Interessant ist, wie jemand dem kein LOF-Betrieb annerkannt wird. Ein LOF-Zweck haben sollte. Das wäre dann höchstens im Lohn für bekannte der Fall.
Das Problem nämlich ist: Pferdehaltung, ist kein LOF! Ich gehe davon aus, dass er von anderen Personen die Pferde hat? Das ist ganz stark gewerblich... Also darf er auch keine Heuballen vom Feld zu sich holen, da er nicht seine Pferde damit füttert... Jetzt würde ich gerne wissen in welchen fall er LOF hat, damit er den Anhänger, außer zur Werkstatt fahren darf.
Der LOF-Zweck ist schnell erfüllt, wenn er Getreide für Bauern fährt, oder sonstiges.. Aber nicht mit den Heuballen für Pensionspferde.
Gibts auch ein netten Artikel bei Agrarheute.
Fraglich ist ob er einen Führerschein hat. weil L und T sind schnell ungültig bei sowas... Da braucht er dann C, wenn der Schlepper über 3.5t hat.
Es soll aber auch schwarze Folgekennzeichen geben...
Wenns nach mir geht, würde ich zu sehen dass er ne grüne nummer bekommt. Und wenn er Heu an einen Landwirt verkauft und die Rechnung einreicht...
Agrohero hat geschrieben:Wer im Schnitt 50 Pferde in Pension hat und ca 30 ha Grünland bewirtschaftet ist in meinen Augen von der Hobby perdehaltung weit entfernt
Wenn dem die Steuerbefreiung wirklich nicht anerkannt wird, dann muss er sich halt mal Rechtsbeistand suchen! Zu dem Thema wurde hier im LT schon oft genug auf das aktuelle AID- Heft " Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr " oder Fachartikel verwiesen. Hier der Link dazu: https://www.ble-medienservice.de/landwi ... -2025.html