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Schwein für Selbstversorger

Alles rund um das Borstenvieh.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Schwein für Selbstversorger

Beitragvon Daniela79 » Mo Sep 10, 2012 13:42

Hallo zusammen!
Ich habe mich hier gerade angemeldet um mich etwas in die Schweinehaltung einzulesen.
Wir wohnen in einer WG mit 2 Familien und haben ein 5000qm Grundstück was von 9 Hunden, Hühner, Gänsen und SChafen bewohnt wird.
Wir haben jemanden der unsere Tiere gegen einen kleinen Betrag für den Tierschutz schlachtet. Er würde demnach auch ein Schwein schlachten. In unserer Nähe werden im Moment Ferkel angeboten und wir wollen uns Mittwoch die mal anehen und evtl. direkt eins mitnehmen.
Die wiegen jetzt 25kg und können bis zu 120kg bekommen. Wie lange brauchen die bis sie ausgewachsen sind? Kommt es evtl. auf die Rasse an? Wir denken einfach das es schön ist zu wissen wie das Tier aufgewachsen ist, was es zu Futtern bekommen hat und wie es gelebt hat und dann ohne schlechtes Gewissen schlachten zu lassen.
Ich habe natürlich hier noch nicht alles gelesen aber werde versuchen es zu tun. ich hoffe auch das ich hier nicht die einzigste bin die so denkt. Achso, ist es überhaupt ok das Schwein alleine zu halten oder müssen die Gesellschaft haben?
Ich freue mich auf nette Gespräche und Antworten für mich Neuling :wink:
LG Daniela
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon SHierling » Mo Sep 10, 2012 14:18

Gesellschaft. Am besten sind Schweine zu dritt, denn über den Winter regeln sie ihre Temperatur darüber, daß immer der Frierendste in die Mitte kommt. Das meiste andere wirst Du hier finden, das Thema ist schon oft dagewesen, lies Dich mal ein.

Stall ist da und das ihr die Schweinehaltung melden müßt, ist euch klar? Bitte VORHER beim Vetamt fragen, Auslaufhaltung ist nicht überall erlaubt, und die haben so ihre eigenen Vorstellungen von einem Doppelzaun.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon Daniela79 » Mo Sep 10, 2012 14:22

Hi
Danke für die Antwort. Also die anderen Tiere sind ja auch beim Vet-Amt angemeldet und wir sind demnach ein Kleinbetrieb.
Unser Grundstück ist komplett 180cm eingezäunt und zwar mit einem dicken Holzzaun.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon SHierling » Mo Sep 10, 2012 15:29

Klingt gut, mußt Du aber nicht mir erzählen, sondern eben: dem Vetamt. :-) (btw: die Höhe ist den Schweinen egal, die interessiert nur die Stärke - 2cm Bohlen sind keine Hürde für ein Schwein. Je nachdem, ob wann und wieviel es in eurer Gegend zB Schweinepest gibt, oder viele Wildschweine, sind die mehr oder weniger freundlich, aber Doppelzaun braucht man fast immer. Machst Du innen nochmal Elektrozaun.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon Hauke schidt » Mo Sep 10, 2012 15:48

Ich habe mit Schweinen nicht viel am hut, ausser das ich Freundeskreis einen Selbstversorger habe. Aber ich schlage vor, Dich beim zuständigen Vetamt zu erkundigen, wie Diese die Gesetze und Verordnungen auslegen. Es gibt da unterschiede ob Du ein Schwein/Schweine als produzierender LW hälst oder als Selbstversorger zum Eigenbedarf.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon SHierling » Mo Sep 10, 2012 16:28

Es gibt da unterschiede ob Du ein Schwein/Schweine als produzierender LW hälst oder als Selbstversorger zum Eigenbedarf.

Hast Du da mal einen link? Den Viren ist das nämlich vollständig egal, und der Seuchenschutz gilt vom allerersten Schwein an, und sei es "nur" ein Minischwein in der Wohnung.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon Hauke schidt » Di Sep 11, 2012 7:32

Das leitet sich doch schon jurstisch ab. Das Beispiel "Minischwein" passt hier zwar nicht her aber auch hier unterscheidet der Gesetzgeber schon zwischen Nutztier und Haustier. Der Unterschied ist schon darin zu sehen, das Du ein Minischwein als Haustier in der Wohnung halten kannst aber als Nutztier nicht unbedingt.

vergl: http://www.heim-und-haustiere.de/themen/unterschied-haustiere.htm

Auch sind doch die Gesetze nicht für Viren oder Schweine gemacht, sondern regelt den Umgang des Menschen mit dem Tier. Nicht andersrum.

