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Sachbeschädigung durch Hofhund.

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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34 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Sachbeschädigung durch Hofhund.

Beitragvon Fendtfreak » Sa Mai 03, 2008 11:43

Mein LKW wurde kürzlich Nachts durch einen freilaufenden Hund an der Fahrerhaustür (schwere Lackkratzer) beschädigt, beihahe hätte er mir sogar ins Wadenbein gebissen.
Ich vermute, daß es ein Hofhund war, weil diese ja zumindest auf dem Land durchaus frei herumlaufen. Welcher normaler Hundeshalter geht schon Nachts um 2 Uhr mit seinem Hund Gassi. Sollte es tatsächlich ein Hofhund gewesen sei, kommt in diesem Fall dann die landwirtschaftliche Betriebs-Haftpflichtversicherung auf?
Die Versicherung meines Chefs will den Schaden nicht bezahlen, weil es kein Wildschaden ist. In Ostdeutschland oder in Bayern könnte man ja noch mit dem Argument kommen, es sei ein Wolfshund (wurden dort tatsäclich gesichtet) gewesen. Im Landkreis Esslingen kommen wir damit aber nicht durch.
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Beitragvon euro » Sa Mai 03, 2008 11:50

Ähh, was machst du nachts um 2 damit dich ein "Hofhund" anfällt ?
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Beitragvon T.Lübbers » Sa Mai 03, 2008 12:02

Der Hundehalter ist verpflichtet auch auf seinen Grundbesitz den Hund anzuleinen, bzw. einzusperren!
Es gibt in Deutschland Leinenzwang; das gilt auch auf eigenen Grund und Boden!!!
Dafür ist der Tierhalter dann versichert! Ist der Hund ein Wachhund; hat das zu bewachende Gelände eingezäunt zu sein.
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Beitragvon Komatsu » Sa Mai 03, 2008 12:04

hihi........ da musst du den Halter des Hundes ermitteln.

Wir versuchen schon eine Woche lang, intensivst mit mehr als 10 Mann den oder die Halter von einem oder mehreren Hunden zu ermitteln. Immerhin haben die lieben Wau-waus nen ICE zum entgleisen gebracht.

Für den Hundehalter wird das teuer und eine Strafe wegen "gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr in Tateinheit mit Körperverletzung und Sachbeschädigung" Mindeststrafe : 6 Monate Knast und Privatinsolvenz
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Beitragvon SHierling » Sa Mai 03, 2008 12:07

Es gibt in Deutschland Leinenzwang; das gilt auch auf eigenen Grund und Boden!!!

völliger Blödsinn. Leinenpflicht (~zwang sowieso nicht) ist erstens Ländersache, und zweitens schon mal gar nicht auf dem eigenen Grundstück anzuordnen. Andersrum wird ein Schuh draus: auch auf dem eigenen Grundstück darf man einen Hund z.B. nicht wahllos anketten!
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Beitragvon euro » Sa Mai 03, 2008 12:15

Trotzdem würde mich interessieren weshalb Hundie so wütend auf den Fendtfreak war ...
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Beitragvon SHierling » Sa Mai 03, 2008 12:18

na, wie wahrscheinlich ist es, daß jemand nachts um 02:00 draußen im Dorf lautere Absichten hat? Meine Hunde sind auch der Überzeugung, wer um DIESE Zeit noch rumgeistert, kann nur ein Einbrecher sein ;)
*mich der Frage anschließ*
was tatest Du da so, zufällig nachts um 2?
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Beitragvon euro » Sa Mai 03, 2008 12:20

Och, er hat vielleicht "gefensterlt " ... oder so ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Fensterln
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Sachbeschädigung durch Hofhund.

Beitragvon Fendtfreak » Sa Mai 03, 2008 12:24

Ich kam von einer Fernverkehrstour und wollte gerade meinen LKW abrüsten. Im Transportgewerbe mit Sonderfahrten kommt schon einmal vor, daß man um Uhr Dienstbeginn oder Dienstende hat.
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Re: Sachbeschädigung durch Hofhund.

Beitragvon euro » Sa Mai 03, 2008 12:27

Fendtfreak hat geschrieben:Ich kam von einer Fernverkehrstour und wollte gerade meinen LKW abrüsten. Im Transportgewerbe mit Sonderfahrten kommt schon einmal vor, daß man um Uhr Dienstbeginn oder Dienstende hat.


Naja besonders hell wirds wohl nicht gewesen sein ...
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Beitragvon Komatsu » Sa Mai 03, 2008 12:40

Scheissegal ob angeleint oder eigenem Grundstück der Hundehalter haftet. Und lt. Amtsgericht Augsburg kostet einmal in Wiese Koten 70 € Schadensersatz zugunsten des Landwirts
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Beitragvon hans g » Sa Mai 03, 2008 12:51

ihc833 hat geschrieben:Scheissegal ob angeleint oder eigenem Grundstück der Hundehalter haftet. Und lt. Amtsgericht Augsburg kostet einmal in Wiese Koten 70 € Schadensersatz zugunsten des Landwirts

wenn ich bedenke,wie oft die gebrauchsköter vom verein in meinen acker scheissen--donnerwetter--das läppert sich,da ist der weizenertrag nur noch nebensache :!:
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Beitragvon T.Lübbers » Sa Mai 03, 2008 18:23

Natürlcih gibt es LEINENZWANG auch auf eigenen Grund und Boden!!!!
Der Hund darf nicht an einer Wand angekettet werden, sondern über eine Leine, die an 2 Seiten aufzuhängen ist!!!

Sonst könnte sich der hund selber strangulieren! TIERSCHUTZVERORDNUNG!!!

Bei den meisten geht es einfach immer gut, wenn der Hund frei rumläuft, denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!

Naja; auch alles egal! Der Hundehalter muss für den Schaden aufkommen, den der hund verursacht, ganz einfach!!!
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Beitragvon martinl » Mi Mai 07, 2008 5:53

Muß man sich jetzt schon rechtfertigen, wo man sich zu welcher Zeit aufhält, wenn man nicht von so einem Scheiß - Köter angefallen werden will?? :evil: :evil: :evil:
Für mich stellt sich da mehr die Frage was das Viech nachts im Dorf und evtl. auf freier Flur und u.U. im Wald zu suchen hat.
Wenn's da öfter Probleme gibt, und der Besitzer nicht ermittelbar oder uneinsichtig ist, würd ich die Polizei und den zuständigen Jäger aufsuchen.

Grüße Martin
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Beitragvon Jutta » Mi Mai 07, 2008 6:07

Wenn ich den Eingangsbeitrag richtig verstanden habe, weiß er nicht einmal, welcher Hund den LKW beschädigt und ihn fast gebissen hätte. Wie will er da Schadensersatzansprüche geltend machen? Dürfte ein großes Problem werden...
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