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Rückbaukosten

Windenergie wird schon seit Jahrtausenden vom Menschen genutzt.
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Rückbaukosten

Beitragvon Tilman21 » So Mär 05, 2017 9:29

Lt § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB muß bei der Genehmigungsbehörde eine Rückbausicherheit hinterlegt werden. "Soll" im Gesetz heißt verwaltungsrechtlich "Muß", es sei denn, ganz triftige Gründe stünden dem entgegen. Je nach Bauart kann es sich um etwa 4,5% der Investitionskosten handeln.

Mich interessiert, wie das bei den Forumsmitgliedern, die Pachtverträge mit Windkraftanlagen-Betreibern abgeschlossen haben, geregelt ist, weil man ja sonst, ginge der WKA-Betreiber bankrott, auf der WKA oder dem WKA-Schrott evtl. "sitzen" bliebe.

  • Wurde eine eigene Sicherheitsleistungsvereinbarung getroffen oder verläßt man sich darauf, daß man an die bei der behörde hinterlegte Leistung herankommt?
    .
  • Soweit eine eigene Sicherheitsleistungsvereinbarung getroffen wurde,
    .
    • wie hoch ist die Summe (bei WKA-Typ XXXX) und
      .
    • wie wurde diese Summe berechnet und
      .
    • wurde denn diese Summe 'mal vor Pachtvertragsabschluß von jemand Drittem überprüft und
      .
    • wurde in der Summe der Brutto-Wert oder der Netto-Wert angesetzt (also Brutto minus evtl. zu erwartender WKA-Verkaufserlöse?
  • Wenn man sich hingegen darauf verläßt, daß man an die bei der Behörde hinterlegte Summe herankommt,
    .
    • wie hoch ist diese Summe denn festgesetzt,
      .
    • wie ist das sichergestellt (z.B. Klausel in der Sicherherheits-Festsetzung, soweit das überhaupt geht) und
      .
    • ist von Anfang an sichergestellt gewesen, daß diese Summe in ausreichender Höhe festgelegt wurde?

Die letzte Frage begründet sich daran, daß dann, wenn der WKA-Betreiber vertragsbrüchig wird und man ihn wegen des Vertragsbruches samt WKA vom Acker haben will, die behördliche öffentlich rechtliche Genehmigung ja weiterbesteht. Die Behörde dürfte die bei ihr hinterlegte Sicherheitssumme aber erst dann 'rausrücken, wenn auch die behördliche Genehmigung erloschen ist.

Selbstverständlich müssen sich die Infos nicht strikt an den Fragenkatalog halten :wink:

Daß bei Behörden hinterlegte Sicherheiten oft zu niedrig liegen, sollte bekannt sein. Es kommt auch vor, daß von einer Behörde rechtswidrig nicht der Rückbau des gesamten (!) Fundamentes einbezogen ist und ein Rest-Stahlbetonklotz als illegaler Abfall im Acker oder auf der Wiese im Wurzelbereich künftig anzubauender Pflanzen (Luzerne z.B. bis 3 m) verbleibt
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon T5060 » So Mär 05, 2017 13:43

Warum ist das so schwierig bei so einem Vorhaben so 5.000 € für entsprechend versierte Berater/Juristen auszugeben ?

Vorsicht Bauernverband kann eine Meinung sein, aber sie ist heute keine verläßliche mehr :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon Tilman21 » So Mär 05, 2017 15:57

T5060 hat geschrieben:Warum ist das so schwierig bei so einem Vorhaben so 5.000 € für entsprechend versierte Berater/Juristen auszugeben ?

Vorsicht Bauernverband kann eine Meinung sein, aber sie ist heute keine verläßliche mehr :mrgreen:


Das frage ich mich auch, zumal man ja vertraglich vereinbaren kann, daß der WKA-Investor die 5000 EUR löhnt, denn für den ist dieser Betrag Peanuts.

Aber mir ist ein konkteter Fall bekannt, daß ein Investor bei einem Grundstücksbesitzer (Landwirt) auftauchte und ihm einen Vertragsentwurf unterschieben wollte. Als der Landwirt meinte, er wolle den Vertrag prüfen lassen, hat sich der Investor samt Vertrag schnell aus dem Staub gemacht. :)
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon bauer hans » So Mär 05, 2017 19:48

sind vertraglich insolvenzsicher geregelt.

hier hatte ein profi mit einem nebenerwerber einen vorvertrag abgeschlossen,die gemeinde hatte aber andere vorrangflächen ausgewiesen und sogleich eine bürgerversammlung kontra einberufen,der investor klagt.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon T5060 » So Mär 05, 2017 23:14

