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Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon FRED222 » So Feb 12, 2017 0:01

ich habe einen älteren schlepper der mittlerweile wegen dem neueren nur noch wenig genutzt wird. diesen wollte ich abmelden. da er aber hin und wieder doch ganz praktisch ist wollte ich ihn nur noch auf eigenen land nutzen und versichern. jetzt sagte ein bekannter das dies nicht möglich sei, da alle schlepper die nicht auf unzugänglichen privatgelände (abgezäunt) laufen, tüv Zulassung usw brauchen, da sich dort auch dritte aufhalten könnten. von daher gäbe es dafür keine "hofschlepper" Versicherung und wäre auch nicht sinnvoll. stimmt das so?. wie gesagt Nutzung nur auf eigenem land.
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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon 210ponys » So Feb 12, 2017 0:26

würde ich abraten davon wenn du das ding abmeldest und keinen Tüv mehr machst, und ihn irgend wann verkaufen willst ist das nur mit enormen kosten möglich da niemand einen Schlepper ohne Tüv kauft. Außer zu einem spot preis.
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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon fendt59 » So Feb 12, 2017 8:21

Frage doch mal bei deiner Betriebshaftpflicht nach
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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon Hellraiser » So Feb 12, 2017 8:57

Hallo,

Ich hatte Jahrelang einen kleinen Fendt auf dem Hof ohne TÜV und dergleichen.
Auch ging man mit dem hin und wieder in den Wald. Ist wie ein Radlader oder dergleichen, Maschinenversicherung und gut bzw. in der Haftpflicht vermerken lassen.
Wenn man TÜV braucht macht man ihn, kostet auch nicht sehr viel mehr als Normal.

mfg
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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon JueLue » So Feb 12, 2017 9:22

Die Stichworte wurden ja schon erwähnt:

- der Betriebshaftpflicht die Abmeldung mitteilen, dann wir der da geführt und wir gehandhabt wie zum Beispiel ein Hoflader. Die Sicherheitsrelevanten Dinge wie Bremse usw. müssen natürlich trotzdem in Ordnung sein, das kontrolliert dann theoretisch die BG nicht der TÜV. Natürlich kann man dann auch auf zugänglichen Ackerflächen fahren, nur nicht auf der Strasse.

- soll er wieder auf die Strasse, und er ist technisch in Ordnung und die Papiere sind da, braucht man eine erweiterte Untersuchung, das ist nichts besonderes sondern das gleiche was gemacht wird, wenn man den Termin mehr als 3 Monate überschreitet - kostet halt 50€ extra - das wars dann aber auch.

Du sparst am Ende nur alle 2 Jahre den Tüv und die KFZ Haftpflicht. ob sich das wirklich lohnt?

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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon fuenfdreidrei » So Feb 12, 2017 11:08

Interessiert sich die BG dafür ob 'n Hofschlepper angemeldet ist und TÜV hat und wie ist das wenn jemand damit 'zu Schaden' kommt?
Gruß
Klaus (Der schon weiß das es viele noch angemeldete Hofschlepper gibt bei denen die letzte Hauptuntersuchung noch mit Dmark bezahlt worden ist)
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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon JueLue » So Feb 12, 2017 11:27

Die BG interessiert sich im Unfall-Fall für den technischen Zustand.

Eine TÜV-Plakette entbindet einen ja nicht davon, ein Fahrzeug nicht mehr zu benutzen, wenn z.B. die Bremse ausfällt.

Etwas anders ist es, wenn bestimmte Arbeitsgeräte einer regelmäßigen Überprüfung bedürfen - z.B. Rolltore, Hebebühnen usw.

Selbst da ist es aber so, wenn nicht geprüft wurde, der Unfall aber nicht mit einem technischen Defekt zusammenhängt, bekommt man zwar ein Bußgeld wegen Prüfung nicht durchgeführt. Die Haftungsfrage wird aber nur angefasst, wenn der Unfall einen Zusammenhang mit technischen Defekten hat, die durch die Prüfung erkannt worden wären.

Man hat als Betreiber eh im Rahmen der eigenen Möglichkeiten die Pflicht ständig auf gefährliche technische Defekte zu achten und diese abzustellen.

Vorteil wenn kürzlich TÜV war: Man kann nachweisen, dass der eventuelle Defekt noch nicht lange vorlag - man den also noch nicht lange übersehen hat.

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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon Elisa » So Feb 12, 2017 12:20

Wir haben einen Schlepper, der nur vorm mischwagen läuft
Der ist zwar noch angemeldet, war aber schon seit 12 Jahren nicht mehr beim TÜV.
Wenn der nicht auf der Strasse läuft ist der Versicherung das völlig egal, so war die Auskunft von denen. Die versichern den trotzdem.
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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon JueLue » So Feb 12, 2017 12:24

Elisa hat geschrieben:..
Wenn der nicht auf der Strasse läuft ist der Versicherung das völlig egal, so war die Auskunft von denen. Die versichern den trotzdem.


Der ist also weiterhin als Schlepper versichtert, als würde der auf der Straße fahren?

