Keine Ahnung ob wir dieses Thema schon mal hatten ,
Ist es war, das ich mit einem Trecker der ein schwarzes Nummernschild hat , keinen Zulassungsfreien Anhänger mit 25 kmh Schild und grünen folgekennzeichen auf öffentlichen strassen ziehen darf?
Aktuelle Zeit: Fr Mai 01, 2026 9:19
countryman hat geschrieben:Die 4 Goldenen Regeln müssen erfüllt sein:
-Im Rahmen eines lof Betriebes
-lof Zweck der Fahrt
-hinter Zugmaschinen
-25 km/h beschildert und eingehalten.
Die Farbe des Kennzeichens der Zgm. spielt keine Rolle. Der Anhänger bekommt ein Folge-Kennzeichen eines auf den Betrieb zugelassenen Schleppers. Dieses Folgekennzeichen kann grün sein. Es dient lediglich der Identifikation des Halters.
Agrohero hat geschrieben:Nach langen hin und her hat er den Trecker jetzt auf schwarze Nr angemeldet auf der Zulassungsstelle wurde ihm gesagt das er damit aber nicht seinen Landwirtschaftlichen Anhänger ziehen darf um Mist zu mir zubringen .
038Magnum hat geschrieben:Servus,
Wenn er keinen LOF-Betrieb hat (was ich zwischen den Zeilen aus deiner Antwort entnehme) und Hobby-Pferdehaltung betreibt, dann liegt für die Fahrt kein LOF-Zweck vor.
Somit ist die Aussage der Pol durchaus korrekt.
rockyy hat geschrieben:Genau. Das problem hier ist, dass sein Schlepper keine Grüne Nummer hat.
Wenn er berechtigt ist am Schlepper eine Grüne nummer zu haben, darf er einfach ein grünes Folgekennzeichen an seine Anhänger machen. Diese sind automatisch über den Schlepper versichert.
Wenn er aber KEINE Grüne Nummer hat, KANN er auch kein Grünes Kennzeichen am Anhänger haben. Er muss den Anhänger also ganz Normal mit Schwarzer Nummer zulassen.
038Magnum hat geschrieben:Servus,
Wenn er keinen LOF-Betrieb hat (was ich zwischen den Zeilen aus deiner Antwort entnehme) und Hobby-Pferdehaltung betreibt, dann liegt für die Fahrt kein LOF-Zweck vor.
Somit ist die Aussage der Pol durchaus korrekt.
Mitglieder: AF85, Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot]