Fendt_Paul hat geschrieben:Hallo zusammen
Wie kann man ein normales Leibgeding festlegen? Nachdem meine Eltern
während ihrer Zeit nichts fürs Alter auf die Seite gebracht haben
und die landwirtschaftliche Rente auch relativ niedrig ist und dann
noch wenig Leibgeding von mir, dann könnten sie ja, auch wenn
beide auf dem Hof leben würden, sich fast kein Auto und sonst
auch nichts leisten.
Müssten sie dann zum Sozialamt gehen?
Gruß
Fendt_Paul
Das ist doch der Punkt, der Betrieb hat es anscheinend damals schon nicht abgeworfen!" D. h. wenn Du es nicht im Nebenerwerb führen würdest wäre es eh´schon aus. Wenn Du den Betrieb noch einige Jahre weiter im Nebenerwerb führen willst sollte der Betrieb auch noch was für Reinvestitionen abwerfen. Tut er das?? Wie ist die Entlohung Deiner Arbeit? Oder springt ausser der Steuerersparnis nichts rum? Deine und die Intention Deiner Eltern sollte doch sein: den Betrieb nach Dir auch noch in gleicher, besser höherwertiger Substanz an die nächste Generation weiterzugeben. Das hätten doch bestimmt auch die Übergeber Deiner Eltern so gewollt oder?
