tyr hat geschrieben:Lies doch selber: https://kobra.uni-kassel.de/bitstream/h ... sAllowed=y
Vielen Dank für den tollen Link.
Die Ausarbeitung ist 48 Seiten lang, ein Teil davon behandelt die Zeit von 33 bis 45.
Viele soziale Errungenschaften gab es schon vor 33, manches wurde abgeschafft, anderes wieder ausgeweitet.
Dennoch möchte ich einen Teil des Textes zitieren, beinhaltet er doch die Hintergründe der Maßnahmen.
Und eigentlich widerspricht er Deiner Aussage. Eine soziale Haltung kann ich auch nach mehrmaligem lesen nicht erkennen.
Textauszug aus o.g. Link:
Das eigentliche, langfristige Ziel der Nationalsoziali- sten war allerdings die Aufrüstung Deutschlands. Immerhin: Die Zahl der Arbeitslosen sank von 6 Mio. (1933) auf 2 Mio. (1935), 1937 wurde die Grenze zur Vollbeschäftigung überschritten. Die Vollbeschäftigung wurde nicht nur durch Ankurbelung der Wirtschaft erreicht, sondern auch durch »flankierende« repres- sive Maßnahmen. Diese »Arbeitsschlacht« war von der Intention her nicht Sozial- politik, sondern Wehrpolitik. 1945 überstieg die Anzahl der Kriegstoten Deutsch- lands mit 6,9 Mio. die Anzahl der Arbeitslosen im Deutschen Reich von 1933. Daß NS-Regime schritt zur »Vernichtung durch Arbeit« in Konzentrationslagern und die Eroberungspolitik im Osten lief darauf hinaus, fremde Völker als Arbeits- sklaven zu unterjochen.
Die Sozialpolitik knüpfte vielfach an das während der Weimarer Republik entwik- kelte Instrumentarium an, verlief aber nach neuen Grundsätzen und Wertmaßstä- ben. Die integrative Absicherung von Lebenslagerisiken war der Formierung und Kontrolle des Volkes durch neuartige, kollektive Massenorganisationen und staatliche Organisation des Arbeitsmarktes nachgeordnet. Für die Entwicklung der selektiven NS-Sozialpolitik war weiterhin kennzeichnend eine generelle Poli- tik der Entdemokratisierung und politisch-rassistischen Ausgrenzung bis zur Ver- nichtung. Arbeit, Volksgemeinschaft und Krieg bildeten die kontinuierlichen Bezugspunkte sozialpolitischer Entwicklungen zwischen 1933 und 1945. Das System erhielt eine eigentümliche Dynamik durch permanente Konkurrenz zwi- schen konservativen staatlichen Bürokratien, Parteiorganisationen und (zuneh- mend sich durchsetzender) SS.
Das Führerprinzip traf nicht nur die Institutionen der parlamentarischen Demo- kratie - durch die Präsidialregime seit 1930 allerdings schon weitgehend funktions- los-, sondern auch die der kommunalen berufsständischen und sozialen Selbstver- waltung. Die soziale Selbstverwaltung, geradezu typisch für die modernen Sozial- rechtssysteme und einst Signal für die staatliche Anerkennung proletarischer Handlungskompetenz (entsprechend der kommunalen Selbstverwaltung als erster, begrenzter Handlungsraum des Bürgers), wurde zugunsten des Leiterprin- zips abgeschafft, die tragenden Gewerkschaften verboten, ihre Funktionäre ver- folgt • Die in der Weimarer Republik als Sekundäreffekt der Demokratisierungs- prozesse entwickelten Vereine und (Spitzen-)Verbände wurden ebenfalls teils verboten, teils zusammengelegt, immer aber zumindest personell »gleichgeschal- tet«, einem Leiter unterstellt und Parteiorganisationen oder Ministerien nachge- ordnet, einige wurden Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese allgemeinen Prozesse des Abbaus von Rechten gingen einher mit spezifischen der Ausgren- zung, die zunächst auf dem sozialstaatlichen Sektor stärker ausgeprägt waren als andernorts. Dies war kein Zufall, denn es war ein relativ neuer Sektor staatlicher Aktivität, nicht so abgeschottet gegenüber Aufsteigern und Außenseitern (gemes- sen an den Verhältnissen im Deutschen Kaiserreich!) wie andere Bereiche der Verwaltung. Diese Ausgrenzungen reichten von Berufsverboten gegen politisch und/oder rassisch unliebsame Beamte, Angestellte, Ärzte und Apotheker über die systematische Verdrängung der Frauen vom gehobenen Arbeitsmarkt in die
bevölkerungsproduktive Phase bis hin zu polizeilichen Verfolgungsmaßnahmen
gegen sog. Arbeitsscheue und Asoziale, die sich der gesellschaftspolitischen
Formierung des deutschen Volkes nicht fügten