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Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Re:

Beitragvon Sottenmolch » Di Okt 10, 2023 11:39

Badener hat geschrieben:Hallo,

ich will diesen alten Beitrag noch korrigieren weil er schlichtweg falsch ist. Man hat nicht das Recht durch eine private Rückegasse zu fahren. Wird zwar in der Praxis immer gemacht, aber fahren darf man nur auf Forstwegen. Wenn man ein Überfahrtsrecht hat das sich nicht auf einen öffentlichen Weg beschränkt dann muss das im Grundbuch stehen! ...


Es hat jeder das Recht auf Zugang zu seinen Wald. Ist der nicht auf Forstwegen möglich, muss dir der jeweilige Waldbesitzer die Möglichkeit einräumen zu deinem Wald zu kommen. Ob man ein Wegerecht benötigt oder nicht, bleibt beiden Parteien überlassen.
Gerade wo es noch keine Waldbereinigung gegeben hat, ist das noch ein verbreiteter Zustand und das zumindest hier ohne Wegerechte.
Sottenmolch
 
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon Südheidjer » Di Okt 10, 2023 11:48

Welcher der Waldnachbarn hat mir ein Wegrecht einzuräumen? Der linke, der rechte, der hinteren, der vordere?

Ich denke, es ist ein Geben und Nehmen.
Südheidjer
 
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon langholzbauer » Di Okt 10, 2023 12:46

@Badener hat völlig Recht.
Es gibt keinen Anspruch, nachbars Rückegassen und Privatwege nutzen zu dürfen, nur, weil das allgemein so üblich ist.
Auch " Gewohnheitsrecht" schützt da maximal vor Forderungen aus einer schonenden bisherigen Nutzung, aber ganz sicher nicht gegen den ( eigentlich selbstverständlichen) Anspruch, dass der nutzende Nachbar mindestens die Gasse wieder ordentlich frei räumt.
Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht auf eine Zufahrt zu seinem Grundstück.
Wenn dieses nicht über öffentliche bzw. entspr. gewidmete Wege möglich ist, dann kann und sollte er sich mit den Nachbarn gütlich einigen.

Erst, wenn das nicht möglich ist, kann gerichtlich ein Notwegerecht erstritten werden.
Dieses steht dann auch mit einer entsprechenden Entschädigung = Notwegerente im Zusammenhang und bedingt i.A. einer minimalsten erforderlichen Beanspruchung des Nachbargrundstück's!

Dessen sollte sich jeder bewusst sein, wenn er durch nachbars Wald fährt, oder gar in seinen Wald oder auf seine Gassen Holz fällt. :wink:
Es schadet auch ganz sicher nicht, Lohnunternehmer bei der Einweisung deutlich auf Grenzen und Besitzverhältnisse hin zu weisen. :klug:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon Sottenmolch » Di Okt 10, 2023 18:04

Südheidjer hat geschrieben:Welcher der Waldnachbarn hat mir ein Wegrecht einzuräumen? Der linke, der rechte, der hinteren, der vordere?

Ich denke, es ist ein Geben und Nehmen.



Natürlich alle. Man möchte doch schließlich niemanden benachteiligen. Am Ende gibt es deswegen böses Blut.

Im Normalfall bestehen solche Wege sowieso schon seit Generationen und werden weiterhin geduldet und es hat auch niemand, wie es Langholzbauer sagt, das Recht frei Schnauze die Rückegassen oder "Wege" des Nachbarn zu benutzen. Ist es aber die einzige Möglichkeit deinen Wald zu erreichen, wird es dir der Waldbesitzer nicht verbieten können. Ob es gütlich oder vor Gericht zustande kommt ist unwichtig. Dann wird notfalls eben festgelegt wie und wann gefahren werden darf und/oder was dafür zu zahlen ist.
Sottenmolch
 
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon Alla gut » Di Okt 10, 2023 18:05

Brudi22 hat geschrieben:
Alla gut hat geschrieben:Wie handhabt Ihr das so mit dem Reisig räumen ?
Habt ihr irgend ein raffiniertes Anbaugerät am Frontlader/Fronthydraulik dafür ?


Ich lasse es einfach liegen. Habe als Schlepper für Rückwagen und Seilwinde einen alten luftgekühlten Deutz wo es nicht so genau geht, die Äste können ruhig die Leitungen, Aufstieg etc. etwas verbiegen oder den Lack komplett verkratzen. Ich lasse viel vom Harvester machen und fahre dann das (Brenn) Holz mit dem Rückewagen raus. Auf der Reisigmatte vom Harvester lässt es sich gut fahren, Problematischer sind da eher die Äste aus motormanuellen Fällaktionen. Sollte mal wirklich zu viel Reisig da liegen, kann man es mit dem Kran vom Rückewagen von der Gasse räumen.

Einfach nicht mit dem Hightechschlepper in den Wald fahren, dann ist das kein Thema das weiter diskutiert werden muss. Ich fahre gern mit meinem 718er und 6R 150, aber für den Wald ist sowas eben ungeeignet. Das gleiche gilt auch für kleinere moderne Schlepper genauso.


