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Schlepper nicht versichern

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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25 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Schlepper nicht versichern

Beitragvon redbiker » Mi Mär 21, 2007 18:42

Was spricht dagegen, einen Schlepper , der nur auf dem Hof und in den angrenzenden eigenen Wäldern eingesetzt wird, nicht zu versichern und nicht anzumelden.
Das gesamte Revier ist durch Schranken abgesperrt.

Der Schlepper wurde gerade gebraucht gekauft und durch den TÜV gebracht. Dürfte also technisch in Ordnung sein und hoffentlich in der nächsten Zeit nicht in die Werkstatt müssen. Diesel herbeischaffen ist kein Problem.
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Beitragvon JD6920s » Mi Mär 21, 2007 18:46

muss man den für den hof bzw den privaten gebrauch nur auf eigenem gelände eig versichern?
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Re: Schlepper nicht versichern

Beitragvon automatix » Mi Mär 21, 2007 18:52

redbiker hat geschrieben:Was spricht dagegen, einen Schlepper , der nur auf dem Hof und in den angrenzenden eigenen Wäldern eingesetzt wird, nicht zu versichern und nicht anzumelden.
Das gesamte Revier ist durch Schranken abgesperrt.

Der Schlepper wurde gerade gebraucht gekauft und durch den TÜV gebracht. Dürfte also technisch in Ordnung sein und hoffentlich in der nächsten Zeit nicht in die Werkstatt müssen. Diesel herbeischaffen ist kein Problem.


gar nichts - aber du darfst damit nicht auf öffentliche Straßen und auch keine öffentlichen Straßen kreuzen.
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Beitragvon Holder 7.74 » Mi Mär 21, 2007 19:47

Wenn aus irgend einem noch so blöden grund passiert, dass zum beispiel ein Fußgänger verletzt wird bist du dran.
Gottes schönste Gabe ist der Schwabe
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Beitragvon Lumpi » Mi Mär 21, 2007 20:03

Dann würde ich ihn zumindest als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" umschreiben lassen und ihn dann der BG melden. Kosten je nach Größe um die 150 - 200 € im Jahr, dafür bist du aber jederzeit versichert, wenn mal was mit dem Teil passiert. Kann ja auch auf eigenem Grundstück mal was Unverhoftes eintreffen. Und du kannst zumindest ohne Anhänger öffentliche Straßen nutzen.
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Beitragvon Trakehnerstar » Mi Mär 21, 2007 21:24

einiges
1) Selbstfahrende AM geht beim normalen Schlepper nicht!!

2) Auch private Waldwege sind öffentlicher Raum...Montainbiker sind z.b. Verkehrsteilnehmer die dir begegnen.

3) Über eine Betriebshaftpflicht hast Du nur Deckung soweit sich das Fahrzeug auf dem geschlossenen Hofgelände bewegt, dh. das Hoftor muss zu sein.
Fährt der briefträger auf den Hof und du fährst ihn platt hast du ein problem nicht geahnten ausmasses.

Es gibt auch schlepperversicherer die bieten eine selbstbeteiligung an damit die prämie sinkt, vielleicht wäre das was für dich.
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Beitragvon Obelix » Do Mär 22, 2007 10:38

Hallo,

im Grundgesetz steht irgendwo sinngemäß:

Wer anderen Schaden zufügt, haftet dafür, uneingeschränkt, mit seinem gesamten jetztigen und zukünftigen Vermögen (Diese Haftung kann man überigens selbst mit einer GmbH nicht einschränken).

Wenn Du das Kind des Nachbarn anfährst und es bleibt das Leben lang an den Rollstuhl gebunden, mußt Du für den Schaden in Form einer Rente aufkommen.

Ich kann jeden nur warnen, aus "Geiz ist Geil"-Mentalität irgenwelche Spielereien bezüglich der Versicherung von Schleppern abzuziehen, die im Schadenfalle nicht greifen. Mündliche Absprachen (habe gehört, habe gelsesen oder mein Versicherungsfritze hat gesagt) schützen nicht. Wenn, dann muss man schon etwas schriftliches von der Versicherung haben, dass Deine Alternativ-Lösung bestätigt. Das wird man in der Regel aber nicht bekommen.

Übrigens: Wenn Dich im umgekehrten Falle ein unversichertet Schlepper anfahren würde, Du an den Rollstuhl gebunden wärest und kein Geld erhalten würdest, was würdest Du denn davon halten?

Grüße
Obelix
Hans Jonas: Die gegenwärtige Generation darf ihr eigenes Lebensglück nicht damit erkaufen, das Unglück künftiger Generationen zu bewirken.
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Beitragvon automatix » Do Mär 22, 2007 11:21

Meiner Meinung nach müßte das ja mit der Betriebshaftpflicht abgedeckt sein - also z.b. das Nachbars Kind, daß mir unter den Hoflader läuft (der ja auch keine KFZ Versicherung haben dürfte....)
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Beitragvon Matt » Do Mär 22, 2007 13:32

das ist nicht genrell der Fall, da würd ich lieber nachfragen...
weil der Hoflader kann als selbstfahren Arbeitsmaschiene laufen der Schlepper aber ned...
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Beitragvon Obelix » Do Mär 22, 2007 14:14

automatix hat geschrieben: Meiner Meinung nach müßte das ja mit der Betriebshaftpflicht abgedeckt sein ...


