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Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Gutbrodsammler » Di Dez 17, 2013 14:36

Hallo zusammen.

Auch auf die Gefahr hin, gesteinigt zu werden, stelle ich die ernstgemeinte Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein und welcher Sägeschein in D verpflichtend ist.

Über die Sinnhaftigkeit möchte ich gar nicht streiten. Das ist sinnvoll und lebensbewahrend!


Aber da z.B. in dem Threadhttp://www.landtreff.de/baum-hat-zu-wenig-platz-zum-umfallen-t92419.html einige Aussagen vorkommen wie:
Michael.stro hat geschrieben:schatenseite hast du den überhaupt einen Motorsägen Kurs??
einfach so Hof pachten und Motorsäge kaufen und in den wald geht gar nicht und schon gar nicht in so nen bestand


interessiert mich einfach mal, woher das kommt, da ich mich mit der Beschaffung von Rechtsgrundlagen sehr schwer tue. Nirgends finden sich belastbare Aussagen.
Dass z.B. für Selbstwerber keine Versichrung über die Unfallversicherung des Waldbesitzers besteht, geht z.B. hieraus hervor:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CC8QFjAA&url=http%3A%2F%2Fjagdschule-soltau.de%2FDownloads%2Fbrennholz&ei=IlGwUpe2AseStQbYz4CQBQ&usg=AFQjCNED22amOaR6JUykIbN8p2-q7Vpg7g&bvm=bv.57967247,d.Yms

Da mir bewußt ist, dass dieses einer differenzierten Betrachtung bedarf, erstelle ich mal ein paar Szenarien.

1.) Waldbesitzer, BG Mitglied, PEFC angeschlossen, arbeitet im eigenen Wald
2.) Waldbesitzer, keine BG keine PEFC, im eigenen Wald
3.) Selbstwerber im Privatwald, keine PEFC
4.) Waldbesitzer, BG, keine PEFC bei der privaten Brennholzwerbung

Welche Scheine, von wem ausgestellt sind hier !rechtlich! erforderlich?

Wie gesagt, es geht mir NICHT darum, die Sinnhaftigleit eines Scheines in Frage zu stellen.
Auch wir lassen uns bei unseren Selbstwerbern einen Schein zeigen.

Aber was dürfen die?
Beispielsweise Fällen bis zu einer bestimmten Dicke: Muss ich jeden Stamm vorher vermessen, nicht dass der 0,5 cm zu dick war?
Oder muss ich gar alles vorfällen?
Wie rechtssicher sind diese Scheine und deren Aussteller?
Ich kenne Scheine, die erwirbst man im Sitzen, in Jeans und beim Kaffee, ohne je eine Säge angeworfen zu haben.

In der Hoffnung, dass dieses nicht in eine völlig falsche Richtung abdriftet
Grüßt

der Marc
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Merlin82 » Di Dez 17, 2013 15:13

2 Stichpunkt zum gooooooogeln

- Stand der Technik
- Anerkannte Regeln der Technik


im Zusammenhang mit Strafrecht/Fahrlässigkeit/Versicherungen.

:klee: Wer ohne und wenn doch dann n8
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Falke » Di Dez 17, 2013 15:23

Im Anfangsbeitrag ist nirgend erwähnt, für welches Land die Rechtsgrundlage zum Sägeschein gesucht wird!?
Deutsch wird ja nicht nur in D. gesprochen ...

A.
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Merlin82 » Di Dez 17, 2013 15:26

http://www.motorsaegenkette-schaerfen.d ... rmati.html

... Grundlagen für die Ausbildung
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Gutbrodsammler » Di Dez 17, 2013 15:37

Schonmal Danke für die Hinweise und Anregungen

gemeint ist das alles regulieren müssende Deutschland

Gutbrodsammler hat geschrieben:
Auch auf die Gefahr hin, gesteinigt zu werden, stelle ich die ernstgemeinte Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein und welcher Sägeschein in D verpflichtend ist.



