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Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon Schauerschrauber » So Apr 08, 2007 13:41

Hallo

wir haben gestern begonnen die letzen 20 rm Brennholz für dieses Jahr aufzuarbeiten ! Besser gesagt wir haben den halben Samstag im Wald gearbeitet um überhaupt mit den Traktoren an unser Holz heran zu kommen ! Will heißen wir haben die Rückegassen von entwurzelten Fichten freigeräumt !
Ist das mein Problem - denn ich will ja mit einem Fahrzeug an mein Brennholz kommen oder hat der Förster für freie Wege zu sorgen und ich kann ihm meine gestrige Arbeit irgendwie in Rechnung stellen :?:

mfg
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Beitragvon CASE745 » So Apr 08, 2007 14:00

Was hast mit dem angefallen Holz gemacht?
Bei uns ist es so dass man mit dem Förster spricht ob wir es aufarbeiten sollen und das Holz bekommen ist dann natürlich super weil das ist schnelles Holz oder ob der Förster es von seinen arbeitern aufarbeiten läst dann warten wir immer so lange bis wir wieder zu unserem Holz kommen.
Auf die Dauer hilft doch bloß IHC Power
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Beitragvon Schauerschrauber » So Apr 08, 2007 14:11

Hallo

Wir haben das Holz einfach nur zur Seite geworfen - außer ein paar Schwedenfeuer machen wüßte ich nicht was ich mit dem Zeug anfangen sollte !

mfg
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Beitragvon automatix » So Apr 08, 2007 14:46

Schauerschrauber hat geschrieben:Hallo

Wir haben das Holz einfach nur zur Seite geworfen - außer ein paar Schwedenfeuer machen wüßte ich nicht was ich mit dem Zeug anfangen sollte !

mfg


wenn gehört denn das holz?
ist es nur eine Rückegasse oder ein Forstweg?
der einzige Weg zu eurem Wald?
automatix
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Beitragvon Schauerschrauber » Mo Apr 09, 2007 19:49

Hallo

Keine Ahnung :!: wem gehört das Holz nach Windbruch :?: - denke doch der Gemeinde :!:
Es handelt sich um reine Rückegassen - keine Waldwege :?

mfg
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Beitragvon kok » Mo Apr 09, 2007 22:31

Hallo Schauerschrauber,

vielleicht war die Fragestellung nicht klar: normalerweise hat jedes Waldgrundstück mindestens einen definierten Zugang durch einen Weg auf dem Du ein entsprechendes Wegerecht hast. Dies kann natürlich auch in Form einer Rückegasse sein. Auf diesem Weg habt ihr stets Recht auf Zutritt und Anspruch das dieser auch möglich ist. Also muß der Eigentümer des Weges diesen freiräumen, bzw. ganz genau der Eigentümer des Baumes muß ihn beseitigen.

Ein Anrecht auf Übernahme des Holzes oder Bezahlung durch die Forstverwaltung hättest Du nur unter besonderen Umständen, die hier aber nicht greifen. In jedem Fall hätte dies vorher geklärt oder angekündigt werden müssen.

Windwurfholz gehört nicht etwa "der Gemeinde" sondern immer dem Eigentümer der Fläche auf der das Holz gestanden hat.

So, ich hoffe das hilft jetzt weiter.

Gruß,

Klaus
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Beitragvon redbiker » Mo Apr 09, 2007 23:42

Auf diesem Weg habt ihr stets Recht auf Zutritt und Anspruch das dieser auch möglich ist.


Ergänzung: Es sei denn, daß höhere Gewalt vorliegt und dadurch der Zugang verwehrt wird. Dem Eigentümer der geworfenen Stämme ist dann die Behinderung des Zugangs anzuzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung zu gewähren. Danach kann nach Ankündigung eigenhändig für Abhilfe gesorgt werden.

Bei uns hat ein Nachbar sich zwei Tage nach Kyrill einen gemeinsamen Weg freigeschnitten, indem er unser Holz in kleine Stücke zerteilt hat, um zu seinem Wald zu kommen. Und das ohne Vorankündigung.

