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Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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58 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon fendt59 » Mi Okt 26, 2022 11:27

ein Freund von mir kaufte einen IHC 624 , wir waren den Traktor besichtigen , er wurde sich mit dem Verkäufer einig . Der Traktor wurde bezahlt und abgeholt . Der Verkäufer war eine Kfz-Werkstatt . Nach ein paar Tagen fiel auf , dass wenn der Traktor richtig warm war , permanent Öl aus dem Auspuffkrümmer kam . Die Ventilschaftabdichtungen waren nicht mehr die Besten und wurden von uns ersetzt . Mittlerweile haben wir gesehen , dass die Ölwannendichtung auch nicht mehr so toll war . Die Schrauben der Ölwanne ließen sich erstaunlich leicht öffnen , nach Abnahme der Ölwanne , fiel uns eine Art Pappe auf , welche noch teilweise um das Ölpumpensieb gewickelt war . Der Verkäufer wurde daraufhin kontaktiert , dieser stritt jedoch jegliche Manipulation ab . Schließlich kam es zu einer Gerichtsverhandlung . Der Verkäufer musste den Traktor wieder zurück nehmen und den Kaufpreis bezahlen , alle bisher aufgelaufene Kosten gingen zu Lasten von meinem Freund . Entscheidend war die Verkaufsanzeige vom Traktor , dort stand drinnen : Motor befindet sich in einem guten Zustand . Der Richter hob hervor , dass die Aussagen in einer Anzeige der Wahrheit entsprechen müssen , unabhängig davon , ob Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen werden .
Power to the Bauer,mit Fendt
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon Einhorn64 » Mi Okt 26, 2022 11:44

Hürli -Power hat geschrieben:Soweit ich es in Erinnerung habe, ist der 744 doch ein ganz anderer Model Jahrgang als der 844 und nicht nur eine Größe kleiner.

744 und 844 sind fast identisch, beide von 74-79 gebaut, der 844-S hat nen größeren Motor, und wurde 75 eingeführt und bis 89? gebaut.
Alle 3 gehören zur B-Familie.
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon Wolvie » Mi Okt 26, 2022 11:48

Hallo,
ich muss mal ganz dumm fragen:
Gekauft wurde ein IHC 844, geliefert ein 744 - ok.
Aufgefallen ist das aber erst, als der TÜV`ler darauf hingewiesen hat, wegen den Papieren?
Ist das den nicht direkt ersichtlich?
Jeder normale Traktor trägt doch seine Typenbezeichnung z.B. als Aufkleber irgendwo auf der Motorhaube.
Gruß,
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon langholzbauer » Mi Okt 26, 2022 12:04

...
Und nochmal, warum kauft jemand ein ,zulasungspflichtiges Fahrzeug, ohne Typ, FG.Nr. und bei Ackerschlepper gern auch Nennleistung im Kaufvertrag fest zu halten???
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon Homer S » Mi Okt 26, 2022 12:17

Wolvie hat geschrieben:Jeder normale Traktor trägt doch seine Typenbezeichnung z.B. als Aufkleber irgendwo auf der Motorhaube.


Meist ist das so. Kenne auch einen Betrieb der vor 20 Jahren aus einem 711er einen 712er gemacht hat. Als der nach 15 Jahren verkauft wurde stand er auch als 712er im Netz. Und Nein, die Leistung wurde nicht erhöht.

Wenn du einen Esel schwarz/weiß anmalst, dann hast du trotzdem kein Zebra.
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon Pegasus_o » Mi Okt 26, 2022 12:39

Man fragt sich ja ein bißchen, wie das auf Verkäuferseite passieren konnte. Vorsatz schließe ich eigentlich aus, denn normalerweise muß man davon ausgehen, daß der Kaufinteressent einen Blick auf das Typenschild wirft und dann steht man dumm da. Beim Händler könnte es das übliche Chaos sein, aber ein privater wird ja nicht zig Schlepper parallel verkaufen.