Ich stelle bei meiner Frage auch nicht auf Versicherungsfragen ab, das ist ein ja noch komplexeres Thema :D

Gruß

der Marc
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Gutbrodsammler » Di Dez 17, 2013 15:44

Merlin82 hat geschrieben:http://www.motorsaegenkette-schaerfen.de/waldarbeit/unfallverhuetung/unfallverhuetungsvorschriften-regeln-und-informati.html


Die DGUV ist imho nur in meinem Beispiel 1 zuständig. In allen anderen greift sie nicht, und kann somit auch keine Vorschriften machen.

Grüsse
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon ne bergische Jung » Di Dez 17, 2013 15:46

Gutbrodsammler hat geschrieben:Hallo zusammen.

Auch auf die Gefahr hin, gesteinigt zu werden, stelle ich die ernstgemeinte Frage, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein und welcher Sägeschein in D verpflichtend ist.

@ Falke: Gleich im ersten Satz steht es :wink:
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Röma » Di Dez 17, 2013 16:24

Für Deutschland gilt die GUV-R2114!!!! Gilt auch für den privaten Waldbesitzer, denn er ist forstwirtschaftlicher Unternehmer und als solcher automatisch Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Für Arbeiten mit der Motorsäge muß er deshalb fachlich geeignet sein.
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Falke » Di Dez 17, 2013 16:37

@ Falke: Gleich im ersten Satz steht es


Uuups, da hat mir wohl der wochenlange Nebel hier die Sicht, äh - vernebelt! :oops: :roll:

In Ö. gibt es bekanntlich keine allgemeine Sägeschein-Pflicht - wie sieht es in der Schweiz aus?

A.
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Gundo » Di Dez 17, 2013 16:58

Gutbrodsammler hat geschrieben:1.) Waldbesitzer, BG Mitglied, PEFC angeschlossen, arbeitet im eigenen Wald
2.) Waldbesitzer, keine BG keine PEFC, im eigenen Wald
3.) Selbstwerber im Privatwald, keine PEFC
4.) Waldbesitzer, BG, keine PEFC bei der privaten Brennholzwerbung

1.) kein Sägeschein erforderlich
2.) kein Sägeschein erforderlich
3.) kein Sägeschein erforderlich
4.) kein Sägeschein erforderlich

Was ein "Sägeschein" eigentlich ist, ist auch nicht genau definiert. Jedenfalls muss der mit der Säge hantierende Waldbesitzer die einschlägigen Vorschriften kennen und fachlich geeignet sein. Einen "Schein" benötigt man dazu nicht.
Und wer einen Selbstwerber in seinen Wald läßt, der muss sich davon überzeugen, dass der ebenfalls die Vorschriften kennt und fachlich geeignet ist. Das geht natürlich am besten durch die Vorlage irgendeines "Scheines"... vorgeschrieben ist es aber nicht.
.
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Seven-fifty » Di Dez 17, 2013 17:02

Hallo,

hat die Frage einen rein theoretischen Hintergrund im Sinne "einfach mal eine Frage aufwerfen damit die Forengemeinde mal wieder (sinn- und endlos???) diskutieren kann oder gibt es einen realistischen Bezug?

Es dürfte doch klar sein, dass hier geäußerte Ansichten rein persönlicher Natur sind und keinerlei rechtsverbindliche Bedeutung haben können (zumal ja auch "Rechtsberatung" einer gewissen "Zunft" vorbehalten sein soll augenzwinker).

Bislang war es ja auch so dass "da wo kein Kläger" eben auch "kein Richter" sein soll........... kann also jeder (fast) alles tun was er möchte = er muss nur sehen, was er davon hat !

Vielleicht könnte gutbrodsammler etwas konkreter werden was den Fragehintergrund anbelangt ?

