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Reduzierung vom Austrag (Leibgeding)

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Reduzierung vom Austrag (Leibgeding)

Beitragvon Baghira » Fr Okt 11, 2013 7:59

Fendt_Paul hat geschrieben:Hallo zusammen


Wie kann man ein normales Leibgeding festlegen? Nachdem meine Eltern
während ihrer Zeit nichts fürs Alter auf die Seite gebracht haben

und die landwirtschaftliche Rente auch relativ niedrig ist und dann
noch wenig Leibgeding von mir, dann könnten sie ja, auch wenn
beide auf dem Hof leben würden, sich fast kein Auto und sonst
auch nichts leisten.
Müssten sie dann zum Sozialamt gehen?

Gruß
Fendt_Paul



Das ist doch der Punkt, der Betrieb hat es anscheinend damals schon nicht abgeworfen!" D. h. wenn Du es nicht im Nebenerwerb führen würdest wäre es eh´schon aus. Wenn Du den Betrieb noch einige Jahre weiter im Nebenerwerb führen willst sollte der Betrieb auch noch was für Reinvestitionen abwerfen. Tut er das?? Wie ist die Entlohung Deiner Arbeit? Oder springt ausser der Steuerersparnis nichts rum? Deine und die Intention Deiner Eltern sollte doch sein: den Betrieb nach Dir auch noch in gleicher, besser höherwertiger Substanz an die nächste Generation weiterzugeben. Das hätten doch bestimmt auch die Übergeber Deiner Eltern so gewollt oder?
Baghira
 
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Re: Reduzierung vom Austrag (Leibgeding)

Beitragvon Fendt_Paul » Di Okt 29, 2013 20:00

Hallo

Nun im Moment ist es so dass alle Gebäude, Maschinen und sonstiges am Hof abgeschrieben ist.
Es gibt nichts Neues mehr, ausser dem Haus aber das hilft ja bekanntlich nicht viel für (gegen) die Steuer,
was zum Abschreiben verwendet werden kann. Also bin ich knapp dran sogar noch Steuern zu bezahlen.

Wenn ich nun zur Bank gehe und sage ich bräuchte einen Kredit um ein Gebäude zu bauen oder einen Traktor zu kaufen, dann kommt die Antwort, "wie wollen Sie das wieder zurückbezahlen mit Ihren permanenten hohen Belastungen".

Es ist so dass die Landwirtschaft so ca. plus minus Null Euro verläuft. Es wird das Auto getankt, die
Versicherung und die Reparatur vom Auto, das Telefon und die Versicherungen für die Gebäude
laufen auch über die Landwirtschaft. Dazu wird aber ein Teil schon von Privat an die Landwirtschaft
gegeben.

Mich würde eben nach wie vor interessieren wie man einen üblichen Austrag, auch z.B. wenn man im Vollerwerb die Landwirtschaft betreibt, festlegt.

Es soll ja den "Jungen" auch nicht die Zukunft mit dem Austrag verbaut werden. Und alle Eltern haben ja
auch nicht einen Baugrund oder Mietshäuser oder sonstige große finanzielle Mittel um die Geschwister hinauszubezahlen und dann noch sich selbst über einen langen Zeitraum hinweg zu finanzieren.

Gruß
Bernhard
Fendt_Paul
 
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Re: Reduzierung vom Austrag (Leibgeding)

Beitragvon Birlbauer » Mo Nov 11, 2013 10:27

Noch ein Nachfrage:
Trägt die Landwirtschaft auch das Leibgeding oder zahlst Du das aus Deinem sonstigen Einkommen.

Grüße,
Manfred
Birlbauer
 
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Re: Reduzierung vom Austrag (Leibgeding)

Beitragvon Fendt_Paul » Do Dez 12, 2013 21:36

Hallo zusammen

Da bin ich wieder einmal.
Also die Landwirtschaft trägt das Leibgeding schon aber eben gerade so.
Wenn z.B. wie letztes Jahr der Traktor eine Rechnung mit 2000 Euro
hat oder ich brauche Verschleißteile vom Pflug dann ist es schon vorbei.

Wie gesagt die Autoversicherung, Tanken vom Auto und die Versicherungen
der Gebäude laufen auch normal über die Landwirtschaft. Wenn es
eng wird kommt machmal auch etwas von "privat" in die Landwirtschaft.

Es ist halt so dass ich kein Geld aus der Landwirtschaft erwirtschafte
bzw. kein Geld für Investitionen übrigbleibt. Es ist zwar dringend keine
Investition notwendig aber ich arbeite mit Traktoren welche beide
(95 PS und 65 PS) über 30 Jahre alt sind, ebneso alle anderen Maschinen.
Sie funktionieren zwar aber eben kann ich nichts mehr abschreiben
und nichts "größeres" neu kaufen.

Wahrscheinlich gibt es keinen Richtwert für das Leibgeding aber ich hätte auf
ein Paar Zahlen z.B. 300€ plus Essen, oder 700€ ohne Essen oder irgendwie so etwas gehofft.

Ich habe es schon geschrieben, wir haben zugunsten der Steuer einen höheren
Betrag vereinbart, aber daran kann sich jetzt natürlich niemand mehr erinnern.
Somit habe ich zwar "Ausgaben" (steuerlich positiv) aber eben nicht so
positiv für meine Landwirtschaft.

Es steht zwar im Übergabevertrag drin wenn die Landwirtschaft die Ausgaben
für das Leibgeding nicht mehr erbringt, kann man Diesen auch reduzieren.
Aber wann schafft es die Landwirtschaft nicht mehr? Muss ich
dann erst noch den Grund und Boden verkaufen?

Im Moment lass ich es so wie es ist.
Groß was ändern kann ich nicht.

Gruß
Bernhard
Fendt_Paul
 
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Re: Reduzierung vom Austrag (Leibgeding)

Beitragvon Vinyard » Fr Dez 13, 2013 7:21

Meine Meinung:

Eurer Problem sollte ihr versuchen familiär zu lösen. Hört sich ganz so an als gäbe es da Differenzen - und nicht zu knapp. Eine andere Lösung sehe ich da kaum. Schließlich warst du es selbst der dem Vertrag zugestimmt hast. Eventuell kannst du ihn anfechten, weil du getäuscht wurdest, aber der Grund - zugunsten der Steuer kommt wohl eher schlecht! :roll:
Eher könnte man sich daran orientieren was der Mindestsatz sozialhilferechtlich ist..... aber es ist müßig zu diskutieren, da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt.
Vinyard
 
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