiter stellt sich mir die Frage ob so jeder Bestandsbau überhaupt eine PV-Anlage on top statisch aushält?

Da musst du dann halt auf eigene Kosten verstärken.
Dürfte bei mir auch verstärken, weil bei der Montage des Blechdachs an der Lattung gespart wurde.
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon wastl90 » Mi Jul 20, 2022 9:33

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/ ... oerdergeld

Hast du das schon gelesen? Scheint auch ausnahmen zu geben wenn sich das Gebäude nicht eignet oder die Anlage, im Verhältnis zum Bau des Gebäudes, zu teuer ist.
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Milchtrinker » Mi Jul 20, 2022 11:41

... und das entscheidet dann der Sachbearbeiter !!!!
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon wastl90 » Mi Jul 20, 2022 12:56

Milchtrinker hat geschrieben:... und das entscheidet dann der Sachbearbeiter !!!!

Klar, wie so vieles im Leben! Aber ein Versuch wäre es doch sicherlich wert oder nicht?
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon 240236 » Mi Jul 20, 2022 16:34

Milchtrinker hat geschrieben:... und das entscheidet dann der Sachbearbeiter !!!!
Möchtest du deren Kompetenz abstreiten? :lol: In unseren Ämtern sind doch nur Vollprofis :lol:
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Gazelle » Mi Jul 20, 2022 16:48

304 hat geschrieben:
Intressant wärs aber ob die PV überhaupt funktionsfähig sein muss oder man genauso eine bestehende Anlage "umziehen" kann.



Davon steht nirgens was.

Sie muss nur "angemeldet" sein.

Also der reine Besitz ist ausreichend.

Bestimmt gibt es demnächst "Leihanlagen" die man zum 'pro forma' anmelden
mieten kann.

Man muss nicht "Eigentümer" der Anlage sein.
Das ist in den Regularien klar ausgeführt.
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Gazelle » Mi Jul 20, 2022 16:54

Forstwirt92 hat geschrieben:Die frage ist auch ab wann ist es einendachsanierung? Wenn ich es neu decke?
Wenn ich 5 dachlatten neu mache?
Wenn ich 3 sparren tausche?

Ist das iwo definiert?



Bei neuen Gesetzen kommen Ausführungsbestimmungen hinzu.

Dann folgen 10 Jahre für Grundsatzurteile.

Danach hat man 'Rechtssicherheit'.

Es ist also sinnvoll, in BaWü eine Dachsanierung mindestens bis zum Jahr
2034 hinauszuschieben.
Dann weiss man, was man an seinm Haus sanktionsfrei machen darf,
und was nicht.
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon langholzbauer » Mi Jul 20, 2022 17:04

Was soll diese Diskussion?
Wenn PV gefordert wird, dann dürfen und müssen solche Gebäude endlich wieder näher an den Ortskernen bzw. Einspeißepunkten errichtet werden.
Das verhindert weitere unnötige Zersiedelung im Außenbereich und schafft indirekt auch deutlich bessere Möglichkeiten für gewerbliche Nachnutzungen.
Entdeckt und erforscht die Möglichkeiten !
Da stecken mehr Vorteile als Nachteile drin.
Allein die elektrische Erschließung läuft idR. über die Zufahrtsstraßen/- wege und bringt oft auch eine Schotteroberfläche ...
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Gazelle » Mi Jul 20, 2022 17:16

Also im Prinzip ist die Sache nichts anderes, wie eine neue Steuer.

Es erhöht die Herstellungskosten der Bauwerke, und die Allgemeinheit soll tagsüber
billigen Strom haben.

Fairerweise hätte der Staat ja auch die Dachflächen anmieten können.

Nun mal zu den Fakten:

Es gibt nur die Auflage zum Herstellen und Inbetriebsetzen einer PV-Anlage.
Ist das Dach hinreichend groß, kommt die Problematik der 135 kW-Grenze
hinzu. (Ggfs. muss der Bauherr auf eigene Kosten einen Mittelspannungsanschluss
für sein Grundstück bestellen und bezahlen, und den Zertifizierungsprozess
durchlaufen.)
Es gibt keine Vorgaben für die dauerhafte Unterhaltung.
(Pflege, Reparatur, Funktionserhalt, Umklemmen der Module von Staatsverbrauch auf Privatverbrauch)
Es gibt keine Vorgaben für das physische Vorhandensein der Anlage nach der Anmeldung.
Es gibt keine Vorgaben (Verbote) für den Rückbau.

Man kann den Eindruck gewinnen, daß hier auf die Schnelle irgendwas
'ins Ländle' geworfen wurde.
Wahrscheinlich entwickelt sich das alles ganz anders, als die Landesregierung
sich das vorgestellt hat.
Z.B. die Geschichte mit den temporären Mietanlagen.
Es gibt ja Dünnschichtmodule, die man meterweise aufwickeln kann.
Solche Rollen werden dann zwecks Anmeldung einmal über den First ausgerollt,
und anschließend wieder eingerollt, und zum nächsten Bauwerk gekarrt.

Schließlich fragt man sich, wer nach der Inbetriebsetzung das alles kontrollieren
will ?
Die PV-Polizei, die alle 3 Monate zum Prüfen kommt ?
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Re: PV Pflicht Maschinenhalle BW

Beitragvon Gazelle » Mi Jul 20, 2022 19:22

304 hat geschrieben:
Forstwirt92 hat geschrieben: Ich kann doch nicht den leuten vorschreiben was sich bei der lächerlichen vergütung nicht rentiert...hinzukommt wenn die lage und ausrichtung scheise ist bist 2x der depp

Genau deswegen schreibt man dass doch vor. Wenn sich das rechnen würde, dann bräuchte es keine Pflicht.

Forstjunior hat geschrieben: Weiter stellt sich mir die Frage ob so jeder Bestandsbau überhaupt eine PV-Anlage on top statisch aushält?

Da musst du dann halt auf eigene Kosten verstärken.
Dürfte bei mir auch verstärken, weil bei der Montage des Blechdachs an der Lattung gespart wurde.


Deswegen steht im Verordungstext folgendes:

"Je nach Umständen des konkreten Einzelfalls kann die Photovoltaikpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen außerdem zusätzliche bau- und elektrotechnische Maßnahmen am bestehenden Gebäude erforderlich werden lassen, die mit weiteren
Mehrkosten verbunden sind. So können beispielsweise bautechnische Maßnahmen
notwendig sein, um die Tragfähigkeit eines Gebäudes zu verstärken, so dass dieses
die zusätzliche Last der Photovoltaikmodule auffangen kann. Die hiermit verbundenen Mehrkosten können je nach Umständen des konkreten Einzelfalls unterschiedlich
hoch ausfallen. Um hieraus entstehende, unverhältnismäßige Zusatzbelastung vorzubeugen, wird in § 7 Absatz 3 ein besonderer Zumutbarkeitsschwellenwert eingeführt.
Daraus abgeleitet werden durchschnittliche Zusatzkosten in Höhe von rund 3.000
Euro je Bauvorhaben angenommen."

Wohlgemerkt die Durchschnittskosten.

Es kann also gut sein, dass im Einzelfall erheblich höhere Kosten anfallen.
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