Für mich ist einfach so: im eigenen Wald kräht (SOLANGE NICHTS PASSIERT) kein Hahn danach ob ich in Badelatschen und kurzer Hose werkel oder ob "Sicherheitsausrüstung" am Leib ist. Will ich dagegen im öffentlichen Bereich Waldarbeiten verrichten - so hab´ ich mich gefälligst danach zu richten was der Förster möchte. Ansonsten bin ich schneller zuhause und kann künftig auch dort bleiben als ich schauen kann.
Sicher gibt es sehr viele Regelungen deren Sinn hinterfragt werden kann -- da aber der "Sägeschein" ja lediglich "Einweisung einfachster Art" ist, sollte im eigenen Interesse einer vorhanden sein. Problematisch wird´s eben immer dann wenn "Nachwuchs" an die Waldarbeit herangeführt werden soll - da wird sicherlich erstmal "probiert" bevor "studiert"(=Sägeschein) wird. Da dann aber auch kein "Kind" mehr, sollte das Risiko vorübergehender Natur und überschaubar sein.
Hier in der Gegend wurde auch schon jemand von der Zertifizierungsstelle im Wald angetroffen und dieser jemand stellte recht konkrete Fragen wie z.B. Ölunfall-Verhütungsmaßnahmen ("Rettungstuch" griffbereit oder nicht) und brachte den Angetroffenen mal kurz ins Schleudern bis dem dann sein Verbandskasten mit der Alufolie einfiel die er vorzeigen konnte. Der Förster hat auch prompt reagiert und von der Gemeinde Öltücher anschaffen lassen welche dann bei der Holzversteigerung kostenlos an alle, welche in den Bestand (auf den Rückegassen) fahren wollen, verteilt wurden -- somit keine "Ausrede" mehr.

Viele Grüße in die Runde
Seven-fifty
 
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Gutbrodsammler » Di Dez 17, 2013 17:13

Ok das hilft schonmal weiter:

Röma hat geschrieben:Für Deutschland gilt die GUV-R2114!!!! Gilt auch für den privaten Waldbesitzer, denn er ist forstwirtschaftlicher Unternehmer und als solcher automatisch Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Für Arbeiten mit der Motorsäge muß er deshalb fachlich geeignet sein.


Wenn er denn forstwirtschaftlicher Unternehmer ist, was nur ab einer bestimmten Fläche der Fall ist. Aber davon gehe ich mal aus.
Aber: Wie wird die fachliche Eignung festgestellt ist ja die Kernfrage. Und wer stellt sie fest?
Und zu der schweigt sich die GUV aus.

Grüsse
Marc.

PS: Da schon einige Posts diesen Thread füllen und nicht jeder alles lesen wird nocheinmal:
Ich finde einen Nachweis über die Befähigung sinnvoll, hinterfrage nur welchen Nachweis wie und wofür geeignet ist.
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon yogibaer » Di Dez 17, 2013 17:27

Gutbrodsammler hat geschrieben:
Die DGUV ist imho nur in meinem Beispiel 1 zuständig. In allen anderen greift sie nicht, und kann somit auch keine Vorschriften machen.



Hallo,
ganz so einfach ist das auch nicht. Ich bin Mitglied der Gartenbauberufsgenossenschaft und habe auch ein kleines Waldgrundstück. Diese Fläche wird in den jährlichen Flächennutzungserhebungen natürlich mit angegeben und bezahle dafür den anfallenden Beitrag. Nun hab ich vor einiger Zeit in der
BG-Zeitschrift gelesen das für Mitglieder der Gartenbau-Bg die Motorkettensägenlehrgänge nach GBG VSG 4.2 bindend sind. Ich bin im Besitz des
Motorsägenscheines Modul 1-5 nach GUV-I 8624. Also hab ich mal bei der BG angerufen und gefragt was nun der Unterschied zwischen den beiden
Scheinen ist. Antwort:" Wenn Sie mehr als 40 Wochenarbeitsstunden arbeiten brauchen Sie den Lehrgang AS-Baum." Darauf hab ich geantwortet:
Was hat die Wochenarbeitszeit mit der Sachkunde zu tun, Sie glauben doch wohl nicht das ich mit über 60 Jahren noch mal die Scheine von vorne bis
hinten Neu mache." Er: "Na wenn das so ist lassen wir es so:"
Nun zur Rechtsgrundlage. Für jede Maschine die in Betrieb genommen wird muss der Arbeitgeber eine Unterweisung durchführen und dokumentieren. Hier ein Beispiel: Da ich auch als Subunternehmer tätig bin und Maschinen des Hauptauftragnehmers benutzen darf hatten wir einmal ein Poblem mit dem Trennschneider, der war in meinen Unterweisungsnachweis nicht aufgeführt. Ausgerechnet da kam der Sicherheitsbeauftragte des Auftraggebers und konnte sich natürlich genau daran erinnern das ich damit nicht arbeiten darf. Das gab eine schöne Standpauke.
Da eine Motorsäge von der Verletzungsgefahr her mit eine der gefährlichsten Maschinen ist und das Fällen von Bäumen auch sehr gefährlich sein kann genügt da keine Unterweisung. Die Sachkunde muß den Sägenführer dann schon in einen Lehrgang vermittelt werden.
Gruß Yogi
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon Gutbrodsammler » Di Dez 17, 2013 17:28

