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Rechnung für Brennholz erstellen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Rechnung für Brennholz erstellen

Beitragvon The Judge » Fr Sep 07, 2018 6:46

@Deutscher Holzer: Vielleicht ist es sinnvoll, seine Beiträge nicht um 1:48 Uhr in der Nacht zu verfassen, sondern erst am nächsten Morgen. Dann versteht man vielleicht auch, was die anderen Leute geschrieben haben. Du vermischt hier nämlich die Formvorschriften für die Erstellung von Rechnungen und das Beantragen der grünen Nummer. Beides ist aber komplett unabhängig voneinander zu sehen, und das ist, denke ich, in den vorherigen Beiträgen auch verständlich rüber gekommen...

Verdampfer hat geschrieben:...Gewinne aus der lof sind nicht erforderlich!

So ist es, Einnahmen reichen vollkommen aus :wink:
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Re: Rechnung für Brennholz erstellen

Beitragvon egnaz » Fr Sep 07, 2018 9:03

Deutscher Holzer hat geschrieben:
egnaz hat geschrieben:Das wichtigste für die Rechnung ist eine Steuernummer mit der dein Betrieb beim FA registriert ist.
Dann natürlich Adressen vom Verkäufer und Käufer. Datum von Lieferung und Rechnung. Wenn diese nicht identisch sind, muss auch ein Lieferschein ausgestellt werden. Die Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert sein. Die Leistung muss beschrieben sein.
Wenn du nichts anderes beantragst, pauschalierst du die MwSt und führst sie mit 5,5% auf.
Ich hoffe ich habe nichts vergessen.


UNSINN !
Nichts davon ist wahr !

Kastanienbaum, es ist viel einfacher als dir ALLE hier erzählen wollen ;-)

In meiner Familie wurden seit 2016 inzwischen mehrere Traktoren auf steuerfreie grüne Nummer zugelassen. Erst vor wenigen Wochen habe ich selbst einen auf grün zugelassen und meinen Antrag auf Steuerbefreiung genemigt bekommen.
Du brauchst weder eine Steuernummer angeben, noch die Anschrift deines Kunden. Der Nachname, das Datum und die Höhe der Einnahme sind ausreichend. MwSt führst du NICHT auf. Es sei denn du überschreitest den Freibetrag. Da dürfte bei dir aber kaum der Fall sein.
Es ist weder eine Mindesthöhe an Einnahmen vorgeschrieben, noch ist die Anzahl der Trakoren begrenzt. Selbst einmalige Einnahmen in Höhe von 20 Euro sind für die Steuerbefreiung absolut ausreichend. Die von dir ausgestellte Quittung sollte nur nicht viel älter als ein Jahr sein.
Die Spalte:
,,Ich werde steuerlich geführt'' unter
,,III. Angaben zum Betrieb'' füllst du nicht aus. Dafür legst du die Quittung bei. Dazu die letzte Beitragsrechnung der landwirtschaftlichen BG incl.der Flächenübersicht. Sowie die Kopie vom Einheitswertbescheid, aus der hervorgeht, daß deine ha als ,,Betrieb der Land-u.Forstwirtschaft'' vom Finanzamt eingestuft wurden.

Es müssen übrigens gar nicht unbedingt Einnahmen vorhanden sein. Auch ein Tauschhandel ist zulässig. Du gibst deinen Kunden z.B. einen Sack Holz und bekommst dafür einen Sack Kartoffeln. Oder, du mähst deinem Kunden seine kleine Wiese und er rückt dir dafür das Holz. Auch so etwas ist möglich. Auch dafür bekommt man die steuerfreie grüne Nummer.
Wer es nicht glaubt, soll bei der zentralen Auskunftstelle des Zolls in Dresden nachfragen. Sie ist für ganz Deutschland zuständig. Oder direkt beim zuständigen Hauptzollamt. Am besten per E-Mail, dann hat man es gleich schwarz auf weiß.

Ich finde es schon traurig, daß sich hier soviel Leute zu Wort melden, die anscheinend noch nie eine Steuerbefreiung beantragt haben, in den letzten Monaten.

Die Frage war, wie man eine Rechnung richtig ausstellt.
Und wenn man beim Zoll seine Einnahmen angibt, frage ich mich, wann das FA diese in der Steuererklärung vermisst.
Gruß Eckhard
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Re: Rechnung für Brennholz erstellen

Beitragvon Verdampfer » Fr Sep 07, 2018 12:36

Das FA vermisst keine Einnahmen, wenn du für 100 € Holz verkaufst und für 20000 € Trecker einkaufst.
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Re: Rechnung für Brennholz erstellen

Beitragvon The Judge » Fr Sep 07, 2018 13:14

Verdampfer hat geschrieben:Das FA vermisst keine Einnahmen, wenn du für 100 € Holz verkaufst und für 20000 € Trecker einkaufst.

Hier geht es aber nicht um das Finanzamt, sondern um den Zoll. Der fordert nämlich einen Einkommensnachweis für Einkommen aus LoF, also entweder entsprechende Rechnungen oder die letzte Steuererklärung. Was der Traktor nun gekostet hat ist für die Erteilung der Steuerbefreiung im übrigen auch völlig egal.
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