Bei der Haltung von Nutztieren zur "Selbstversorgung" entfällt zum Beispiel ein großer Teil des Verbraucherschutzes, welches für Landwirte, die für den Verbraucher erzeugen maßgebend ist.

Als weiteres Beispiel gilt die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten. (Vergl. §1 Geltungsbereich SchHaltHygV)

Das heisst, wenn kein Betrieb im Sinne des Gesetzes vorliegt, gilt diese Verordnung nicht. Alltagssprachlich gesagt, Du dürfstest deine Schweine dann auch mit tierischen Futterkomponenten füttern, solange das Fleisch nur auf deinen Teller oder den Tellern Deiner Familie landet.

Und selbst wenn Du einen Betrieb hast, kann Dir der Gesetzgeber eine Haltung von Schweinen rein zur Selbstversorgung, die ausserhalb des Betriebsgeländes liegen, nicht verwehren.

Sprich, wenn Du eine landwirstschaftliche (gewerbliche) Schweinehaltung betreibst und auf Deinen privaten Flächen nur zur Selbstversorgung Schweine "fett machst" gelten in beiden Bereichen andere gesetzliche Maßstäbe.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon SHierling » Di Sep 11, 2012 9:22

Hauke, was Du da von Dir gibst, ist wirklich schon fast kriminell.
Das solltest Du nochmal überarbeiten.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon Hauke schidt » Di Sep 11, 2012 12:42

Liebe Shirling, ich sehe da doch eher schwere defiziete in Umgang mit Gesetzen auf Deiner Seite.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.

§1 Geltungsbereich SchHaltHygV


Es ist schon Vorteilhaft, ein Gesetz oder eine Verordnung in der richtigen Reihenvolge Wort für Wort zu lesen.

Die Definition eines Betriebes ist u.a. beim Bundesarbeitsgericht nachzulesen.
vergl: BAG 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

Die Verordnung gilt für alle Betriebe. Und wir hatten das doch schon, nur weil jemand in Selbstversorgung Nutztiere hält, hat man noch lange nicht einen Gewerbe oder eine Betriebsnummer, eben weil keine wirtschaftliche Gewinnerzielung da hinter steckt.

Als anderes Beispiel schau mal in der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
unter §1 Anwendungsbereich:

1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.

vergl: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/

Es wäre nett, wenn Du Dich der Argumentation entgegen stellen möchtest, ebenfalls mit Links oder Literaturangaben zu kommen.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon TLH » Di Sep 11, 2012 13:38

ich denke mal das regelt sich noch anders:
egal ob Du einen "Betrieb" führst oder nicht: sollte Dein Lieblingsschwein nur weil Du es fürsorglich mit der frischen Urlaubssalami gefüttert hast für einen akuten Ausbruch an Afriknischer Schweinepest verantwortlich sein - die steht nämlich grad vor der Tür- also sollte dieses Schwein der Auslöser sein für sämtliche nachfolgenden Ordungsmaßnahmen (Keulen, Handelssperre, Stand-Still etc.) , dann dürft es den Betrieben rundherum ziemlich egal sein wie Du Dich nennst, sie werden Dich haftpflichtig machen! Bei Vorsatz greift keine Versicherung - mal ganz abgesehen davon, daß die Deckungssumme dann vermutlich nicht reicht...
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon SHierling » Di Sep 11, 2012 13:43

TLH: eben deswegen gelten Schweine im Seuchenrecht ja auch als Nutztiere. Sich einfach nur einen Text rauszugreifen (von über 130, die für die Tierhaltung zuständig sind), und dann zu behaupten, daraus könne man schliessen, daß auch alle anderen Gesetze nicht gelten, ist lächerlich.

Davon mal abgesehen geht es hier eindeutig um "Tiere die zur Gewinnung von Lebensmitteln dienen", und da gilt dann gleich noch eine handvoll mehr.
Zuletzt geändert von SHierling am Di Sep 11, 2012 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon Hauke schidt » Di Sep 11, 2012 13:45

TLH hat geschrieben:...egal sein wie Du Dich nennst, sie werden Dich haftpflichtig machen!


Sie können im Zweifelsfal vor Gericht auf Haftung klagen. Aber nur ein Richter kann entscheiden, ob Du haftpflichtig bist. Ein Landwirt ist keine Judikative!

TLH: eben deswegen gelten Schweine im Seuchenrecht ja auch als Nutztiere.


Anderung: Das ist definif falsch und juristisch unlogisch! Schweine gelten in TierSG als Haustiere!

