a) Man sollte an die Währungsklausel denken, d.h. wenn der Lebenshaltungskostenindex um 5 % steigt und gleichzeitig 3 Jahre rum sind (so ist es oft bei Erbbauzinsen), kann man angleichen. Bei der langen Laufzeit lohnt sich das. Bei Einmalzahlungen ist die Inflation auch einberechnet.
b) Beratung gibt es beim Landvolk in niedersachsen, so heißt das hier, also Bauernverband.