Hallo,

Hoflader oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen in der Landwirtschaftlichen Betriebhaftpflicht d.h. in der Versicherungspolice expliziede aufgeführt sein!

Standartmäßig sind die in der Regel nicht mit drinnen!

Häufig wird für diese selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auch ein Prämienzuschlag berechnet, der kaum günstiger ist als die separate Versicherung eines Schleppers.

Ich kann euch nur dringend warnen: Last die Finger davon, einen Schlepper als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" anzusehen. Das geht im Schadenfall voll in die Hose.

Grüße
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Beitragvon redbiker » Do Mär 22, 2007 21:42

Ok, ich habe ein Einsehen.

Zudem habe ich noch mal mit meinem Versicherungsfritzen gesprochen:

Von den 100% im ersten Betriebsjahr kann er nicht runter, obwohl ich seit -zig Jahren etliche Fahrzeuge bei ihm versichert habe mit hohen Schadensfreiheitsrabatten.
Aber bereits im zweiten Versicherungsjahr, und das beginnt am 1.1.08, sinkt bei Schadensfreiheit die Prämie auf nur noch 70 %.

Ist ja dann nicht so schlimm. Und zur Werkstatt muß der Schlepper ja bestimmt auch mal. Einmal Transporter mieten ist schon teurer als 1 Jahr Versicherung zahlen.

Danke für Eure Ratschläge! :o

Ergänzung: Montainbiker werden bereits an der Schranke durch Selbstschußanlagen erledigt!
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Beitragvon Maddin » Mo Mär 26, 2007 18:29

Du brauchst den Schlepper nicht anmelden wenn er nur in einem eingezäunten privatgrundstück gefahren wird. Es muß meines Wissens nach eingezäunt sein. Dann hat dort niemand mehr ohne deine ausdrückliche Erlaubnis was zu suchen und Du kannst keinen mehr anfahren.
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Beitragvon Obelix » Do Mär 29, 2007 12:56

Maddin hat geschrieben:Du brauchst den Schlepper nicht anmelden wenn er nur in einem eingezäunten privatgrundstück gefahren wird. Es muß meines Wissens nach eingezäunt sein. Dann hat dort niemand mehr ohne deine ausdrückliche Erlaubnis was zu suchen und Du kannst keinen mehr anfahren.


Hallo Maddin,

wenn auf dem eingezäunten Privatgrundstück mit den nichtzugelassenen Schlepper ein Kind angefahren wird und Folgekosten auftreten - meinst Du ernsthaft ein Richter würde Dich aus der Haftung heraus lassen?

Das Thema Traktorhaftpflicht ist nicht diskutierbar. Der muss zugelassen und versichert sein !!!

Einzige evtl. Ausnahme:
Du bist total verschuldet, insolvent, usw. und bei Dir ist für den Rest des Lebens kein Pfennig zu holen, weil Dir eh nichts gehört, Du nichts verdienst und Du zukünftig auch nie etwas verdienen willst. Aber selbst in diesem Fall sollte man Dritten gegenüber so ehrlich sein und seinen Traktor haftpflichtversichern, damit man für Schäden die man anrichtet, auch gerade stehen kann.

Grüße
Obelix
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Beitragvon Weinbauer » Do Mär 29, 2007 17:23

der schlepper m u s s n i c h t zugelassen und versichert sein. allerdings empfehle ich dir dann eine haftpflicht die schäden im zusammenhang mit dem schlepper übernimmt.
den ohne absicherung ist nicht ratsam. aber du musst nicht.

nur als beispiel:
auf dem golfplatz in unserer nachbarschaft läuft ein alter käfer mit wiesenschleppe. der ist auch nicht zugelassen. und das ging bisher gut.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon Obelix » Fr Mär 30, 2007 9:12

Weinbauer hat geschrieben:... auf dem golfplatz in unserer nachbarschaft läuft ein alter käfer mit wiesenschleppe. der ist auch nicht zugelassen. und das ging bisher gut.


Was ist im Falle eines Unfalls?
Wer zahlt die Krankenhaus und Arztkosten?
Wer zahlt den Verdienstausfall?
Wer zahlt eine später ggf. notwendige Rente?

Ich würde nicht darauf spekulieren, dass die Mitglieder das Golfklubs vermögend sind und für einen durch den Käfer entstandenen Personenschaden zahlen werden. Die werden die arme S.., die den Käfer gefahren hat, gegen die Wand laufen lassen und der Geschädigte guggt in die Röhre.

Grüße
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