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regensteuer

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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regensteuer

Beitragvon hans g » So Feb 24, 2008 10:42

mich würde interessieren,ob auch andere betriebe in nrw von ihrer gemeinde einen bescheid über regensteuer bekommen haben.
es geht dabei um eine abgabe dafür,dass niederschlagswasser in den seitengraben eingeleitet wird----welches immer schon dort eingeleitet wurde!
es geht nicht ums einleiten in den ab/mischwasserkanal mit zielrichtung kläranlage oder rückhaltebecken.
bei 0,87€ je qm für alle dach und befestigten hofflächen kommt da ein schönes sümmchen zusammen. :(
hans g
 
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Beitragvon Holmer 91 » So Feb 24, 2008 12:03

Hallo,

für mich hört sich des ganze so an, als ob die gemeide pleite wäre und jetzt dringen geld braucht... (... und die steuer wird halt des erstbeste gewesen sein, was so einem Gemeidemitarbeiter einfällt)

mfg, Holmer
"... Kühe sind schon auch ganz cool, aber Schweine sind halt einfach geil."
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Holmer 91
 
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Beitragvon maexchen » So Feb 24, 2008 21:51

Hallo Hans g,

mich würde interessieren,ob auch andere betriebe in nrw von ihrer gemeinde einen bescheid über regensteuer bekommen haben.


Nee, nicht wirklich, oder? :shock: Klingt wie ein Faschingsscherz :!:
Was bedeutet:

dass niederschlagswasser in den seitengraben eingeleitet wird----welches immer schon dort eingeleitet wurde!


Heißt das, daß Du Steuern fürs Regenwasser bezahlen sollst, weils der Herrgott auf Dein Grundstück fallenlassen hat und es dann bergab fließt?
Armes Deutschland :roll:
bei aller Ironie- ich kanns kaum glauben! Was genau ist die Erklärung der Gemeinde dazu?



Grüße Maexchen
maexchen
 
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Beitragvon hans g » Mo Feb 25, 2008 7:37

die gemeinde hat den graben umgewidmet----das ist jetzt ein abwassergraben und dann sind gebühren fällig.
nach dem landeswassergesetz ist ein graben kein gewässer,also nur ein graben--was immer das bedeuted.
alternativ kann ich das regenwasser auch auf meinem grundstück belassen,ist bei mir aber nicht ganz so einfach. :roll:
hans g
 
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Beitragvon krampsie » Mo Feb 25, 2008 8:02

soweit ich weiß gibt es eine richterliche Entscheidung, dass die Abwassergebühren bei allen Städten und Gemeinden neu berechnet werden müssen; und zwar dahingehend, dass es eine differenzierte Gebühr für Abwasser und für Regenwasser geben soll. Ob dies jetzt bei euch schon vorgenommen wurde oder ob es einen anderen Grund für den Bescheid gibt, kann ich aber nicht sagen.
krampsie
 
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Beitragvon Ernstfried » Mo Feb 25, 2008 14:08

hans g hat geschrieben:die gemeinde hat den graben umgewidmet----das ist jetzt ein abwassergraben und dann sind gebühren fällig.
nach dem landeswassergesetz ist ein graben kein gewässer,also nur ein graben--was immer das bedeuted.


Kenne mich im Wasserrecht Westfalens nicht aus.
Wasserrecht Niedersachsen: Eine "Widmung" von Gräben ist mir da nicht bekannt. Das nds. Wassergesetz definiert "Gewässer" theoretisch ziemlich genau; praktisch kann man da trefflich streiten, was denn "wasserführend" bedeutet (Ist eine Strasse eigentlich ein Gewässer, wenn da nach dem Regen Pfützen stehen ...).

Das ganze scheint ein Stück aus dem Tollhaus zu sein.

Höchst zweifelhaft, ob es für die "Regensteuer" eine Rechtsgrundlage gibt.
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
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Beitragvon ohmeyer » Mo Feb 25, 2008 20:30

Also so neu ist die Geschichte nicht, besonders wenn die Kommunen richtig klamm werden.
DAs das mit gesundem Menschen Verstand vielleicht wenig zutun nehm ich mal an. Als Empfehlung kann ich nur sagen nehmt euch doch mal eure Ratsmitglieder vor. Ihr habt die doch selber gewählt, Seite eins. Seite zwei sorgt dafür das eure aus Bequemlichkeit l gepflasterter Vorgarten die Möglichkleit bekommt seine Portion Regenwasser plus Dachrinne wieder aufnehmen kann. Stichwort Entsiegelung von Flächen.
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Beitragvon maexchen » Mo Feb 25, 2008 22:43

ich bin neugierig geworden und hab mir mal die Abwassersatzung unserer Gemeinde (in Hessen) durchgelesen. da heißt es
§ 24 Ermittlung des gebührenpflichtigen Frischwasser- und Niederschlagswasserverbrauchs
(1) Als gebührenpflichtiger Frischwasser- und Niederschlagswasserverbrauch gelten alle
Wassermengen, die
a) aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen oder Brunnen entnommen
b) zum Zwecke des Gebrauchs aus anderen Anlagen (Zisternen, usw. ) und Gewässern
entnommen und als Schmutzwasser in die Abwasseranlage eingeleitet werden.

