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Grundsätzlich muss jeder Pferdehalter die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung ihm anvertrauter Tiere haben (§ 2 Nr. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl I S. 1105)).
Wer gewerbsmäßig Pferde halten möchte (Reit- und Fahrbetriebe), benötigt vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3c Tierschutzgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.05.1998 (BGBl. I S. 1094). Um diese zu erlangen, muss der Verantwortliche neben geeigneten Räumen und Einrichtungen seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (Gesetzliche Bestimmungen s. Anl. 1).
Ich könnte nicht ruhig schlafen, wenn ich Sorge haben müsste, dass eine simple Kolik oder ähnliches 'übersehen' werden könnte.
Aber von den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen einmal abgesehen: Ich würde ebenfalls wie Simona zu einem Sachkundelehrgang für Pferdehalter raten.
Die 420,00€ sind gut investiert, wenn man sich in diesem Geschäftsbereich etablieren möchte. Die Lehrgangsinhalte (es gibt dazu eine Übersicht als DOC-Datei) sind gewiss geeignet, die Wissenslücken etwas zu stopfen.
@Shettyuta: knallhart gegenhalten! Kannst auch mit versicherungstechnischen Gründen argumentieren; nämlich, dass keine Betriebshaftpflicht (oder wie die Police sich auch immer nennt) für durch mangelnde Sachkunde verursachte Schäden an Mensch und Tier haften wird.
mad ass hat geschrieben:wie wärs zu beginn mal mit nem basispass
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