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Schmutzige Schokolade und schmutzige Geschäfte

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Schmutzige Schokolade und schmutzige Geschäfte

Beitragvon Jochens Bruder » So Dez 23, 2012 1:07

Hobbit-Hunter hat geschrieben:Und wenn man sich die durchschnittliche Schuldenlast der deutschen Bauern so anguckt...

Hura, wir wachsen. :roll: :roll:

Das ist nicht nur bei vielen Bauern so. Allerdings ist mir kein Fall bekannt wo ein deutscher Bauer dem Kreditgeber sein Kind als Arbeitssklave überlassen musste, so wie das in vielen Dritte Welt Ländern gängige Praxis ist.
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Re: Schmutzige Schokolade und schmutzige Geschäfte

Beitragvon Jochens Bruder » So Dez 23, 2012 11:50

Hallo Jupp, ich denke du liegst völlig neben der Spur. Im TV-Bericht ging es im Kern um diese beiden Fragen:

1. Arbeiten die Kinder freiwillig in den Kakaoplantagen

2. Werden dort Mindeststandards eingehalten.

Im Fall Nestle & Co. 2 x nein, bei unserer Buddelschiff-Produktion 2 x ja.
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Re: Schmutzige Schokolade und schmutzige Geschäfte

Beitragvon Ulikum » So Dez 23, 2012 13:32

Jupp1303 hat geschrieben:Doch es liegt Freiheitsberaubung bei den deutschen Milchbauern vor, da diesen von staatlich abgesicherten und verbeamteten beratern, soviel Fremdkapital aufgeschwätzt wurde, das die nebst Kindern und Altenteilern nicht anders können. denke daran : Auch die russischen Nutten und die afrikanischen Sklaven wurden mit Versprechen aufs Schiff gelockt :mrgreen:


nur das Versprechen allein erfüllt noch nicht den Tatbestand. :lol:

§ 239 Freiheitsberaubung

1. Objektiver Tatbestand

Der § 239 I StGB schützt die Fortbewegungsfreiheit.
Es muss also ein Eingriff vorliegen, der dazu führt, dass der Person die Möglichkeit genommen wird nach seinem Willen sich frei fortzubewegen.

Was unter Freiheit zu verstehen ist, ist nicht ganz einfach. Die Rechtsprechung stellt allein auf die Möglichkeit ab sich von einem bestimmten Ort wegzubewegen. Auch unzumutbare Alternativmöglichkeiten zum Verlassen des Ortes fallen hierunter. Somit wird das Selbstbestimmungsrecht der Person geschützt.

§ 316 I StGB beschreibt zwei Handlungsalternativen, zum einen das Einsperren oder zum anderen auf andere Weise. Dabei ist das Einsperren nur ein Beispiel für die Freiheitsberaubung. Einsperren ist das Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen, so dass der Betroffene objektive gehindert ist, sich vom Ort weg zu bewegen.
Beispiel: Einsperren in einem Gebäude oder Keller, Blockieren aller Ausgänge.

Auf andere Weise kann das Opfer durch jede Handlung der Freiheit beraubt sein, welche objektiv die Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bewirkt.
Beispiel: Wegnehmen des Passes.

Welch arrogante Ironie:
die armen Deutschen Milchbauern, fahren zur Demo mit dem Gegenwert eines Porsches http://www.youtube.com/watch?v=dR3mrMYPqC4 und glauben sie wären Sklaven. :mrgreen:
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Re: Schmutzige Schokolade und schmutzige Geschäfte

Beitragvon Ulikum » So Dez 23, 2012 20:14

Jupp1303 hat geschrieben:Freiheit kann nicht Freiheit sein, wenn man Freiheit dorthingehend definiert, dass gerade noch die Grenze zur Strafbarkeit unberührt bleibt.

Liebes Ulikum, wir werden dich bei Gelegenheit rezitieren, wenn es mal wieder darum geht deine, wie immer, abstrusen Gedankengänge zu widerlegen !


Sorry es ging hier nicht um die Definition von Freiheit sondern um die Behauptung
Jupp1303 hat geschrieben:Milchschokolade wäre somit das Produkt aus der Sklavenhaltung von deutschen Milchbauern und afrikanischen Kindern

und der Argumentation
Jupp1303 hat geschrieben:" Doch es liegt Freiheitsberaubung bei den deutschen Milchbauern vor, da diesen von staatlich abgesicherten und verbeamteten beratern, soviel Fremdkapital aufgeschwätzt wurde, das die nebst Kindern und Altenteilern nicht anders können.



Bezüglich des rezitierens werter Herr würde ich freundlichst davon abraten, besonders nach mehreren guten Gläsern GlühWein, denn dann werden oft die Gedanken anderer als abstruse wahrgenommen.
:mrgreen:
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