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Rechtliche Frage !!!!

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Rechtliche Frage !!!!

Beitragvon dfu451 » Mo Okt 20, 2008 13:42

Hallo,
ich hoffe es sind ein paar unter euch die sich mit den rechten auskennen.
Also ich schildere mal den Fall.

Ich habe mir bei Ebay einen Traktor gekauft es wurde nur ein größerer Mängel beschreiben und natürlich die ganzen guten sachen wurden auch erwähnt nur leider hat er die vielen kleinen und auch noch zwei größere Mängel nicht mit erwähnt.
Er hat den Traktor verkauft ohne Garantie Gewährleistung als Bastlerfahrzeug.Ich habe die hälfte vom Geld überwiesen und eine Spedition beauftragt den Traktor zu holen.Wo er bei mir ankam stellte ich sehr viele weitere Mängel fest so das ich mit diesen Gerät nicht arbeiten kann.Nun habe ich diesen mann angeschrieben und ihn nach einen Preisnachlass gefragt was er verneinte.Zum Glück habe ich ja noch die andere Hälfe vom Kaufpreis aber der gute Mann droht jetzt mit seinem Anwahlt und fordert die andere Hälfte des Geldes. Hätte er nicht alle größeren Mängel erwähnen soll oder bekommt er wenn es hart auf hart kommt recht ???
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Anwalt einschalten

Beitragvon Erntehelferkönig » Mo Okt 20, 2008 14:03

Wenn der Verkäufer wesentliche Eigenschaften des Traktors falsch dargestellt hat, sollten Sie natürlich Recht bekommen. Ich würde schnell einen Anwalt einschalten, vielleicht kann dieser den Verkäufer durch einen Anruf davon überzeugen, mit dem Preis runterzugehen. Das wäre am günstigsten. Einfach die Zahlung der Restsumme verweigern können Sie nämlich nicht so ohne weiteres.
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Beitragvon lappie » Mo Okt 20, 2008 14:12

Ich will ja nichts sagen, aber was erwartest du denn?? Wenn jemand bei ebay eine Maschine verkauft, dann ist er sie woanders nicht los geworden!!
Und da du die Maschine, sowie meistens bei ebay, ohne Garantie als Bastlergerät gekauft hast, hast du wahrscheinlich schlechten Karten. Du hast mit dem Verküfer einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen! Der ist gültig für beide Seiten!
Ich weiß ja nun nicht, um wieviele Kohle es sich handelt. Aber alles was ich bei ebay kaufe und was mehr wie 100 € kostet, gucke ich mir vorher an!
Sorry. musste mal sein!
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Beitragvon hans g » Mo Okt 20, 2008 14:15

den verkäufer schriftlich auffordern,die mängel zu beseitigen.
dazu muss man ihm gelegenheit geben.
und immer eine frist setzen:min.14tage.
wenn er der forderung nicht nachkommt,rückabwicklung des kaufs oder preisminderung aushandeln.
NICHT NERVÖS MACHEN LASSEN und sachlich bleiben.
falls du gar keine ahnung hast---anwaltlich beraten lassen.
hans g
 
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Beitragvon dfu451 » Mo Okt 20, 2008 14:43

also die Mängel behebn geht nich dazu wohnt er zu wiet weg.
Und er will mir überhaupt keinen preisnachlass geben.
Wie verhalte ich mich wenn wirklich Post vom Anwahlt kommt.
Bin ja bereit noch einen Teil des Betrages zu zahlen aber halt nicht alles.
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Beitragvon Mr.T. » Mo Okt 20, 2008 14:59

Ich hatte mir auch schon überlegt einen PKW im Internet zu kaufen. Entschloss mich aber dann dazu etwas mehr zu bezahlen und kaufte beim Händler. Die Betrüger werden leider nicht weniger :cry:
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naja

Beitragvon hoizfuchs » Mo Okt 20, 2008 15:00

naja nun mal keine Panik, wenns auch zum Rechtsstreit kommen sollte, vorrausgesetzt du hast einen Rechtschutz, den vor Gericht wird immer zuerst ein Vergleich bevorzugt, bzw halb erzwungen.
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Beitragvon Hauke schidt » Mo Okt 20, 2008 15:21

Moin dfu,

da schon mit einen Anwalt gedroht wurde, kann Deine Frage schon unter Rechtsberatung fallen, welches in Foren generell verboten ist. Vielleicht stellst du die Frage nochmal in folgender Form:

Käufer A kauft einen Trecker von Verkäufer B ..........

Dann kann man hier auch eine Antwort drauf geben.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon Piet » Mo Okt 20, 2008 16:41

Gekauft hast du ein Bastlerfahrzeug.
Mit etwas Glück kannst du damit arbeiten,ansonsten ist erst mal basteln angesagt!
Gruß Piet
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Beitragvon tracer700 » Mo Okt 20, 2008 17:13

Piet hat geschrieben:Gekauft hast du ein Bastlerfahrzeug.
Mit etwas Glück kannst du damit arbeiten,ansonsten ist erst mal basteln angesagt!
Gruß Piet


Trotzdem sind wesentlich Mängel aufzuführen

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
http://www.youtube.com/watch?v=LUAsezl3yJY
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Beitragvon hans g » Mo Okt 20, 2008 18:56

schimmel hat geschrieben:Tja das ist wie mit den heißen Aktien zu handeln und sich hinterher zu beschweren, dass das Risiko nicht benannt wurde.

Reini

schimmel,schreib nicht so einen quatsch :x
hans g
 
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Beitragvon Edward » Mo Okt 20, 2008 19:05

Sollten die Informationen des ebay-Links rechtlich in Ordnung sein, bist du eindeutig im Recht (siehe insbesondere Absatz e).
Dein Recht durchzusetzen kann natürlich mühsam werden.
Dabei kann Unterstützung durch einen RA durchaus sinnvoll sein.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg!
Edward
 
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Beitragvon forenkobold » Mo Okt 20, 2008 22:17

http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?ccheck=1
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Beitragvon hans g » Di Okt 21, 2008 7:22

forenkobold hat geschrieben:http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?ccheck=1

sehr guter tip :idea:
hans g
 
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Beitragvon Maic » Di Okt 21, 2008 9:13

hans g hat geschrieben:
forenkobold hat geschrieben:http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?ccheck=1

sehr guter tip :idea:


kostet aber Euros !!
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