Das mit dem neuen Hightechschlepper sehe ich genauso wie Du .
Nehme für den Wald nur den alten Bock .
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon Ecoboost » Di Okt 10, 2023 19:13

Servus,

als ich vor einigen Jahren hier ein Video von einem Reißigrechen hier einstellte wurde ich belächelt.
Mittlerweile gibt es einen weiteren Hersteller welcher auch in der näheren Region bei mir ist.
https://www.kirmag.de/reisigrechen
Größe M ist mit seinem Gewicht von < 150 kg und mit 1,20 Meter Breite auf jeden Fall auch für den Rückewageneinsatz geeignet.
Hätte hierfür so einige Einsatzzwecke auch außerhalb des Forstes.

Habe mir den bereits auch angesehen, bin derzeit noch etwas unentschlossen ob ich mir den anschaffen werde.
So ein Teil kann man aber auch durchaus mal bedenkenlos verleihen.
Habe einigen den Rechen jetzt gezeigt und jeder meinte dass so ein Teil schon seine Berechtigung hat.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon DST » Mi Okt 11, 2023 13:05

Kommt auf die auszuführende Arbeit an.
Zum vollständigen räumen einer Käferfläche, oder räumen von Pflanzstreifen bestimmt hilfreich.

Zum räumen von Rückegassen?
— Man steht ja auf der Gasse, kann eigentlich nur den Bereich hinter dem Wagen räumen, also den Bereich wo der Kran über das Heck des Wagens hinausreicht.
Also 3-4m bei ordentlichem Kran.

Jedesmal auf Schlepper steigen - 4m zurück fahren, wieder auf Kran steigen 4m räumen, wieder auf Schlepper...?

Wenn man das regelmäßig machen will, dann wäre Rüfa Einrichtung und Kranbedienung vom Schlepper aus von großem Vorteil.

Geht es um Astmaterial von einigen wenigen Bäumen im Privatwald, dann geht händisches räumen vermutlich schneller.

Geht es um viel Astmaterial, bzw mehrfach befahrenen Harvesterabfall, dann ist der Rechen schnell am Ende.
Die pendelnde Aufhängung und das seitliche räumen über das Schwenkwerk, bei voller Reichweite, lassen nicht viel Kraft zu.

Ich hab mir für meinen Minibagger einen Rechen gebaut, eigentlich für Bodenverwundung, hab aber auch schon Astmaterial damit aufgehäuft.

Man muß schon feinfühlig arbeiten, sonst hakt man in jeden Wurzelstrang und jeden Stock ein, und macht an gesunden Bäumen dadurch viel Schaden.

Wie gesagt -
zum Räumen von Brutmaterial auf Käferflächen, bzw anlegen von Pflanzstreifen, oder für LU's mit entsprechender Fahrzeugausstattung ist so ein Rechen ein hilfreiches Tool.

Zum räumen von Gassen im gesunden Privatwald bringt der Rechen zu viele Nachteile mit sich.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon Owendlbauer » Mi Okt 11, 2023 16:13

Falke hat geschrieben:Ich räume händisch. Reisig steht bei mir aber für die dünnsten Zweige mit den Nadelbüscheln dran. Die lass' ich liegen. Äste und Wipfelstücke räum' ich weg.

So mach ich es auch. Die Notwendigkeit für einen Rechen kann ich, wenn man nicht über wirklich viele Waldflächen verfügt, nicht erkennen. Aber jeder, wie er mag...

Brudi22 hat geschrieben:Einfach nicht mit dem Hightechschlepper in den Wald fahren, dann ist das kein Thema das weiter diskutiert werden muss.

Alte Schlepper mögen es aber genau so wenig, wenn die Luft aus den Reifen pfeift...
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon def007 » Di Okt 31, 2023 13:08

Hallo,

möchte mich gerne an die Thematik Wegerecht/Notwegerecht in diesem Thread mit zwei Fragen anhängen. Habe die ganzen Beiträge hier durchgelesen und so wie ich es verstanden habe, geht es beim Thema Notwegerecht v.A. um das Thema bestehende Wege oder schlimmstenfalls Rückegassen.

Wie ist es denn eigentlich bei einem Wald, der buchstäblich keine Zufahrt hat. Also zu dem man tatsächlich nur kommt, wenn man sich durchs Unterholz schlägt. Schließt der Anspruch auf ein Notwegerecht tatsächlich den Wegebau durch das Nachbargrundstück ein? Unabhängig mal davon ab ob sich das ob der zu erwartenden Entschädigung für den Nachbarn finanziell ausgeht.

Gibt es beim Thema (Not-)Wegerecht eine unterschiedliche Behandlung von "Alteigentümern" z.B. Erben einerseits und "Neueigentümern" also z.B. Waldkäufern andererseits? Ich meine mal von einem RA gehört zu haben, dass die Neueigentümer schlechtere Karten haben, weil sie ja den Wald ohne Weg (-erecht) nicht kaufen müssen.

Grüße Martin
def007
 
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