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Schlachtstättenverordnung die 2.

Diskutieren Sie hier über Ideen und Möglichkeiten der Direktvermarktung
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30 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon moneymaker » Sa Apr 27, 2013 12:20

Da die Nachfrage nach selbstgemachter Wurst ja jedenfalls bei uns immer Größer wird, bin ich am Überlegen, nun selber mit dem Schlachten anzufangen. Jedoch verwirrt mich die Schlachtstättenverordnung etwas. Ich habe mir überlegt die alte Schlachterei meines Onkels wieder in Betrieb zu nehmen, war eher eine Hofschlachterei die nebenbei lief. Ich hätte dort einen noch nicht gefliesten Raum mit Schornstein, den würde ich fliesen und als Wurstküche benutzen. Dann einen 2. Raum, der bereits gefliest ist, den würde ich als Schlachtküche nehmen, und zum ausweiden. Den 3. Raum würde ich Teilen und zur Hälfte Gewürz- und Konservenlager usw. draus machen und die andere Hälfte als Kühlhaus zum Abhängen usw. Die 3 Räume sind alle nebeneinander, aber halt nicht durch Türen verbunden. Ich würde außen eine Rohrbahn machen und dann halt so, dass dich die Schweine- oder Rinderhälften von einem Raum in den anderen schieben könnte. Problem wäre nur dass diese Strecke, das wären ja nichtmal 15m, draußen, also unter einem Überdach verliefe. Gäbe das ein Problem?? Wie sieht es sonst aus, ich habe gehört das das Abwasser der Schlachtküche nicht in die Kanalisation gelangen darf sondern irgendwie separar aufgefangen werden müsste und dann extra entsorgt, wäre ja extrem viel Aufwand für 5 Schweine.
Die Gerätschaften wurden zum Großteil schon verkauft, aber bei einem Schwein pro Schlachtung dürfte ich doch damit hinkommen:
1 größerer Fleischwolff, ca. 200kg pro Stunde durchsatz
2 Wurstfüllmaschinen, also die Pressen mit der Kurbel
Dosenverschlussmaschine
1 Brühkessel, der is aber noch da, allerdings mit Holz, ist das noch erlaubt'? Wir haben damit sehr gerne gearbeitet
Schlachtemollen aus Edelstahl, 1 oder 2 Stück
Brühtrog, die aus Holz haben wir noch, wieder die Frage der Zulässigkeit
Regale aus Edelstahl sind noch da
Gemauerte Räucherkammer auch, bester Schinken und Speck der Welt :D
Pökelgrube auch gemauert, mit Deckel versteht sich

Ich denke mit den Gerätschaften sollte es kein Problem geben, viel mehr halt die Örtlichen Gegebenheiten. Ist halt ideal für mich, weil a) Billig, b) schon so genutzt wurde und c) ein Wartestall für die Schweine und Rinder da ist und so der Stress minimiert werden kann.
Bevor ich das angehen würde, würde ich natürlich einen Sachkundelehrgang zum artgerechten und ordnungsgemäßen Töten von Paarhufern und was das da noch so alles gibt ablegen und bzw. oder eine Lehre als Schlachter und Metzger machen.
Wäre nett wenn ihr mir helfen würdet.
MfG moneymaker
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon Fassi » Sa Apr 27, 2013 12:58

Da es dabei immer Spielraum für den AmtsVet in der Auslegung gibt, ist es am Besten, Du macht mit dem Kameraden nen Ortstermin, schilderst Dein Vorhaben und läßt Dir von ihm sagen, wie ers haben möchte. Bei einzelnen Problemen kann man sich dann immer noch schlau machen :wink: . Allerdings ne Rohrbahn im Freien mögen die idR nicht. Entweder gehts gar nicht, oder das Vordach muss nach aussen geschlossen werden. Hat hier im Kreis jedenfalls immer Ärger gegeben.

