Hallo zusammen
Ich bin ganz neu hier und hoffe auf Antworten.
Ich habe 2004 den Hof von meinen Eltern übergeben bekommen. Es war damals ein Vollerwerbsbetrieb von meinem Vater. Ich gehe seit ich 15 Jahre alt bin zum Arbeiten. Es war klar dass ich den Hof als Nebenerwerb weiterführen werde. Nun ist es ein reiner Nebenerwerb mit ca. 15 ha Ackerfläche. Der Austrag sprich Leibgeding wurde damals auf monatlich 850 Euro angesetzt. Es wurde auch geschrieben wenn ein Übergeber wegzieht bekommt dieser 750 Euro monatlich und das alles mit der Wertsicherungsklausel (bedeutet es wird mit den Jahren mehr). Nun ist es soweit dass ein Übergeber weggezogen ist und ich sitze im Moment mit 425 Euro (1. Übergeber) und 825 Euro (2. Übergber) da und schaue dass ich irgendwie das Geld herbringe. Im Moment geht es so plus minus Null um in der Landwirtschaft, privat mache ich alles mit meiner Arbeit. Ich arbeite praktisch in der Landwirtschaft nur für meine Eltern. Auf den gesamten Flächen steht das Leibgeding im Grundbuch an erster Stelle, somit sind die Banken auch nicht extra begeistert wenn ich z.B. investieren will.
Es steht aber auch im Übergabevertrag dass jeder Vertragspartner das Leibgeding ändern kann. Wenn z.B. die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft das nicht mehr schafft.
Was bedeutet das für mich?
Ich mache in meinem Betrieb auch ordentlich Buchführung von extern. Wann ist die Leistungsfähigkeit überschritten? Muss ich da richtig Minus machen? Im Moment kann ich ja kaum investieren da jeder Banker sagt mit den Verpflichtungen die du hast kann ich dir kein Geld geben.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Gruß
Fendt_Paul
