Hallo,
LBO vom 05.03.2010, gültig ab 01.03.2010:
Verfahrensfreie Vorhaben
1. Gebäude und Gebäudeteile
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die
Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich
bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt,
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe
bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich,
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem landoder
forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung
von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von
Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 100 m² Grundfläche und einer
mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m,
Gewächshäuser bis zu 5 m Höhe, im Außenbereich nur landwirtschaftliche
Gewächshäuser,
Wochenendhäuser in Wochenendhausgebieten,
Gartenhäuser in Gartenhausgebieten,
Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des
Bundeskleingartengesetzes,
Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personenverkehr oder der
Schülerbeförderung dienen,
Schutzhütten und Grillhütten für Wanderer, wenn die Hütten jedermann
zugänglich sind und keine Aufenthaltsräume haben,
Gebäude für die Wasserwirtschaft oder für die öffentliche Versorgung mit
Wasser, Elektrizität, Gas, Öl oder Wärme im Innenbereich bis 30 m²
Grundfläche und bis 5 m Höhe, im Außenbereich bis 20 m² Grundfläche und bis
3 m Höhe,
Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-
Rauminhalt,
Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche,
Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche;
War selbst vor 2 Jahren in der Lage und habe nen 100m² Schuppen gebaut, deshalb.
mfg Harald
