Ob die Jungs der Wache vor Ort das Teil tolerieren,ist unerheblich! Du verlierst die ABE, dafür ist im Straßenverkehr ein Bußgeld incl. Punkte fällig, im Schadensfall kanns u.U. eine Vorsatztat darstellen, Versicherungsschutz besteht auch nicht...spar schonmal für die Gebühren Deines Strafverteidigers....
Ja ist leider so, obwohl die Lösung vom Schrat ein Verbesserung der Fußgängersicherheit darstellt (bis auf das fehlende vordere Eck vielleicht
), wird man dafür bestraft.(Was Bäume und/oder Äste abweist, würde auch des Fußgängers Beine abweisen, die ansonsten spätestens am Schutzblech/Anhängerreifen zerbersten würden, bzw. sogar überrollt werden würden...)(Erinnert mich an eine Diskussion mit einem TÜVler wegen Unterbodenbeleuchtung (Hartplastik), warum Diese nicht zulässig ist. Nein nicht Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer(Wäre ja verständlich), sonder wenn ich jemanden überfahre könnte er sich an Splittern der UB verletzen...
)