Übrigens die Sache mit dem Selbstschlachten rechne Dir mal durch. Viele der hiesigen Direktvermarkter lassen schlachten und holen dann die Tierkörper/Hälften zur weiteren Verarbeitung im eigenen Betrieb. Sie stehen sich damit günstiger, weil die Auflagen bei Verarbeitungsräumen nicht so hoch wie bei Schlachträumen sind und sie mit Lohnschlachtung günstiger sind als mit Eigenschlachtung (ist ja nicht nur das Totmachen, sondern auch die nötige Dokumentation). Ich zahle zB für ein Schaf mit Beschau, Konviskatentsorgung und Abhängen (4bis 5 Tage) 22€. Da würde ich selber nicht hinkommen.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon moneymaker » Sa Apr 27, 2013 20:17

Ja, ich hab mir auch schon gedacht, einfach mal mit dem Vet zu schnacken. mehr als nein sagen kann er ja nicht. Was ich nur nicht verstehe, ist halt, warum die rohrbahn draußen nicht erlaubt ist. Ich meine, das ist draußen ja genauso Luft wie drinnen auch, mit den gleichen Keimen. Und das Fleisch kommt ja nicht mit der Bahn in Berührung, und von der Bahn kann ja nix auf das Fleisch kommen. Dann ist es doch ( rein theoretisch) unhygienischer, wenn ich das Ding mit nem Kühltransporter, mit 20 anderen Schweinehälften, wo ich nich weis wo die herkommen und was mit denen is, zu mir bringen lasse und denn da ablade und auf dem Rücken in die Wurstküche schleppe.
Mit den Kosten hab ich mir auch überlegt, aber es kommen ja immer Gerüchte auf, dass in Schlachthöfen die Tiere nicht ordentlich betäubt werden usw. Und die Kunden haben es glaube ich einfach lieber, wenn man alles selber macht, von der Aufzucht über schlachten bis zum Verkauf. Bräuchte ich denn zum reinen Verwursten einen Lehrgang o.Ä. ?? Weil sonst würde es doch reichen, wenn ich Wurst und Co. herstellen könnte, also vom können her.
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon TLH » Sa Apr 27, 2013 20:38

da geht es nicht nur um Keime, da gehts um den drüberfliegenden, draufkackenden Vogel oder die Blätter von Nachbars Baum, oder ...
Vetamt vor Ort ansprechen, da weiß man was man hat
sag das mit den frei rumgetragenen Hälften aber nicht so laut: üblicherweise muß alles was angeliefert wird verpackt sein oder der Laster angedockt
Abwasser der Schlachtküche nicht in die Kanalisation gelangen darf sondern irgendwie separar aufgefangen werden müsste und dann extra entsorgt,
nicht nur von der Schlachtküche: es braucht einen Fettabscheider; nicht nur der Rest muß entsorgt werden sondern auch der Fettabscheider regelmäßig gereinigt, sonst läuft der über und dann klopft das Wasserwirtschaftsamt an mit weiteren Auflagen
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon Rumpsteak » So Apr 28, 2013 8:20

Mit Deinem Kessel könntest Du auch noch Probleme bekommen, gerade dann wenn Du damit Deine Dosen kochen willst. Das mit der Rohrbahn im freien solltest Du besser gleich wieder vergessen, die passende Antwort wird Dir Dein Beamter schon sagen. Wurst machen kannst Du schon, bei uns ist es aber so das man einen Meister oder einen Gesellen eingestellt haben sollte, die Meisterprüfung kannst Du natürlich auch selber ablegen..da würde ich aber auch noch mal nachfragen, das ist überall anders.

Ein Pluspunkt bei Deinem Vorhaben ist aber schon mal, das Du 3 verschiedene Räume hast. Hier gibt es Betriebe die mussten extra Wände ziehen lassen um weiterhin schlachten zu dürfen. Holzwannen kannst Du auch entsorgen, egal was Du kaufst versuch es aus Edelstahl zu bekommen. Auch wenn es im ersten Moment etwas weh tut (finanziell), wirst Du darüber spätestens beim sauber machen erfreut sein.

