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Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon emskopp33 » Do Sep 01, 2016 7:50

Moin,
eine Frau möchte mich dazu verdonnern ihr ihre Felgen von ihrem Auto zu bezahlen.
Hintergrund: Eine Gemeindestraße, ohne Tempolimit führt an einem meiner Grundstücke vorbei. Innerhalb des Straßenverlaufs ist ein absolut nicht einsehbarer Kurvenbereich enthalten. Im Kurvenkern liegen unter- und oberhalb der Straßendecke kleinere und mittlere Steine (max. Ø ca. 20 cm) um das Ausfahren des Grünstreifens zu unterbinden. Die Steine wurden nicht von mir dort positioniert, aber der Grünstreifen gehört bis zur Straße gehört mir zu 100 %.

Noch nie hat es dort Beschwerden oder Probleme gegeben; im Gegenteil verhindern die Steine ein Absacken des Untergrunds durch LKW oder landw. Maschinen. Ich habe eher das Problem, als dass jedes Jahr ein paar Fahrer meinten sie müssten die Kurve so extrem schneiden, dass sie quer durch meinen Acker fahren.

Es hat zwar bisher keine Probleme gegeben, dennoch hab ich das bei der hiesigen Gemeinde bereits vor Jahren einmal angesprochen, ob man da nicht etwas machen könnte, aber bis auf ein paar freundliche Worte ist nichts passiert.

Wie siehts nu aus, kann die Frau mich belangen, obschon es mein Grund ist und ich die Steine dort nicht hingelegt habe? Oder kann ich Forderungen an die Gemeinde stellen, z. B. in Hinsicht auf eine Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsbegrenzung?
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon emskopp33 » Do Sep 01, 2016 7:51

Auf jeden Fall ist die Frau über diese Steine gefahren und hat sich angeblich ihre schönen Felgen zerkratzt.
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon Manfred » Do Sep 01, 2016 8:02

Sie hat deine Steine auf deinem Grund und Boden beschädigt und will dafür eine Entschädigung? Originell.
Was macht sie dann erst, wenn sie in eine Leitplanke fährt?
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon matze6820 » Do Sep 01, 2016 12:08

Blödsinn! Wie will die denn beweisen das genau deine steine es waren und nicht die in der kurve vorher? Wie zerkrazt man sich überhaupt felgen mit schotter wenn man mit angepasster geschwindigkeit fährt? Die steine hat doch sicher die gemeinde eingebaut also verweis an die. Da soll die wohl die passende antwort kriegen.
Ich sollte mal ne kacke in einer tür bezahlen da mein schwader angeblich steine auf die straße geschleudert hat. Über einen graben auf die 1m höher liegende straße obwohl ich mit dem schwader in die gegenrichung gearbeitet hab und auf dem acker eigentlich noch nie steine waren. Der typ hat sogar die polizei gerufen,war lustig,die haben dem mann dann geraten das ganze doch besser zu vergessen und ich hab auch nie mehr davon gehört
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon T5060 » Do Sep 01, 2016 12:20

Fall deiner Haftpflichtversicherung melden, die kümmern sich nett, um die nette Dame.
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon Hoshi » Fr Sep 02, 2016 14:07

Ansonsten schicke der Dame mal §2 Absatz1 der StVO. Worin geregelt ist wie man mit einem Fahrzeug eine Straße zu benutzen hat.

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon emskopp33 » Fr Sep 02, 2016 14:20

Alles klar, danke.
Hatte ich mir schon fast gedacht, ich war mir nur nicht ganz sicher wg. der höherliegenden Steine nah am Fahrbahnrand.

Die Tage war sie morgens ganz zeitig da und noch ein paar Bilder gemacht; ich bin dann mal gespannt auf die Post in der nächsten Zeit.
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon xyxy » Fr Sep 02, 2016 16:01

T5060 hat geschrieben:Fall deiner Haftpflichtversicherung melden, die kümmern sich nett, um die nette Dame.

einzig richtige Vorgehensweise
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon T5060 » Fr Sep 02, 2016 16:08

Libero hat geschrieben:Als Richter würde ich zuerst prüfen, ob es wirklich dein Grund ist. Normalerweise ist beiderseitig 1 m vom Wirtschaftsweg Gemeindegrund.

Dann würde ich die Stadt befragen ob sie wirklich die Steine dort abgelegt hat. Wenn die Stadt dies abstreitet und der Grund der deine ist, würde ich dich verurteilen den Schaden zu 100% zu begleichen.
Desweitere bekämst Du von mir eine Frist von 2 Wochen die Steine wegzuräumen. Bei Nichteinhaltung ein Bußgeld von 10000€.