Ihr seid zu schnell mit den Antworten :-)

Seven-fifty hat geschrieben:
hat die Frage einen rein theoretischen Hintergrund im Sinne "einfach mal eine Frage aufwerfen damit die Forengemeinde mal wieder (sinn- und endlos???) diskutieren kann oder gibt es einen realistischen Bezug?


Wie jedes Jahr zur Holzerzeit geht es darum, die Selbstwerber im Wald vor sich selbst zu schützen, den Waldbesitzer abzusichern und keinen unnötig zu belasten.
So müsste man streng nach den genannten Richlinien, sollten sie für Selbstwerber zutreffen, zu jedem Holzer hingehen und schauen ob er auch ja kein Gemisch verfährt.

Seven-fifty hat geschrieben:Es dürfte doch klar sein, dass hier geäußerte Ansichten rein persönlicher Natur sind und keinerlei rechtsverbindliche Bedeutung haben können (zumal ja auch "Rechtsberatung" einer gewissen "Zunft" vorbehalten sein soll augenzwinker).


Und das ist gut so. Es geht ja auch nicht um einen speziellen Einzelfall, sondern um eine generelle Frage. Deswegen fragte ich ja nach Quellen und nach konstruierten Beispielen.
Deine Frage nach dem realen Bezug lasse ich daher bewußt unbeantwortet.

Seven-fifty hat geschrieben:Vielleicht könnte gutbrodsammler etwas konkreter werden was den Fragehintergrund anbelangt ?


natürlich könnte er das, würde dann aber nach konkreter Beratung fragen, wovor Du ja oben warnst

Seven-fifty hat geschrieben:Will ich dagegen im öffentlichen Bereich Waldarbeiten verrichten - so hab´ ich mich gefälligst danach zu richten was der Förster möchte. Ansonsten bin ich schneller zuhause und kann künftig auch dort bleiben als ich schauen kann.


Das ist nicht nur im öffentlichen Wald so. Hätte 8) ich Wald und würde da einer in Jogginghose und Schlappen sägen, dürfte er auch sofort einpacken.

Seven-fifty hat geschrieben:Sicher gibt es sehr viele Regelungen deren Sinn hinterfragt werden kann -- da aber der "Sägeschein" ja lediglich "Einweisung einfachster Art" ist, sollte im eigenen Interesse einer vorhanden sein.


Habe ich nie bestritten und betone das gern nochmal.

Es geht u.a darum, ob der Waldbesitzer quasi Hilfspolizist spielen muss, um bei Selbstwerbern die Einhaltung aller Sicherheitsregeln zu überprüfen.

Grüße

Marc
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Re: Sägeschein Pflicht Rechtsgrundlage

Beitragvon yogibaer » Di Dez 17, 2013 17:35

Gutbrodsammler hat geschrieben:

Aber: Wie wird die fachliche Eignung festgestellt ist ja die Kernfrage. Und wer stellt sie fest?
Und zu der schweigt sich die GUV aus


Hallo, habt ihr keine Prüfung abgelegt?

Gruß Yogi
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