War der Verkäufer identisch mit dem im Brief eingetragenen Vorbesitzer? Das jemand glaubt er habe einen 844 und selber nie mal in die Papiere schaut, scheint unglaubwürdig. Ansonsten kann man sich vorstellen, daß der Verkäufer im Auftrag handelt. Sei es, daß der Besitzer "zu dumm" für ebay ist, sei es, daß man "privat" drehen wollte...
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon Hürli -Power » Mi Okt 26, 2022 18:06

Einhorn64 hat geschrieben:[quote=

744 und 844 sind fast identisch, beide von 74-79 gebaut, der 844-S hat nen größeren Motor, und wurde 75 eingeführt und bis 89? gebaut.
Alle 3 gehören zur B-Familie.[/quote]

Der 744 wurde 1979 vom 743 und 745 abgelöst.
Der 844 wurde bis 1989 modifiziert weiter gebaut.
Weiß jetzt nicht, ob hier überhaupt mal ein Baujahr genannt wurde.
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon Hürli -Power » Mi Okt 26, 2022 18:20

Nachtrag... Manchmal stand damals auch nicht der aktuelle Typ in den Fahrzeug Papieren. Mein Deutz 4507 trug zum Beispiel D 4506 sowohl auf dem kleinen Blechschild unten an der Motorhaube, als war auch so im Fahrzeugbrief vermerkt.
Die John Deere 1640 und John Deere 2040 liefen meines Wissens im Fahrzeugbrief auch beide unter den John Deere 1640, da die Schlepper technisch identisch waren, bis auf eine höher gedrehte Einspritz Pumpe.
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon DST » Mi Okt 26, 2022 19:35

Pegasus_o hat geschrieben:
DST hat geschrieben:
Das ist Betrug.
, sofort zur Polizei und Anzeige wegen Betrug aufgeben.


Das ist eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, damit hat die Polizei nichts am Hut. Es ist auch kein Betrug, denn zum Betrug gehört nicht nur eine falsche Bezeichnung, sondern es müßte auch noch eine Verdeckungshandlung dazukommen, der Verkäufer müßte es also irgendwie erschweren, die Wahrheit herauszufinden. Hier waren aber Typenschild und Papiere völlig in Ordnung, der Käufer hätte die Angaben leicht überprüfen können. Strafrechtlich ist da nix.


Was gilt dann in deinen Augen als Betrug?

Aufgrund falscher Angaben (größeres Modell) wurde ein höherer Kaufpreis erzielt.
Das ist arglistige Täuschung mit Gewinnerzielungsabsicht.

Der gelieferte Gegenstand entspricht nicht den Angaben im Kaufvertrag.

Wäre der gelieferte Gegenstand vom Wert her höher als wie vereinbart,
dann wäre es tatsächlich kein Betrug.

Dabei ist es völlig unerheblich ob der TE den Schlepper besichtigt hat oder nicht.
Hätte er einen nagelneuen Schlepper bestellt (welcher erst noch gebaut wird) dann könnte er auch nix besichtigen.
Es gilt was im Kaufvertrag geschrieben steht.

Egal ob Schlepper, Auto, Fernseher, Waschmaschine, fehlt dem gelieferten Gegenstand eine wichtige Eigenschaft, dann muß der Verkäufer dafür haften.


Ich hoffe nur der TE hat den Kaufvertrag gut ausgefüllt und tatsächlich eine Originalunterschrift vom Verkäufer drauf.

Was sehr interessant wäre - Ob die genannten 80PS auch wirklich in den Fshrzeugunterlagen eingetragen sind?.

Wenn Nein, dann ist's eindeutig,

Aber wenn Ja, dann wäre das mit dem Typenschild (wie von den Vorschreibern genannt) schon im Bereich des Möglichen.

Das Thema hab ich auch bei meinem Hitachi Minibagger,
da steht auf dem Typenschild die Bauserie "-3" und Baujahr 2009.

Er ist aber faktisch die Bauserie "-1" und die wurde nur bis 2008 gebaut.

Die Recherche beim Händler ergab das der Bagger im März 2009 ausgeliefert wurde und bei denen auch mit der Typenbezeichnung laut Typenschild gelistet ist.

Wenn das bei Deutz, John Deere und Hitachi nicht so genau genommen wurde, dann könnte das auch hier zutreffen.


Was mich etwas Schmunzeln lässt, ist, dass es der TÜV Prüfer eine Woche nach Lieferung feststellen musste.
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon MMKING » Mi Okt 26, 2022 20:25

Ich würde nicht behaupten, dass bei mir das Geld zu locker sitzt und der Kauf leichtsinnig stattgefunden hat. Ich habe aktuell leider nur sehr viele private Themen und habe zeitnah einen Ersatzschlepper gebraucht, deshalb habe ich mal AUSNAHMSWEISE auf einen ehrlichen Verkäufer gesetzt.

