Ede75 hat geschrieben:Sönke Carstens hat geschrieben:Die RUL hat schon ihre Berechtigung grad bei Sachen über 3m breite oder langen Sachen wie 5+ Schare beim Pflug die immer in der Hydraulik gefahren werden.
Sachen über 3m breite dürfen doch eh nicht ohne Ausnahmegenehmigung gefahren werden. Und wenn die beantragt und dann auch erteilt wird (bei nem über 3m breiten Anbaugerät eher unwahrscheinlich), wird in der Genehmigung vorgeschrieben, was ans Fahrzeug muß.
Gruß
Ede
Was man darf und was man macht sind zwei paar Schuhe jedenfalls hilft eine RUL bei überbreiten Geräten.