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Schupfen für Brennholz bauen in Bayern.

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Schupfen für Brennholz bauen in Bayern.

Beitragvon Hellraiser » Mi Mai 09, 2012 18:48

Hallo,

LBO vom 05.03.2010, gültig ab 01.03.2010:

Verfahrensfreie Vorhaben
1. Gebäude und Gebäudeteile
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die
Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich
bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt,
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe
bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich,
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem landoder
forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung
von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von
Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 100 m² Grundfläche und einer
mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m,
Gewächshäuser bis zu 5 m Höhe, im Außenbereich nur landwirtschaftliche
Gewächshäuser,
Wochenendhäuser in Wochenendhausgebieten,
Gartenhäuser in Gartenhausgebieten,
Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des
Bundeskleingartengesetzes,
Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personenverkehr oder der
Schülerbeförderung dienen,
Schutzhütten und Grillhütten für Wanderer, wenn die Hütten jedermann
zugänglich sind und keine Aufenthaltsräume haben,
Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit
Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m²
Grundfläche und bis 5 m Höhe, im Außenbereich bis 20 m² Grundfläche und bis
3 m Höhe,
Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-
Rauminhalt,
Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche,
Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche;

War selbst vor 2 Jahren in der Lage und habe nen 100m² Schuppen gebaut, deshalb.

mfg Harald
Hellraiser
 
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Re: Schupfen für Brennholz bauen in Bayern.

Beitragvon Fendt-fahrer615 » Mi Mai 09, 2012 19:06

charly0880 hat geschrieben:Aussenbereich sind es bis zu 140 kubik / unser Grundstück ist geteillt in innen und aussenbereich lol



ausenbereich kannst du erstrecht vergessen!! hier bei uns in bayern werden stellenweise garkeine Ausenbereiche mehr genehmigt!!!
Fendt-fahrer615
 
Beiträge: 1757
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Wohnort: in der schönsten gegend in Deutschland --> Bayern
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Re: Schupfen für Brennholz bauen in Bayern.

Beitragvon Hanomag R12 » Mi Mai 09, 2012 19:28

War heute im zuständigen Bauamt.
Also zur 75m³ Regelung,
die gilt Innerorts für "freistehende" Gebäude.
Da mein Schupfen an die Giebelseite der Scheune angebaut wird,
ist das ein "Anbau" und dort gilt diese 75m³ Regelung nicht mehr!
Da an der gleichen Stelle vorgestern noch der alte Schupfen gestanden hat,
würde so das Bauamt nichts dagegensprechen in der gleichen Größe die "neue"
zu Bauen, auch der Abstand zu Straße von damals 70cm darf beim Neubau
wieder genutzt werden!
Als ich fragte ob ich die Neue in Höhe, Breite, Tiefe je 1m Erweitern kann, meinte
Er, normal müsste dann der bestehende Plan geändert werden und ein Bauantrag
auf "Erweiterung" gestellt werden.

Aber wenn der Nachbar kein Problem damit hat, sollte es auch möglich sein, das
Bauamt wird das nicht Kontrollieren, nur wenn ein 3. den Bau aus welchem Grund
auch immer Anzweifelt und beim Bauamt nachfrägt wird Kontrolliert und wenn
der Neubau vom Altbau abweicht gibt es ein Bußgeld.

Aber bei Euch im Dorf stehen ja mehr Schwarzbauten, also würde Ich das an Ihrer Stelle
nicht zu schwierig Ansehen, aber ich habe Ihnen nichts gesagt!

;-) Toller Amtsmann, mit dem Herz am rechten Fleck!

und noch nebenbei als Info,
Thema: Sperrpfosten Abstand zur öffentlichen Straße.
Da ich auf der anderen Straßenseite auch Grund habe mit 2 Gebäuden und davor
einen großen Hofplatz der bis zum Randstein auf 24m länge Privatgrund ist,
und ständig Lieferwagen, Kleinlaster usw. wenden und dort auch den Rasen mit Umackern
will ich Sperrpfosten einbetonieren,
man darf so der Herr vom Bauamt genau bis an die Grenze,
solange nichts in die Straße ragt und das ist bei Sperrpfosten ja nicht der Fall.
Jetzt wäre dann auf einer Seite ein Gartenzaun und auf der anderen 24m Sperrpfosten
(natürlich zum herausziehen aber dennoch abschließbar) wenn ein Großer Schulbus oder
Schlepper kommt kann keiner mehr ausweichen einer muss Rückwarts fahren, das
ist dann denen Ihr Problem so das Bauamt! ;-)
Da hätte ich auch gedacht das man einen Gewissen Abstand einhalten muss, bei
Bäumen so sagte er sind das 4m von der Straße.

wieder was gelernt!
auf dem Holzweg in die Zukunft...
Hanomag R12
 
Beiträge: 169
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Wohnort: Nordostbayern
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