Du musst wirklich den Besitzer des Hundes ermitteln und dann stehst du in der Beweispflicht das SEIN Hund den Schaden angerichtet hat, die Hundehalter-Haftpflicht (viele haben diese in Ihrer Betriebs- o. Privathaftpflicht mit drin) muss dann für den Schaden aufkommen. Der Tierhalter ist immer in der Gewahrsamshaftung. Leinenpflicht ist in jeder Gemeinde anders geregelt, ( Vorsicht es gibt Versicherer die bezahlen gar nicht wenn das Tier von der Leine ab ist) aber ein Tier kann auch ausbrechen ohne das es der Besitzer gleich bemerkt. Die Haftpflicht muss bezahlen ausser es ist grob fahrlässig. Das wäre der Fall wenn der Besitzer den Hund absichtlich mit einem Tritt aus dem Hoftor auf die Strasse schmeissen würde. Reisst das Tier aus, da es nicht genügend gesichert war, ist das nicht grob fahrlässig.
Tja aber ohne richtigen Hund auch kein Herrchen
Fahr doch dort nochmal hin vielleicht findest du ihn, oder frag dich durch.
Oder, kennst du denn niemanden mit einem Hund der dir da helfen kann?
LG Dani
(habe auch mal was unsöriöses gemacht.... Versicherungskauffrau gelernt )