Daß das die gute Nachbarschaft nicht gerade fördert ist natürlich klar. :evil:
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Beitragvon zentschläge » Di Apr 10, 2007 6:12

Hallo bei uns ist es so
das der Förster wenn er einen teil zuweist, die Rückegasse mit zum teil dazugehört und das holz auf der gasse mir gehört.

gruß zentschläge
zentschläge so heist mein Wald

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Beitragvon berndpeter » Mi Apr 11, 2007 8:46

Mir gibt die Försterin meist auch gleich die Rückegasse zur Nutzung und zur Räumung.
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon Alla gut » So Sep 24, 2023 6:49

Hallo
Habe da ein altes Thema ausgegraben was mich auch beschäftig .
Bauernwald , Plenterung ,Baumfällung in die Rückegassen , motormanuelle Aufarbeitung , Standartschlepper ohne Schutz , Dreipunktwinde , Frontlader mit Holzzange .
Ja die gängige Vorgehensweise wie wir sie so kennen .
Alles schön und gut .
Sind die Arbeiten beendet liegt da noch viel Reisig in den Maschinenwegen rum .
Das Reisig kann bei nächsten Inspektionsfahrten oder Rückearbeiten die Fahrzeuge doch sehr beschädigen ,auch in Jahren noch .
Händisch räumen ist mühselig ,abschieben mit der Dreipunkwinde auch nicht immer so praktisch .

Wie handhabt Ihr das so mit dem Reisig räumen ?
Habt ihr irgend ein raffiniertes Anbaugerät am Frontlader/Fronthydraulik dafür ?

Wenn man den Boden in der Rückegasse leicht ankratzt hat man dort auch automatisch einen schönen Pflanzgarten für Wildlinge .
Und der Jäger kommt dort auch gut zum Schuss im sonst dichten Dauerwald .

Danke Gruß und schönen Sonntag
was hier noch fehlt ist ein Bau Forum
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon DMS » So Sep 24, 2023 7:02

Ja, der Harvester...... Es geht zwar schnell, aber....
Weil es in der Rückegasse ja auch anstrengend wird mit dem Laufen (beim Arbeiten) säge ich die Äste immer klein. Da zieht es einen zwar nicht ran, aber wenn man es dann doch macht ist es erstaunlich wie schnell es dann doch geht und vor allem mit welchem Erfolg. Zudem fährt man sich dann auch keinen aufsteigenden Ast in den Schlepper.

Zudem fülle ich die weiteren Schäden mit Grünschnitt oder Erde auf, das ist ja weiterer enormer Aufwand. Deshalb vermeide ich den Harvester ja wann immer möglich, bei den Käferkatastophen hier hat einen der Staat aber den Einsatz angedroht und vielfach auch durchgeführt (Ersatzvornahmen), o h n e Rücksicht auf die Natur bzw. die angerichteten Schäden !. Es soll/muss ja sauber aussehen. Hier stirbt der Fichtenwald aber, das sage ich ja schon seit über 10 Jahren, Hauptursache zurückgehende Niederschläge - Folge: Käfer. Nun gibt es auch die WBV in ihrem Mitteilungsblatt zu, "wir können den Käfer nicht mehr aufhalten, das Sterben der alten Fichtenwälder nur hinauszögern"....... Ja, die Wahrheit setzt sich eben immer durch, nur eine Frage der Zeit und schade um die (unschuldigen) Opfer (Arme/Alte/Kinder) -siehe Politik-.
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
Es braucht weder Herrn noch Knecht, dann ist die Welt gerecht.
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon Falke » So Sep 24, 2023 9:16

Ich räume händisch.

Reisig steht bei mir aber für die dünnsten Zweige mit den Nadelbüscheln dran. Die lass' ich liegen. Äste und Wipfelstücke räum' ich weg.