Schlachten darfst Du sofern Du die entsprechenden Lehrgänge besucht hast,für jedes Tier einen natürlich.... :roll:. Beim Wursten und verkaufen solltest Du wie gesagt nochmal nachfragen. Grundsätzlich ist das schon kein schlechtes Vorhaben, das schlachten solltest Du Dir aber (zu Anfang) nochmal überlegen, wenn es richtig angelaufen ist kannst Du da immer noch investieren, da würde ich aber auch erstmal abwarten was Du alles ändern müsstest.
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon moneymaker » So Apr 28, 2013 9:35

Ich will das ja auch nicht hauptberuflich oder so machen, sondern so 10 Schweine und 2 Rinder max im Jahr. Und dafür nen extra Fettabscheider? Spinnen die denn? Das is doch wieder verquirlte Sch***e! Die haben doch echt n rad ab. Vor 30 Jahren haben wir noch auf dem Hofplatz das Schwein abgestochen und über Nacht im Bettlaken auf die Diele gehängt. Und da hat noch nicht einmal wer Schnupfen bei bekommen :D Wieso gibt das denn nu auch noch Probleme mit nem Brühkessel mit Holzbefeuerung? Also Dosen-Einkochen geht damit super, gewusst wie ;) Oder is das gesetzlich schon wieder sone Sache damit?
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon Rumpsteak » So Apr 28, 2013 9:56

Ob Du das hauptberuflich oder nicht machen willst interessiert die vom Vet-Amt genau so wenig, als wie viel Schweine und Rinder Du im Jahr schlachtest. Um den Fettabschneider kommst Du nicht herum, egal ob mit oder ohne Schlachtung. Vor 30 Jahren hat man vieles gemacht was man heute nicht mehr macht, andersrum genau so, aber auch das bringt Dich beim Vet-Amt nicht weiter. :)

Das man Dosen auch in einem Kessel kochen kann, der mit Holz geheizt wird weiß ich, es ist ja auch nicht verboten einen Kessel mit Holz zu heizen, das Problem ist aber das Du dabei eine konstant gleich bleibende Temperatur brauchst. Weil: Auch das Dosen einkochen, bzw die Vorschriften für das Dosen einkochen in Lebensmittelbetrieben haben sich in den letzten 30 Jahren verändert, heute brauchst Du fürs dokumentieren bald mehr Zeit als für eine fertige Konserve.. :twisted:
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon pig_farmer » So Apr 28, 2013 12:59

Hallo zusammen,

ich habe gerde mit großem Interesse dieses Thema gelesen. ICh bin in genau derselben Situation und habe auch noch sicher 1000 Fragen. Vielleicht könnt Ihr mir ein paar davon beantworten. Es ist so, dass die Schweine in einem Umkreis von ca 15 km geboren werden, aufwachsen und geschlachtet werden. Das beinhaltet auch, dass man sich, wer möchte, die Tiere vor Ort anschauen kann, wenn man sogar gewillt ist, sich das Tier schon aussuchen kann und ich dieses auch Notfalls auf einer Weide mit Unterstand aufziehen würde, was aber nachtürlich mit Mehrkosten verbunden ist. Mein Ziel ist es eigentlich, das "geschlossene System" weiter zu vervollständigen und im Grundsatz weiterhin eine konventionelle Landwirtschaft betreiben, in der Ich einen Teil selbst vermarkte und, wenn interesse besteht auch an Metzger (nicht in der Region) verkauft wird. Ich würde dabei allerdings nur eingene Tiere Schlachten und könnte somit lückenlose Nachweise liefern. Meine Probleme sind nicht das Schlachten, ich habe jemanden, der seinen Betrieb eingestellt hat und ich diesen dort wieder beleben könnte und einen Schlachter/Fleischer direkt auf Stundenbasis einstellen. Das Risiko ist in dieser Hinsicht gering und ohne verbindliche Verträge.
Jetzt zum eigentlichen, die Vermarktung, ich müsste, um kostendeckend arbeiten zu können, mindestens 5 Schweine / Monat vermarkten. Das mag sich vielleicht wenig anhören oder auch nicht, für mich ist das fürs erste eine Hürde, die ich nehmen muss. Da ich noch keine Werbung gemacht habe, würde ich mich freuen, wenn ich den ein oder anderen Rat bekommen würde.

