Badener hat geschrieben:Hallo,
ich will diesen alten Beitrag noch korrigieren weil er schlichtweg falsch ist. Man hat nicht das Recht durch eine private Rückegasse zu fahren. Wird zwar in der Praxis immer gemacht, aber fahren darf man nur auf Forstwegen. Wenn man ein Überfahrtsrecht hat das sich nicht auf einen öffentlichen Weg beschränkt dann muss das im Grundbuch stehen! ...
Es hat jeder das Recht auf Zugang zu seinen Wald. Ist der nicht auf Forstwegen möglich, muss dir der jeweilige Waldbesitzer die Möglichkeit einräumen zu deinem Wald zu kommen. Ob man ein Wegerecht benötigt oder nicht, bleibt beiden Parteien überlassen.
Gerade wo es noch keine Waldbereinigung gegeben hat, ist das noch ein verbreiteter Zustand und das zumindest hier ohne Wegerechte.