Da ist klar, dass die Versicherung nicht meckert, schließlich ist das Schadenrisiko Dritten gegenüber stark verringert.

Ich würde mal die Betriebshaftpflicht fragen, ob die den als Hofschlepper nicht beitragsfrei mitversichern - könnte einiges an Geld sparen.

Was hat die Anmeldung ohne TÜV denn bei einem Schlepper für eine Bedeutung (da eh steuerfrei)?

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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon Holzteufele » So Feb 12, 2017 12:39

abmelden, Gänge sperren sodaß die Kiste nur noch 6km/h läuft und gut ists.
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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon countryman » So Feb 12, 2017 12:50

auch 6 km Fahrzeuge benötigen Versicherungsschutz, da sonst Halter und Fahrer mit ihren gesamten Vermögen haften.

Angemeldet lassen und nicht zum TÜV fahren ist die schlechteste Lösung. Die Pflicht zur HU besteht solange wie die Anmeldung, egal ob Straßen befahren werden oder nicht.
Mal ehrlich, ein Schlepper ist schnell in jeder Dorfwerkstatt geprüft, auch viele Tankstellen bieten HU Termine an usw.
Ist doch nicht schwer mal die Beleuchtung instand zu setzen, Bremsen und Lenkung müssen schließlich sowieso gehen. Beim Hauptschlepper kanns nicht teuer genug sein und bei der Hofhure scheitert es an 2,50 für Glühlampen? Dabei ist die länger aufm Hof...

Ansonsten abmelden, mit der Versicherung den Schutz als innerbetriebliches Fahrzeug klären und sicherstellen dass wirklich keine öffentliche Fläche befahren wird

Die Wiederinbetriebnahme auch nach längeren Abmeldephasen ist übrigens kein Problem mehr, eine normale HU reicht dann aus, solange die alten Papiere noch da sind.
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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon JueLue » So Feb 12, 2017 13:05

countryman hat geschrieben:...
Die Wiederinbetriebnahme auch nach längeren Abmeldephasen ist übrigens kein Problem mehr, eine normale HU reicht dann aus, solange die alten Papiere noch da sind.


Stimmt fast - ist schon eine "erweiterte HU", was aber kaum ins Geld geht und beim Schlepper ist das was untersucht wird eh überschaubar.

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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon countryman » So Feb 12, 2017 13:13

JueLue hat geschrieben:
countryman hat geschrieben:...
Die Wiederinbetriebnahme auch nach längeren Abmeldephasen ist übrigens kein Problem mehr, eine normale HU reicht dann aus, solange die alten Papiere noch da sind.


Stimmt fast - ist schon eine "erweiterte HU", was aber kaum ins Geld geht und beim Schlepper ist das was untersucht wird eh überschaubar.

JueLue


Also meinen 1955er Normag hat der Dekramann nach schlappen 40 Jahren Abmeldung ganz normal beim Dorfschmied geprüft.
Früher war die sogenannte Vollabnahme nach § hastdunichtgesehen Pflicht, ist es aber schon seit Jahren nicht mehr. Mit HU (aufs alte Kennzeichen ausgestellt) und Pappbrief zum Amt, fertig. Hat nur ein bisschen gedauert weil das arme Mädel alle Daten von Hand eintragen musste in die neuen Papiere.
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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon Holder A55 » So Feb 12, 2017 13:16

countryman hat geschrieben:
JueLue hat geschrieben:
countryman hat geschrieben:...
Die Wiederinbetriebnahme auch nach längeren Abmeldephasen ist übrigens kein Problem mehr, eine normale HU reicht dann aus, solange die alten Papiere noch da sind.


Stimmt fast - ist schon eine "erweiterte HU", was aber kaum ins Geld geht und beim Schlepper ist das was untersucht wird eh überschaubar.

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Also meinen 1955er Normag hat der Dekramann nach schlappen 40 Jahren Abmeldung ganz normal beim Dorfschmied geprüft.
Früher war die sogenannte Vollabnahme nach § hastdunichtgesehen Pflicht, ist es aber schon seit Jahren nicht mehr. Mit HU (aufs alte Kennzeichen ausgestellt) und Pappbrief zum Amt, fertig. Hat nur ein bisschen gedauert weil das arme Mädel alle Daten von Hand eintragen musste in die neuen Papiere.


Kann ich nur so unterschreiben, wir haben vor kurzem auch einen 16 Jahre lang abgemeldeten Schlepper wieder zugelassen und das Ganze war ohne Probleme möglich. Die HU hat der Sachverständige hier auf dem Hof abgenommen, als die anderen Schlepper auch untersucht wurden und die Gebühr für den Abgemeldeten war nichts höher als für die anderen Schlepper.

Gruß
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kurt Tucholsky (1890-1935)


:D seit über 19 Jahren im Landtreff :D
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Re: Schlepper unangemeldet nicht richtig zuversichern?

Beitragvon JueLue » So Feb 12, 2017 13:17

... die erweiterte HU bemerkt man nur daran, dass es 20% mehr kostet. Nur Geldschneiderei.

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