Die Donau wird ja nur temporär gepoldert. Das heisst aber das die flussabwärts gelegenen Hochwasserschutzgebiete wesentlicher kleiner ausfallen und dort dann VIEL mehr Bebauung möglich ist.
Die bayrische KompensationsVO zum Artenschutz ist bei weitem strenger als in jedem anderen hochgrünen Bundesland. In BW z.B. ist die recht unproblematisch.
Auf den BBV ist auch nicht zwingend Verlass, der erhofft sich doch Entlastung im Süden