Hallo, ich hätte da mal eine Frage, bezüglich eines "Objektmanagementservice" der bei den Nachbarn im Winter mit seinen Rasentraktor zum Schneeräumen vorbei kommt (ganz einfacher aufsitzmäher ohne Kabine, händisch verstellbares Schneeschild) da dieser ca 300 m auf einem Bürgersteig also Gehweg (öffentliche Str.), ohne Kennzeichen und ordentlicher Beleuchtung fährt, ist das so zulässig? Von Nachbarschaftshilfe ist da dann wohl nicht mehr die Rede.
Wie es halt so ist mit den Nachbarn, in einem Gespräch hat er mir erzählt das er diese Dienstleistung natürlich auf Rechnung macht. <- h.d. nun das ein Gewerbetreibender mehr oder weninger "darf" als ein Privatmensch
warum gibts dann so viele von den kleintraktoren (ISEKI, Deere) welche mit schwarz angemeldeten Kennzeichen rumfahren. Bei mir räumt einer mit so einem KleinJeep Suzuki Jimmi (sogar übertrieben mit gelbem Blinklicht)
