Aktuelle Zeit: Mi Nov 05, 2025 16:00
Hürli -Power hat geschrieben:Soweit ich es in Erinnerung habe, ist der 744 doch ein ganz anderer Model Jahrgang als der 844 und nicht nur eine Größe kleiner.
Wolvie hat geschrieben:Jeder normale Traktor trägt doch seine Typenbezeichnung z.B. als Aufkleber irgendwo auf der Motorhaube.
Einhorn64 hat geschrieben:[quote=
Pegasus_o hat geschrieben:DST hat geschrieben:
Das ist Betrug.
, sofort zur Polizei und Anzeige wegen Betrug aufgeben.
Das ist eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, damit hat die Polizei nichts am Hut. Es ist auch kein Betrug, denn zum Betrug gehört nicht nur eine falsche Bezeichnung, sondern es müßte auch noch eine Verdeckungshandlung dazukommen, der Verkäufer müßte es also irgendwie erschweren, die Wahrheit herauszufinden. Hier waren aber Typenschild und Papiere völlig in Ordnung, der Käufer hätte die Angaben leicht überprüfen können. Strafrechtlich ist da nix.
DST hat geschrieben:
Was gilt dann in deinen Augen als Betrug?
Pegasus_o hat geschrieben:DST hat geschrieben:
Was gilt dann in deinen Augen als Betrug?
Ein Betrug liegt vor, wenn der Käufer vorsätzlich über den tatsächlichen Wert getäuscht wurde um sich zu bereichern. Der Vorsatz, die Täuschung und die Bereicherung wären zu beweisen. Eine simple falsche Angabe reicht nicht, wenn sie durch einfache Nachprüfung offensichtlich ist, dann ist es ein schlichter Irrtum. Anders wäre es, wenn er das Typenschild geändert hätte oder den Schein gefälscht.
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