(2) Findet Abs. 1 b Anwendung, so ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, dieses der
Gemeinde unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
(3) Die in Abs. 1b genannten Wassermengen sind durch private Wasserzähler zu messen.
Kommt der Gebührenschuldner dieser satzungsmäßig festgelegten Einbauverpflichtung
nicht nach, so muß er sich eine Schätzung gefallen lassen.


d.h. die Gemeinde erhebt auch Abwassergebühr für Niederschlagswässer,die in Zisternen gesammelt werden. Solche Zisternen müssen logischerweise der Gemeinde angezeigt werden (laut Abwasserordnung)

Hab dann nochmal gegooglt ("Abwassergebühren") und Satzungen anderer Städte gefunden, die Abwassergeb. für Niederschlagswasser nach Grundstücksgröße berechnen. Der Grundstückseigentümer hat dann dort die Möglichkeit nicht, bzw nicht völlig versiegelte Flächen geltend zu machen oder auch Versickerungsschächte zu errichten (die Beweispflicht liegt beim Grundstückseigentümer).
Was insgesamt in Städten vielleicht auch Sinn macht. Wie man landw. Betriebsflächen entsiegeln soll weiß ich allerdings nicht wirklich-vielleicht hinterm Kuhstall oder davor. :twisted: Die Schreie der Nachbarn hör ich schon und der aus
Bequemlichkeit gepflasterte Vorgarten
macht's glaub ich auch nicht; bleibt nur die Versickerung, wenn's denn baulich möglich ist.

Was den umgewidmeten "offenen" Abwassergraben betrifft, kann ich allerdings nur noch sagen:
wenn die Kassen leer sind, haben die modernen Raubritter einen schier unglaublichen Einfallsreichtum.

Grüße Maexchen
maexchen
 
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Beitragvon hans g » So Mär 02, 2008 11:52

werde mit hilfe des bauernverbandes klage vor dem verwaltungsgericht einreichen.
desweiteren werde ich mich bemühen,das regenwasser in der alten jauchegrube auf zu fangen und zu verrieseln----im verhältnis zu der zu zahlenden gebühr,dürfte das hoch wirtschaftlich sein.
hans g
 
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Beitragvon Limo » So Mär 02, 2008 18:27

Bei uns im Ort steht es derzeit auch an das System nach Abwasser und Wasser von versiegelten Flächen zu berechnen angeblich ohne Mehrbelastung für den Bürger. Wohl aber für Industriebetriebe. Ob Landwirte nun zur Industrie gezählt werden da darf man dann gespannt sein. Hier noch ein Link zum Thema:

http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_steinfurt/lienen/Klarheit_gibt_es_aus_der_Luft.html
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Beitragvon hans g » Mo Mär 03, 2008 7:40

limo,unsere gemeinde benutzt zur kartierung GOOGLE EARTH.
das ist bestimmt billiger,als ein charterflug. :roll:
hans g
 
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Beitragvon maexchen » Mo Mär 03, 2008 21:53

limo,unsere gemeinde benutzt zur kartierung GOOGLE EARTH.


vielleicht mußt'e dann ja auch nur virtuell bezahlen :idea: :D
maexchen
 
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Beitragvon hans g » Mo Mär 03, 2008 22:19

leider nicht----selbst der hinweis auf die schlechten schweinepreise hat nicht geholfen :cry:
hans g
 
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Beitragvon maexchen » Mo Mär 03, 2008 22:31

da kennen die Damen und Herren kein Pardon :!:
maexchen
 
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Beitragvon hans g » Mo Mär 16, 2009 9:52

neues von der regensteuer:
habe es mittlerweile technisch geschafft,den regen der meisten dach und festflächen aufzufangen und muss jetzt nur noch für eine geringe fläche regensteuer zahlen und bin doch ÜBERRASCHT,wie einfach das war.
allerdings ist der gesetzestext auch GANZ EINDEUTIG---abgabe ist NUR fällig,wenn niederschlagswasser in den graben eingeleitet wird.
hans g
 
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