Kann das sein, dass Landwirte im Planungsrecht, Vertragsgestaltung und Umgang mit Investoren gar keinen Plan haben ?
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon stamo » Mo Mär 06, 2017 5:58

Bei Laufzeiten von 30 Jahren sollte man auch mal kritisch hinterfragen, ob die Sicherheit überhaupt für irgendwas reicht. Was macht die Inflation aus dem Geld in 30 Jahren? Gibt es dann überhaupt noch den €? Die jetzigen Standorte sind gesuchte Goldgruben. Wer weiß, wie der Stand der Technik in 30 Jahren ist?
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon Winchester » Sa Mär 18, 2017 11:01

Der Windenergie-Erlass NRW sieht vor, dass die Sicherheitsleistung „den Rückbau der Windenergieanlage einschließlich des den Boden versiegelnden Fundaments am Ende der voraussichtlichen Lebensdauer der Anlage vollständig abdecken“ muss (Windenergie-Erlass NRW, Ziffer 5.2.2.4). Danach sind 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens als Sicherheitsleistung anzusetzen, je nach Hersteller und Bautyp auch höher oder niedriger. Die Einschätzung übernimmt ein Fachunternehmen (z. B. Abbruchunternehmen). Die zuständige Genehmigungsbehörde hat einen Ermessensspielraum, sie muss den zukünftigen finanziellen Aufwand für den Rückbau prognostisch abschätzen.

http://ruhrkultour.de/teure-hinterlasse ... ndraedern/
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon togra » Mi Mär 22, 2017 22:51

Bei uns wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe der Abbruchkosten, gemittelt aus 10 Angeboten gefordert.
Das ganze mal den Faktor 4, da sich "Bau"-kosten etwa alle 10 Jahre verdoppeln und die Anlagen auf 20 Jahre Lebensdauer ausgelegt sind.
Sind knapp 150.000€ pro Anlage (Vestas V112), die zurückgelegt werden müssen.

Wirklich ein Witz und so lange Stahl, Beton und Kunststoff bis dahin nicht zum Sondermüll deklariert werden, sehe ich das als haltbar.
Nach heutigem Kenntnisstand können die Fundamente sogar weiterverwendet werden.
Bei gleicher Anlagengröße etwa 50 Jahre lang.
Wobei eine in 20 Jahren neu errichtete Anlage bei gleichen Abmaßen (und Fundamentbelastungen) eine etwa 15fache Leistungsdichte aufweisen kann.
Ob selbst das dann allerdings noch wirtschaftlich ist, weiß man heute nicht.

Auf den teuren Fundamentabbruch kann meiner Meinung nach auch verzichtet werden.
Ein inerter Betonklotz im Boden kann einfach mit einer knapp 3m mächtigen Bodenschicht überdeckt werden und stört dann niemanden mehr, während er sich innerhalb von 100 Jahren ganz von selbst zu einfachem Sand zersetzt.
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon julius » Do Mär 23, 2017 10:17

togra hat geschrieben:
Auf den teuren Fundamentabbruch kann meiner Meinung nach auch verzichtet werden.
Ein inerter Betonklotz im Boden kann einfach mit einer knapp 3m mächtigen Bodenschicht überdeckt werden und stört dann niemanden mehr, während er sich innerhalb von 100 Jahren ganz von selbst zu einfachem Sand zersetzt.


Kommt darauf an ob die Landratsämter und Naturschutzbehörden mitspielen. Glaub ich eher nicht das sowas in Zukunft möglich sein wird.
Die Umweltvorschriften werden jedes Jahr deutlich strenger und nicht wenige Privatleute melden Verstöße auch sofort.

Hier hat einer 2 alte PKW abgemeldet im Garten auf seinem eigenen Privatgrundstück stehen gehabt. Die haben niemanden gestört. Irgendwann kam dann ein Schreiben von einer Behörde er müsse bis zum XY die Fahrzeuge entsorgen, sonst werden sie auf Anordnung auf seine Kosten entsorgt.
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon julius » Do Mär 23, 2017 10:27

Rückbausicherheit ist so eine Sache. Die Eurowährung wackelt doch schon. Was kostet die Entsorgung in 20 oder 30 Jahren ?? Bei hoher oder gar gallopierender Inflation über 20-30 Jahre betragen die Rückbaukosten bis dahin mehrere Millionen Euro. Mit dem hinterlegten Geld kann man dann gerade mal die Anfahrt bezahlen.
Bezahlen muss es immer der Grundstücksbesitzer.