3.
Vieh:
folgende Haustiere:

d)
Schweine,

vergl: http://www.gesetze-im-internet.de/viehseuchg/__1.html

Sich einfach nur einen Text rauszugreifen (von über 130, die für die Tierhaltung zuständig sind), und dann zu behaupten, daraus könne man schliessen, daß auch alle anderen Gesetze nicht gelten, ist lächerlich.


Deine Interpretationen in aller Ehre, die texte sind lediglich Beispiele um Dir das verständlich zu machen. Maßgebend ist der erste Threat:

Ich habe mit Schweinen nicht viel am hut, ausser das ich Freundeskreis einen Selbstversorger habe. Aber ich schlage vor, Dich beim zuständigen Vetamt zu erkundigen, wie Diese die Gesetze und Verordnungen auslegen. Es gibt da unterschiede ob Du ein Schwein/Schweine als produzierender LW hälst oder als Selbstversorger zum Eigenbedarf.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon SHierling » Di Sep 11, 2012 14:07

Hauke, ich arbeite jetzt seit Jahren mit gleich mehreren Vetämtern in verschiedenen BL zusammen und im Gegensatz zu Dir auch mit Schweinen, Minischweinen, Hausschweinen, Privatschweinen, lebendig und tot. Vielleicht solltest Du die dann ja mal aufklären, die erzählen nämlich alle was anderes. Wenn Deine Weisheiten da dann angekommen sind, fang ich an darüber nachzudenken, vorher ist das einfach nur Deine übliche Erbsenzählerei mit Schnellgooglen ohne jeden Hintergrund, und daran ändert sich auch nichts, wenn Du jetzt hier noch 5 Beiträge lang rumkopierst. Und nur so als Tipp: das Seuchenrecht hat eine Menge mehr zu bieten als nur das TierSG. Viel Spaß beim weitersuchen.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon Hauke schidt » Di Sep 11, 2012 14:17

SHierling hat geschrieben:Hauke, ich arbeite jetzt seit Jahren mit gleich mehreren Vetämtern in verschiedenen BL zusammen und im Gegensatz zu Dir auch mit Schweinen, Minischweinen, Hausschweinen, Privatschweinen, lebendig und tot. Vielleicht solltest Du die dann ja mal aufklären, die erzählen nämlich alle was anderes


Endlich, Du hast es erkannt. Genau deswegen und für Dich nochmal zur nochmaligen Wiederholung:

Ich habe mit Schweinen nicht viel am hut, ausser das ich Freundeskreis einen Selbstversorger habe. Aber ich schlage vor, Dich beim zuständigen Vetamt zu erkundigen, wie Diese die Gesetze und Verordnungen auslegen. Es gibt da unterschiede ob Du ein Schwein/Schweine als produzierender LW hälst oder als Selbstversorger zum Eigenbedarf.


Und nur so als Tipp: das Seuchenrecht hat eine Menge mehr zu bieten als nur das TierSG.


So als Tipp, die Hierarchie der Gesetzgebung ist identisch mit anderer Gesetzgebung.

Wie Du bestimmt lesen kannst, habe ich mit Schweinen nicht viel am Hut, ich habe auch nie kritisiert, das du oder andere LW mir in Sachen Schwein mehr Ahnung habt wie ich. Aber wie Du bestimmt auch lesen kannst, geht es nicht um das Schwein an sich sondern um die Auslegung von Gesetzen durch die Exikutive. Und glaub mir, mit der Herangehensweise von Gesetzen, Verordnungen, Komentierungen und was noch dazu gehört, habe ich seit etlichen Jahren zu tun.

Ich gehe gern alle 130 Gesetze mit Dir Durch und erkläre es dir.
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Re: Schwein für Selbstversorger

Beitragvon visus » Di Sep 11, 2012 22:42

Hallo Daniela,

ich denke, dass die meisten deiner Fragen hier schon mehrfach beantwortet wurden, daher rate auch ich zunächst das Forum entsprechend durchzugehen, alles weitere wird hier sicher gerne beantwortet. Rechtlich Dinge -->Vetamt.

kurze Anmerkung: was für dich im wesentlichen beim Eigenverbrauch bei der Schweinehaltung wegfällt (vorausgesetzt sie werden vor Ort geschlachtet und sind nur für den Eigenverbrauch bestimmt) ist, 1. die Lebenduntersuchung bei der Schlachtung (obwohl sie gerade hier Sinn machen würde) und 2. Regelungen die sich aus dem "in-Verkehrbringen" ergeben.

Die Ausführungen von Hauke S. zu diesem Thema sind absolut gröbster Unsinn und nicht ernst zu nehmen, hier wird zwar manches gepostet (auch Gutes!) aber dieser Schmarrn ist kaum zu übertreffen.
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