Vielen Dank
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon moneymaker » So Apr 28, 2013 14:13

Was würde denn ein Fettabscheider kosten? doch bestimmt weit mehr als 10.000€. Und denn müsste ich mir also NUR zum Dosenkochen nen Konvektomaten oder wie heißen die Dinger kaufen? Die Dosen haben wir doch sonst auch hinbekommen, die halten hier locker 20 Jahre. Und für die Rohrbahn müsste ich also die mauern durchbrechen und da alles kaputthauen, obwohl draußen auch mind 5m weit ein überdach ist?? Den Vogel will ich sehen, der da noch rüberscheißen kann. :D Na ja, die weltfremden Gesetzt in DTL. Zum einen sagen die, die riesigen Schlachthöfe und Wurstfabriken sind ne Gefahr wg. Keimen und Fleischverschnitt und Co, zum anderen gibt man den kleinen, ehrlichen keine Chance. Nix gegen euch, ich finds gut, dass ihr mir helft, aber das regt mich auf!
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon moneymaker » So Apr 28, 2013 14:19

Wäre es denn nicht möglich, das schwein lebendig mit Unterschrift und Bon zu verkaufen an meine Kunden und denn quasi als hausschlachtung bei mir zu schlachten? dann würde ich ja keine Wurstwaren verkaufen, sondern nur eine Dienstleistung auf eigene Gefahr anbieten, oder? Für mich käms aufs gleiche Raus. Und ich könnte denn ja quasi die Sachen die die nicht haben wollen wieder Zurückkaufen, nur damit die Bilanz stimmt und so.
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon Fassi » So Apr 28, 2013 14:53

Und für die Rohrbahn müsste ich also die mauern durchbrechen und da alles kaputthauen, obwohl draußen auch mind 5m weit ein überdach ist??


Nö, bei vielen reichts einfach noch ne Wand (in einfachster Weise) vor die Rohrbahn zu ziehen :wink: . Wie gesagt, sprich erstmal mit dem AmtsVet. Ein paar Auflagen mußt Du halt schon einhalten, dafür willst Du Lebensmittel herstellen. Es gibt aber auch einen gewissen Handlungsspielraum für die Ämter.

Übrigens ich hab für meinen jetzigen Metzger auch ein paar Jahre suchen müssen. Hat sich aber gelohnt, es muss zum Hakenreinmachen nicht zwingend ein Schlachthof sein. Wie gesagt, in meinen Augen stehst Du bei Deiner Jahresmenge mit Selbstschlachten nicht günstiger und bei Verarbeitungsräumen sind die Auflagen nicht so streng wie in Schlachträumen.

Gruß
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon Rumpsteak » So Apr 28, 2013 18:16

moneymaker hat geschrieben: dann würde ich ja keine Wurstwaren verkaufen, sondern nur eine Dienstleistung auf eigene Gefahr anbieten, oder?


Nein, für diese Dienstleistung brauchst Du dann nämlich einen zugelassenen EU Betrieb.. 8) :twisted:. Fettabschneider bekommst Du schon weit aus günstiger, aber der wäre ja nicht Dein einziges "Problem".


@pig farmer, was für Rat brauchst Du denn ?
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon moneymaker » So Apr 28, 2013 18:22

Also ne EU-Zulassung is dann noch schwieriger oder wie?
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon Rumpsteak » So Apr 28, 2013 18:25

moneymaker hat geschrieben:Also ne EU-Zulassung is dann noch schwieriger oder wie?


Jein, die Auflagen die Du fürs schlachten erfüllen müsstest SIND für eine EU-Zulassung. Das ist eine EU weite Zulassung, Problem hier bei ist nur das die Anforderungen vom jeweiligen Vet-Amt immer anders beurteilt werden können. Auslegungssache nennt man sowas in Brüssel..fahr mal nach Griechenland und guck Dir dort einen Betrieb mit EU Zulassung an.. 8)
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Re: Schlachtstättenverordnung die 2.

Beitragvon moneymaker » So Apr 28, 2013 18:29

Denn wird wohl erstmal der Amtsvet rauskommen müssen, korn hab ich ja da :D Vllt hilft das ja was :D
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