A. aus Ö.
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon 3607 » So Sep 24, 2023 10:30

...freiräumen? bei mir bleiben die Äste liegen wo die Krone hingefallen ist. Fällen, Äste ab (gerne auch paar mehr Schnitte, dass es etwas kleiner ist), rausziehen.

Geht gut, wenn man jedes Jahr und immer wieder kleiner Mengen entnimmt.

Grüße, Jürgen
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Re:

Beitragvon Badener » Di Okt 10, 2023 7:54

kok hat geschrieben:Hallo Schauerschrauber,

vielleicht war die Fragestellung nicht klar: normalerweise hat jedes Waldgrundstück mindestens einen definierten Zugang durch einen Weg auf dem Du ein entsprechendes Wegerecht hast. Dies kann natürlich auch in Form einer Rückegasse sein. Auf diesem Weg habt ihr stets Recht auf Zutritt und Anspruch das dieser auch möglich ist. Also muß der Eigentümer des Weges diesen freiräumen, bzw. ganz genau der Eigentümer des Baumes muß ihn beseitigen.

Ein Anrecht auf Übernahme des Holzes oder Bezahlung durch die Forstverwaltung hättest Du nur unter besonderen Umständen, die hier aber nicht greifen. In jedem Fall hätte dies vorher geklärt oder angekündigt werden müssen.

Windwurfholz gehört nicht etwa "der Gemeinde" sondern immer dem Eigentümer der Fläche auf der das Holz gestanden hat.

So, ich hoffe das hilft jetzt weiter.

Gruß,

Klaus


Hallo,

ich will diesen alten Beitrag noch korrigieren weil er schlichtweg falsch ist. Man hat nicht das Recht durch eine private Rückegasse zu fahren. Wird zwar in der Praxis immer gemacht, aber fahren darf man nur auf Forstwegen. Wenn man ein Überfahrtsrecht hat das sich nicht auf einen öffentlichen Weg beschränkt dann muss das im Grundbuch stehen! Auch das einfache "wegschneiden" von Windwurf ich nicht so ohne. Schon gar nicht auf der privaten Rückegasse. Durch das Kleinsägen entwertet man das Holz da kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen.

Zum Thema Reisig kommt es immer drauf an wie viel anfällt und wo. Am Hang wo man ausrutschen kann räume ich es immer weg (verbrennen, händisch zusammentragen). Bei Kahlschlägen auch, wobei diese bei mir nur entstehen wenn der Käfer drin ist, da ist das Reisig auch nicht so das Problem mehr ;). Bei einzelnen Bäumen die entnommen werden, halte ich das so, dass ich es klein säge und liegen lasse.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Rückegassen freiräumen ! Mein Problem ???

Beitragvon Brudi22 » Di Okt 10, 2023 10:12

Alla gut hat geschrieben:Wie handhabt Ihr das so mit dem Reisig räumen ?
Habt ihr irgend ein raffiniertes Anbaugerät am Frontlader/Fronthydraulik dafür ?


Ich lasse es einfach liegen. Habe als Schlepper für Rückwagen und Seilwinde einen alten luftgekühlten Deutz wo es nicht so genau geht, die Äste können ruhig die Leitungen, Aufstieg etc. etwas verbiegen oder den Lack komplett verkratzen. Ich lasse viel vom Harvester machen und fahre dann das (Brenn) Holz mit dem Rückewagen raus. Auf der Reisigmatte vom Harvester lässt es sich gut fahren, Problematischer sind da eher die Äste aus motormanuellen Fällaktionen. Sollte mal wirklich zu viel Reisig da liegen, kann man es mit dem Kran vom Rückewagen von der Gasse räumen.

Einfach nicht mit dem Hightechschlepper in den Wald fahren, dann ist das kein Thema das weiter diskutiert werden muss. Ich fahre gern mit meinem 718er und 6R 150, aber für den Wald ist sowas eben ungeeignet. Das gleiche gilt auch für kleinere moderne Schlepper genauso.
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