Aus diesem Grund hab ich auf einem meiner Standorte in Frage kommende Windenergie abgelehnt.
Vielleicht kann man das alles vertraglich auf Papier absichern aber mir ist das zu riskant. Denn wenn der Betreiber Insolvenz anmeldet ( siehe Schlecker ) beteiligt er sich an keinen Kosten mehr die nicht schon vorher bezahlt wurden, falls man noch Forderungen hat.

Und wenn der Euro bis in 20 Jahren hops geht was durchaus sein kann, oder sogar warscheinlich ist, ist das hinterlegte Geld eh komplett entwertet und man bleibt auf den gesamten Rückbaukosten sitzen. Da müssen nur noch einige wenige Länder wie Britanien aus dem Euro austreten dann ist es schon soweit.

Einzig als Abstandsfläche also als Nachbargrundstück für ein Windrad wäre ich einverstanden für ein paar Euros Trinkgeld.

Aber auf meine Fläche lass ich keinesfalls so einen Turm draufstellen.
julius
 
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon T5060 » Do Mär 23, 2017 15:08

Man kann das schon inflationssicher und zeitaktuell gestalten mit den Rückbaukosten.
Das geht problemlos, nur das gehört nicht in die Öffentlichkeit, wie man das machen könnte.
Es gibt eigentlich zwei gute Methoden, sich schadlos zu halten.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon Mondbauer » Do Mär 23, 2017 19:40

julius hat geschrieben:
togra hat geschrieben:
Auf den teuren Fundamentabbruch kann meiner Meinung nach auch verzichtet werden.
Ein inerter Betonklotz im Boden kann einfach mit einer knapp 3m mächtigen Bodenschicht überdeckt werden und stört dann niemanden mehr, während er sich innerhalb von 100 Jahren ganz von selbst zu einfachem Sand zersetzt.


Kommt darauf an ob die Landratsämter und Naturschutzbehörden mitspielen. Glaub ich eher nicht das sowas in Zukunft möglich sein wird.
Die Umweltvorschriften werden jedes Jahr deutlich strenger und nicht wenige Privatleute melden Verstöße auch sofort.

Hier hat einer 2 alte PKW abgemeldet im Garten auf seinem eigenen Privatgrundstück stehen gehabt. Die haben niemanden gestört. Irgendwann kam dann ein Schreiben von einer Behörde er müsse bis zum XY die Fahrzeuge entsorgen, sonst werden sie auf Anordnung auf seine Kosten entsorgt.

Bei den 2 PKW kommt es darauf an ob sich diese auf einem umzäunten Gelände befinden oder ob jeder ran kann,wenn dein Kfz auf einem eingezäunten Gelände steht und die Flüssigkeiten aus dem Auto entfernt wurden kann dir die "Behörde"gar nix.Hatte den Fall selber vor ein paar Jahren,die "Behörde"war dann ganz schnell still.
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon Wini » Sa Jul 08, 2017 22:42

Ich habe gehört, dass Windräder aus Kostengründen beim Rückbau einfach gesprengt werden.

Kann ich als Nachbar eigentlich verlangen,dass die Reste nicht auf mein Grundstück herabfallen ?
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon rebstock53 » Sa Sep 09, 2017 20:11

Wird dieses Problem nicht etwas hoch angesetzt?
Alle diese verwendeten Teile können (fast) problemlos entsorgt werden.

Hier möchte ich nur auf die AKWs hinweisen. Bei deren Errichtung wurde dieses Problem, trotz massiver Einwände, einfach unter den Teppich gekehrt.
Den Rückbau zahlt trotz, mittlerweile, entsprechender gesetzlicher Regelungen in der Hauptsache der Verbraucher und Steuerzahler.

Heute ist selbst die Endlagerung der benutzten Brennstäbe noch nicht geklärt und die ersten Kernkraftwerke werden schon abgerissen.
Welche Kosten kommen hier in Zukunft noch auf die Menschen, nicht nur in Deutschland, zu.

Die Unternehmen und die Aktionäre zahlen nichts von ihren Gewinnen der Vergangenheit zurück.
Das Produkt "Strom" der AKWs wäre meiner Meinung nach unbezahlbar gewesen!
Die Gefährdung durch Strahlung über tausende Jahre ist hier noch nicht angesprochen, gleich in welchem Lagerort.
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Re: Rückbaukosten

Beitragvon T5060 » Sa Sep 09, 2017 23:13

Erkläre mir mal wie du GfK problemlos entsorgen willst und wie einfach es ist 1.000 cbm Betonfundament wegzubröseln ?
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