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Rechtliche Frage !!!!

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon hans g » Di Okt 21, 2008 7:22

forenkobold hat geschrieben:http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?ccheck=1

sehr guter tip :idea:
hans g
 
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Beitragvon Maic » Di Okt 21, 2008 9:13

hans g hat geschrieben:
forenkobold hat geschrieben:http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?ccheck=1

sehr guter tip :idea:


kostet aber Euros !!
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Beitragvon hans g » Di Okt 21, 2008 10:04

Maic hat geschrieben:
hans g hat geschrieben:
forenkobold hat geschrieben:http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?ccheck=1

sehr guter tip :idea:


kostet aber Euros !!

umsonst ist der tod---kostet nur das leben.
hans g
 
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Beitragvon Rübezahl » Di Okt 21, 2008 10:44

Er hat ihn doch als "Bastlerfahrzeug" verkauft....wie alt ist denn die Maschine? wenn es ein 3 Jahre alter ist der nicht funktioniert, dann hat du eine Chance, wenn er 30 jahre alt ist, dann hast du leider echt Pech, ist doch klar das ein so alter Schlepper der schon als Bastlerfahrzeug verkauf wird zahlreiche Macken aht...
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Beitragvon hans g » Di Okt 21, 2008 10:49

Rübezahl hat geschrieben:Er hat ihn doch als "Bastlerfahrzeug" verkauft....wie alt ist denn die Maschine? wenn es ein 3 Jahre alter ist der nicht funktioniert, dann hat du eine Chance, wenn er 30 jahre alt ist, dann hast du leider echt Pech, ist doch klar das ein so alter Schlepper der schon als Bastlerfahrzeug verkauf wird zahlreiche Macken aht...

....aber genau weisst du es auch nicht,oder :?:
hans g
 
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Beitragvon Weinbauer » Di Okt 21, 2008 11:37

also ich werde mal den begriff erhebliche mängel etwas erklären. E-bay verlangt ja deren angabe.

zu unterscheiden sind objektive erhebliche mängel:
mängel die ein durchschnittlicher dritter als mangel sehen würde.

dann gibt es noch die subjektiven erheb. mängel:

das sind diejenigen eigenschaftgen der kaufsache die (hier) der käufer als mangel sieht, wenn sie fehlen.
diese müssen ausdrücklich vom käufer gegeüber dem verkäufer erwähnt worden sein oder für den verkäufer als wichtig für den käufer erkenbar.
sonst hat der käufer pech.

da nicht genau klar ist, welche mängel der themensteller für erheblich erachtet kann ich dazu nichts sagen.

und bastlerfahrzeug hat hier nichts mit dem alter der maschine zu tun. es sagt nur aus, dass es nicht sofort gebrauchsfähig bzw. nutzungsfähig sein muss. wird immer geschrieben, weil so im berühmten urteil damals erwähnt.

die frage ist hier was nun vorliegt. ein vertoss gegen die e-bay vorschrift erhebliche mängel anzuzeigen oder ob, die mängel unter bastlerfahrzeug fallen.

nebenbei: ich finde es auch fahrlässig (nicht im rechtssinn) bzw. leichtfertig eine derart "wertvolle" sache zu kaufen ohne sie gesehen, oder zumindest von einem vertrauenswürdigen bekannten ansehen zu lassen zu ersteigern.
Zuletzt geändert von Weinbauer am Di Okt 21, 2008 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon hans g » Di Okt 21, 2008 12:02

Weinbauer hat geschrieben:.

nebenbei: ich finde es auch fahrlässig eine derart "wertvolle" saceh zu kaufen ohne sie gesehen, oder zumindest von einem vertrauenswürdigen bekannten ansehen zu lassen zu ersteigern.

ist nicht relevant---du musst dich als käufer darauf verlassen können,dass die sache frei von mängeln ist.
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Beitragvon Malte » Di Okt 21, 2008 12:14

http://www.stern.de/computer-technik/in ... html?cid=7

http://www.stern.de/computer-technik/in ... 24936.html
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Beitragvon brainfart » Di Okt 21, 2008 12:18

> also die Mängel behebn geht nich dazu wohnt er zu wiet weg.

Wie bitte? Das ist doch nicht Dein Problem, oder? Umso besser für Dich!

Wie verhalte ich mich wenn wirklich Post vom Anwahlt kommt.

Selber Anwalt nehmen. Könnt vielleicht nicht schaden, schon mal selbst mit einem zu sprechen, bevor die andere Partei Post schickt!
Klar, das kostet Geld. Aber gar nix tun kostet noch mehr!

Außerdem:
Die Ebay-Seite komplett ausdrucken, solange sie noch vorhanden ist! Sämtliche Mängel fotografieren. Zumindest stichpunktartige Liste aller Mängel anfertigen. Zeugen, besonders solche mit Sachverstand können auch nicht schaden. Die dürfen auch gern eine Unterschrift unter die Mängelliste setzen.
Brain, du bist echt... wäh, lol.
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Solange Du Menschen, Schweine und Kühe nicht unterscheiden kannst, halt Dich einfach raus.
[SHierling]

Dem ham`s wirklich ins Hirn geschissn. Der heißt nicht nur so...
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Beitragvon hans g » Di Okt 21, 2008 12:38

brainfart hat geschrieben:
Zeugen, besonders solche mit Sachverstand können auch nicht schaden. Die dürfen auch gern eine Unterschrift unter die Mängelliste setzen.

bringt nix---nur gerichtlich bestellter sachverständiger.
hans g
 
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Beitragvon hans g » Di Okt 21, 2008 12:41

schimmel hat geschrieben:@Hans, es ist wie ich schrieb. Wer sich auf den elektronischen Handel einlässt, muss mit dem höheren Risiko leben. Recht haben und Recht bekommen sind hier noch unsicherer als schon im normalen Geschäftsleben.


Reini

nein,ist es nicht---nur die mögliche juristische auseinandersetzung ist unsicher und langwierig.
habs gerade hinter mir--erfolgreich.
hans g
 
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Re: Rechtliche Frage !!!!

Beitragvon Obelix » Di Okt 21, 2008 14:31

Hallo,

dfu451 hat geschrieben: ... ich hoffe es sind ein paar unter euch die sich mit den rechten auskennen ...

Rechtsberatung ist meiner Kenntnis nach (aus guten Gründen) Anwälten vorbehalten. Anderen ist sie verboten. Du forderst hier User zu etwas verbotenem auf!

dfu451 hat geschrieben: ... Er hat den Traktor verkauft ohne Garantie Gewährleistung als Bastlerfahrzeug. ...

Das sagt doch eigentlich schon alles.

Einen Traktor verkauft man doch bei "Ähbäh" gerade als Bastlerfahrzeug (zu einem damit verbundenen sehr günstigen Preis), damit da keine Reklamationen kommen können.

Du kommst mir vor wie jemand, der an der Lottoannahmstelle nach der Ziehung reklamiert, dass seine Zahlen nicht gezogen worden sind.

Sorry, ich kann Dich und Deine Rechtsauffassung nicht verstehen!

Grüße
Obelix
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Beitragvon hans g » Di Okt 21, 2008 15:04

obelix,das ist keine rechtsberatung,wenn man einen tip gibt.
hans g
 
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Beitragvon 311_er » Di Okt 21, 2008 16:06

ich würde gerne mal wissen um was sich für ein schlepper handelt bj bstd marke modell und welche mängel er hat und wenn du willst ist der verkaufspreis auch nicht schlecht
311_er
 
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Wohnort: Auf der Erde wo denn sonst ???
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