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Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon Milchtrinker » Fr Sep 02, 2016 22:58

Verkehrssicherungspflicht auf Privatgelände
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon karambu » Sa Sep 03, 2016 5:35

Es handelt sich im rechtlichen Sinn um einen Verkehrsunfall!

Die Fahrerin des Audi ist alleine beteiligt und somit die 01 (Ordnungsnummer)

Tatbestand nach Bußgeldkatalog "Abkommen von der Fahrbahn"
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon matze6820 » Sa Sep 03, 2016 18:37

Biete der guten frau doch mal an sie ordentlich durchzupolieren!
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon matze6820 » Sa Sep 03, 2016 22:19

Die felgen natürlich :prost: !
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon emskopp33 » So Sep 04, 2016 18:03

Nichts anderes hatte ich verstanden.. 8)
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon togra » Mo Sep 05, 2016 21:44

xyxy hat geschrieben:hab das mal gesucht und füge das ohne eigene Bewertung dazu:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schaden ... 51684.html

Geil :lol: :lol: :lol: :lol:
Völlige Blödheit, kombiniert mit maximaler Unfähigkeit; und noch dazu die Dreistigkeit zu besitzen, für sein eigenes Lebensversagen andere verantwortlich zu machen....
Geil :prost: :prost:
Und die Antwort des Anwalts ist das Beste.
Er hätte auch in einem Satz sagen können: "Wenn Du zu blöd zum Autofahren bist, lass' es einfach!"
Echt der Hammer, wie sich eine solche Aussage im Juristendeutsch anhört.
Made my day :lol: :lol:
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon Florian1980 » Mo Sep 05, 2016 22:51

Wenn der Anwalt recht hätte, wären ja umgedrehte Eggenfelder und gespannte Drähte auch wieder erlaubt???
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon Falke » Mo Sep 05, 2016 22:57

Ein gespannter Draht (auch Zaun genannt) entlang der Grundstücksgrenze ist doch erlaubt, oder?

A.
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon Florian1980 » Mo Sep 05, 2016 23:04

Ich dachte mehr an gespannte Drähte auf Kopfhöhe, die schon gegen Zweiradfahrer eingesetzt wurden...
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon T5060 » Di Sep 06, 2016 1:31

Florian1980 hat geschrieben:Wenn der Anwalt recht hätte, wären ja umgedrehte Eggenfelder und gespannte Drähte auch wieder erlaubt???


Wenn du damit rechnen musst, dass es auf dem Grundstück keine typische Gefahr ist und das grundstück öffentlich zugänglich ist ....tralala ... usw.

Nudelst Du mit dem Auto auf der Weide in eine Kuh, auf einem Feldweg, einer Landstrasse oder einer Autobahn, so gilt jeweils ein unterschiedliche Haftung, vorausgesetzt dass der Geschädigte nachweisen das der Tierhalter seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Aber es reicht schon wenn der Tierhalter nachweist, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist... usw.

Der hiervorliegende Fall ist m.E. eindeutig klar und es besteht für den Grundstückseigentümer keine Schadenseintrittspflicht.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon emskopp33 » So Okt 02, 2016 10:09

Stand jetzt; nichts gekommen von der Eule. Einzig die orange - uniformierten Gemeindevertreter haben die Steine hochgewühlt, ausgegraben und mitgenommen. Jetzt ist am Rand ein Wasserloch...tztz
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon togra » So Okt 02, 2016 22:31

emskopp33 hat geschrieben: Einzig die orange - uniformierten Gemeindevertreter haben die Steine hochgewühlt, ausgegraben und mitgenommen.

Warum das?
Die gehören doch Dir und liegen (lagen) auf Deinem Grundstück, oder habe ich das falsch verstanden?

Antreten, Steine wieder hin; Frist 2 Wochen!
Das wäre meine Antwort.
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon emskopp33 » Mo Okt 03, 2016 7:13

Ich vermute, das die Frau sich bei der Gemeindeverwaltung gemeldet haben wird, und die ohne groß zu gucken raus gekommen sind. Auf die Steine kann ich verzichten, da fang ich keinen Stress mit denen an.
An die Stelle kommt die Tage ein stabiler Poller mit Reflektoren dran und gut.
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon Hellraiser » Mo Okt 03, 2016 8:26

Hallo,

Einzig die orange - uniformierten Gemeindevertreter haben die Steine hochgewühlt, ausgegraben und mitgenommen. Jetzt ist am Rand ein Wasserloch...tztz


Wenn jetzt der nächste Verkehrsteilnehmer in das Loch fährt fängt der Spaß von vorne an, dann kommen wieder die Ornage-Uniformierten und schütten dir Schotter in dein Loch auf deinem Grundstück ;-)

Aber bei uns ist es auch nicht besser, Nachbar hat in der Innenseite der Kurve nen kleinen Baum stehen, davor nen Stein liegen (Granitblock), dann noch 20cm zum Randstein der Strasse.
Der Briefträger ist da schon 2-3mal drauf gesemmelt, einmal hat er über ne halbe stunde gebraucht um sein Auto zu befreien, unter zuhilfenahme des Wagenhebers.

mfg
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