Fassi hat geschrieben:Nein, ist es nicht. Das ist ne BundesVO, landerspezifisch sind lediglich die Kontrollstellen und die Ohrmarkentypen. Aber du schreibst ja immer wieder, dass ihr es in Sachsen auch in öffentlichen Stellen mit Recht und Gesetz nicht so genau nehmt.
Gruß
Doch, (...) (Anmerkung Moderation: Versuch aufs Lieblingsthema UK Krieg überzuleiten weil Themen fremd entfernt)
Ansonsten... leckt uns...
ich haben hier etliche Schaffhalter, professionelle, wie Hobbyisten. Hier im Dorf hat einer, den ich sehr gut kenne, auch fünf, und hatte über die Jahre schon etliche Kontrollen.
Außer Blabla, udn Ermahnungen zwecks nichtgeführten Bestandsbuch udn nachlässiger Bemarkung ist genau...nichts passiert...
Bei professioneller Schafhaltung sieht das natürlich anders auch, da ist das nunmal sehr schnell CC-relevant..
das ist wie mit den Hygienevorschriften wegen ASP bei der Schweinehaltung. Das Veterinäramt hat inzwischen eigesehen, das es diese bei den privaten kleinen Schweinehaltern für den Eigenbedarf sowieso unmöglich durchsetzen kann, und belässt es jetzt offiziell bei der Vergabe von Broschüren...^^
das ist inzwischen eines der Hauptprobleme dieses Landes, gesetze udn Bestimmungen werden am grünen Tisch fachfremd beschlossen, und niemand ist in der Lage diese durchzusetzen, da sie komplett mit den realitäten kollidieren. So nimmt die Achtung vor dem rechtstaat immer mehr ab.... bei sowieso renitenten Völkchen wie den sachsen, eben schneller als bei anderen.. und die Oberlausitz war in punkto renitenz gegen machthaber schon immer besonders herausragend, das ist Tradition seit über tausend Jahren....
Ich hab übrigens nirgendwo geschrieben, er solle seine Schafe nicht bemarken, ganz im gegenteil, ich hab erklärt wie er, am Beispiel des LKV sachsens, zu Ohrmarken kommt und das es länderspezifische Unterscheide gibt, da der TS nicht angegeben hat, aus welchem Bundesland er kommt. Und ich hab nzu erklären versucht, wie es kommt, das seine gekauften Schafe keine Marken haben, nicht mehr und nicht weniger....