Hier habe wir das gleiche Problem mit der Wegelagerei. Es werden auf Gemeindegrund Anpflanzungen, Pfähle gerammt und auch Findlinge abgelegt. Ich habe kein Verständnis für diese Art Selbstjustiz.


Die Frage ist gar nicht, wem sein Grund das ist, die Frage ist, ob das Verkehrsraum ist.
Nächste frage ist : Was wäre denn gewesen, wenn dort statt Steinen, die Scholastika Fußgänger geschrabbt hätte ?

Das sind aber alles Sachen der Haftpflichtversicherung. Das braucht den Landwirt gar nicht kratzen, dafür ist der versichert.
Für solche Fälle ist die Haftpflichtversicherung, nämlich auch gleich die Rechtsschutzversicherung.

Die Scholastika wetzt jetzt erst mal zum Kfz-Sachverständigen und lässt sich 4.000 € + 400 fürs Gutachten
( der stellt nämlich fest, dass Achse, Radlager und Lenkung auch noch kaputt sind, weil die kaputt sein könnten ) schreiben, dann geht die zum Anwalt.
... und glaubt mir die hat das nicht zum ersten Mal gemacht.
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon emskopp33 » Fr Sep 02, 2016 16:42

Der Boden gehört schon mir; ist vor langer Zeit verkoppelt worden und die Damaligen haben so die Grenzen gezogen.
Und nein, ich habe die Steine nicht dort postiert; nichts desto trotz mein Boden - mein Recht.

Zudem, einen Teufel werd ich machen und die Steine abräumen; dann hab ich grundsätzlich die ersten 5 m als Acker - Feldweg genutzt.....
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon emskopp33 » Fr Sep 02, 2016 16:45

Ist vielleicht auch Klischee - Denken von mir, aber als sie über die Steine gebuckelt ist, kam sie zu mir; weiße Schühchen - Hose, riesen Sonnenbrille, und ich vermute ein sehr junger weißer Audi A1 (ihr Flitzer). Schöne große Alu´s drauf und dann das.....

Ich vermute, den Wagen relativ frisch finanziert und dann ist der doofe Bauer doch einfach so dreist dort wo sie fährt Steine liegen zu haben, dabei hat sie doch Vorfahrt, egal wo...
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon xyxy » Fr Sep 02, 2016 19:00

hab das mal gesucht und füge das ohne eigene Bewertung dazu:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schaden ... 51684.html
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon helfert » Fr Sep 02, 2016 19:28

Solange die Steine nicht auf der Strasse liegen brauchst du, meiner persönlichen Meinung nach, von keiner "Schuld" reden Libero. Das ist doch keine untypische Gefahr. Am Rand eines Ackers oder einer Wiese ist doch regelmäßig mit Steinen, Gräben Aufschüttungen und Pflanzen zu rechnen.

Wenn dort ein Baum gestanden hätte und sie daran gefahren wäre? Wäre er dann auch Schuld? Das ist doch mehr als lächerlich. Im Gegenteil, sie hat unerlaubt mit einem Fahrzeug sein Gelände befahren.

Wenn die Behörde der Straße keinen Seitenstreifen gegönnt hat ist das Pech.

Ich würde warten und wenn wirklich was kommt es meiner Haftpflicht weiter geben. Genauso wie es T5060 geschrieben hat.
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon Qtreiber » Fr Sep 02, 2016 19:47

Libero hat geschrieben:Entscheidend ist, wer die Steine dort hingelegt hat und somit den Schaden verursacht hat.

Ich lach mich schlapp. Den "Schaden verursacht" hat die Fahrerin.
Es wird eben immer gängiger, dass Menschen nicht für ihre eigenen Fehler selbst gerade stehen wollen, sondern einen Anderen als Schuldigen suchen.
Von mir wollte mal eine Dame Schadenersatz für ihren auf den Pelzmantel verschütteten Kaffee haben, weil sie auf einer Bierzeltbank ganz links auf der Kante gesessen hatte, und ich, rechts sitzend, das nicht bemerkt hatte und aufgestanden bin......
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Re: Rechtslage bei Durchgangsverkehr

Beitragvon T5060 » Fr Sep 02, 2016 21:46

Libero hat geschrieben:https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht


Die deliktisch rechtliche Bedeutung der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die eine Schadensersatzpflicht auslöst können wir hier nicht klären.
Das versucht der Bundesgerichtshof seit 67 jahren mind. 3x im Jahr.
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