visus hat geschrieben:Rechtlich Dinge -->Vetamt.
Aber ich schlage vor, Dich beim zuständigen Vetamt zu erkundigen, wie Diese die Gesetze und Verordnungen auslegen.
visus hat geschrieben:kurze Anmerkung: was für dich im wesentlichen beim Eigenverbrauch bei der Schweinehaltung wegfällt (vorausgesetzt sie werden vor Ort geschlachtet und sind nur für den Eigenverbrauch bestimmt) ist, 1. die Lebenduntersuchung bei der Schlachtung (obwohl sie gerade hier Sinn machen würde) und 2. Regelungen die sich aus dem "in-Verkehrbringen" ergeben.
Es gibt da unterschiede ob Du ein Schwein/Schweine als produzierender LW hälst oder als Selbstversorger zum Eigenbedarf.
Wo ist den da mein Beitrag unsinniger als Deiner? Aber Richtig, ich vergaß,bei Umstimmigkeiten mit Ämter werden diese nicht durch Heranziehung von Gesetzen überzeugt. Zu sagen es sei Schmarn reicht aus das Dir jedes Amt sofort rechtgibt. Stammtischpariolen haben ja eine große Wirkung auf zuständige Ämter?