Ich habe mir tatsächlich das Typenschild nicht zuschicken lassen, das muss ich als Erfahrungsgewinn verbuchen. Vom Fahrzeugbrief hat mir der Verkäufer allerdings auf Nachfrage ein Bild gesendet, allerdings nur vom Deckblatt und nicht von den Details im Inneren.

Im Fahrzeugbrief steht eine Nennleistung von 70PS und eben dass es ein 744 ist.

In der Vorlage des Kaufvertrags ist nur die Schlepperbezeichnung eingetragen, also "IHC 844 AS" und keine explizite Angabe über die Leistung gemacht. Allerdings gibt es einen Nachrichtenverlauf in ebay-Kleinanzeigen in dem der Verkäufer das mit den 80PS geschrieben hat.
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon Pegasus_o » Mi Okt 26, 2022 20:35

DST hat geschrieben:
Was gilt dann in deinen Augen als Betrug?


Ein Betrug liegt vor, wenn der Käufer vorsätzlich über den tatsächlichen Wert getäuscht wurde um sich zu bereichern. Der Vorsatz, die Täuschung und die Bereicherung wären zu beweisen. Eine simple falsche Angabe reicht nicht, wenn sie durch einfache Nachprüfung offensichtlich ist, dann ist es ein schlichter Irrtum. Anders wäre es, wenn er das Typenschild geändert hätte oder den Schein gefälscht.
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon bauer hans » Mi Okt 26, 2022 20:41

wichtig ist jetzt, sofort zu reagieren und nicht noch zu überlegen, hätte,sollte,könnte!
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon DST » Mi Okt 26, 2022 20:51

Pegasus_o hat geschrieben:
DST hat geschrieben:
Was gilt dann in deinen Augen als Betrug?


Ein Betrug liegt vor, wenn der Käufer vorsätzlich über den tatsächlichen Wert getäuscht wurde um sich zu bereichern. Der Vorsatz, die Täuschung und die Bereicherung wären zu beweisen. Eine simple falsche Angabe reicht nicht, wenn sie durch einfache Nachprüfung offensichtlich ist, dann ist es ein schlichter Irrtum. Anders wäre es, wenn er das Typenschild geändert hätte oder den Schein gefälscht.


OK,
den Vorsatz kann man dann in dem Fall nicht zweifelsfrei beweisen.

Dann sind die falschen Angaben nur fahrlässig zu Stande gekommen?
Also keine Straftat, nur menschliches Versagen.

Der TE hat gerade im vorherigen Betrag geantwortet dass auch die PS Angabe falsch war.

Das Internet ist voll mit Berichten zu "falsche Angaben im Kaufvertrag"

Der TE kann den Schlepper rückabwickeln, das Recht ist auf seiner Seite,
kommt nur drauf an ob dies ein leichter Weg wird, oder ein langwieriger.

Ich denke ein Anwalt ist empfehlenswert.

Und starke Nerven.
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon Ronnie » Do Okt 27, 2022 9:19

Nüüü,

Ich würde erst mal klären ob es wirklich ein 744er ist, nicht das der TÜV-Prüfer sich getäuscht hat oder es einfach nicht wußte.
Eventuell läßt sich was über die Fahrgestellnummer herausfinden.

Guddie Ronnie
Vorwärts immer, Rückwärts nimmer
Deutschland wehre dich, ansonsten bist du verloren!
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Re: Rücktrittsrecht Kaufvertrag IHC Schlepper

Beitragvon aldersbach » Do Okt 27, 2022 10:50

Der Prüfingenieur wird vermutlich des Lesens mächtig sein. Und wenn da steht es ist ein 744er, dann ist es halt ein 744er. Ob da andere Aufkleber dran sind, oder vielleicht die Leistung erhöht wurde, das tut nichts zur Sache. Der Verkäufer hat nicht das geliefert was er inseriert hat und somit ist er zur Rückabwicklung verpflichtet. Rückabwicklung bedeutet in diesem Fall dass er das Geld rausrücken muss und die Kosten für den Transport zu tragen hat.
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