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Selbstwerber / Motorsägenschein

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon alex1011 » So Nov 22, 2009 18:09

Hallo zusammen
Wenn früher ein Selbstwerber kam, dann haben wir uns immer unterschreiben lassen, daß er nur für sich und auf eigene Gefahr werkelt. Somit waren wir aus dem Schneider, wenn was passiert wäre.
Wie sieht das seit Einführung des Motorsägenschein bzw. deren Ab- und Unterarten aus? Reicht es noch, sich die gute alte Selbsterklärung unterschreiben zulassen, oder hat man im Fall der Fälle vor Gericht schlechte Karten? Überall wo ich gesucht habe steht immer, "man sollte", "es ist besser", "im eigenen Interesse", "Forst XY läßt nur noch mit", usw. usw.
Auch hier wird immer um den Brei herumgeredet:
http://www.wald-online-bw.de/quicklinks ... bstwerber/

Ich will hingegen will nur wissen was Gesetz ist!

Darf ich noch Leute ohne Motorsägenschein in meinem Wald arbeiten lassen und reicht die alte Selbsterklärung aus, um den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, JA oder NEIN ??
Wenn es Bundeslandabhängig sein sollte, ich komme aus Niedersachsen.
Und das man zum eigenen Schutz immer mehr machen kann, ist mir schon klar. Unter den Selbstwerbern gibt es aber leider auch andere "Kandidaten".
Wenn jemand Links zu Gerichtsurteilen hat, bitte posten.
Danke vorab, Alex
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon alex1011 » So Nov 22, 2009 18:33

Hab gerade doch noch etwas gefunden, daß meine Frage mit "JA" beantworten sollte.

http://www.lwk-niedersachsen.de/index.c ... /6727.html

Unten auf der Seite gibt es PDF mit dem Namen "Merkblatt Brennholz-Selbstwerbung". Wenn man das öffnet findet man unter Punkt 7 den Hinweis, daß der Selbstwerber zum Lernen der Schnittführung einen Lehrgang besuchen soll. Das das zwingend erforderlich ist, steht da nicht. Und ganz unten wird gleich die Unterschrift erbeten. :wink:

Danke trotzdem, Alex
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon Robiwahn » So Nov 22, 2009 20:30

N'abend

Wir hatten die Diskussion schon mal vor einiger Zeit, damals war ich (und bin ich immer noch) nach ausführlicher Suche auf den Seiten der BG der Meinung, das diese Selbsterklärung der Selbtwerber reicht. Auf den Seiten der BG Mittelostdtl. hatte ich ein Merkblatt zum Selbstwerbereinsatz gefunden, in dem explizit stand, das Selbstwerber für sich allein verantwortlich sind.

Hier nochmal die Diskussion mit den entsprechenden Links. Musst ein bisschen runterscrollen, da kommt der Beitrag von mir. Und der letzte Satz in diesem Merkblatt war:

...Selbstwerber führen die Arbeiten in eigenem Interesse und somit eigenverantwortlich durch.
Sie haften für die Schäden, die sie bei der Selbstwerbung verursachen...


GRüße, Robert
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon Markus K. » So Nov 22, 2009 20:37

Hallo Alex,

ich hab mir das gerade mal durchgelesen. Meiner Meinung nach ist dieser Formulierung nicht zu entnehmen, das der MS-Schein ein Muß ist. Liest sich eher als Empfehlung. Das Thema ist tatsächlich totale Grauzone und die Frage nach ja oder nein ist damit wohl nicht geklärt. Wenn ich in deiner Lage wäre, würde ich auf einen Schein bestehen, dann solltest du wirklich aus dem Schneider sein (auch wenn deine ürsprüngliche Frage damit nicht geklärt ist).

gruß
Markus
Gruß Markus

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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon alex1011 » So Nov 22, 2009 21:51

Danke Euch für die Antworten. Den Beitrag hatte ich mit der Suchfunktion leider nicht gefunden. Hatte wohl nach dem falschen Terminus gesucht. :( Danke für die Hilfe.
Schön das Ihr auch zu meiner Auffassung gekommen seid, also "JA", die Selbsterklärung reicht. :)
Vielen Dank, Alex
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon MS260Kat » Di Nov 24, 2009 23:44

Soweit mir bekannt gibt es definitv kein Gesetz bzw. Verordnung die den Besuch eines Motorsägenleerganges für Selberwerber vorschreibt. Sonst müssten fast der Erwerb einer Kettensäge an einen Lehrgangsbesuch gebunden sein.
Kommt aber bestimmt noch bei den Bürokraten...
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon abu_Moritz » Mi Nov 25, 2009 9:46

MS260Kat hat geschrieben:Soweit mir bekannt gibt es definitv kein Gesetz bzw. Verordnung die den Besuch eines Motorsägenleerganges für Selberwerber vorschreibt..



stimmt, sonst gäbe es keine Förster mehr die Leute ohne Schein in den wald lassen würden,
bei uns in Sonnenbühl wurde jedenfalls kein Wert auf den Schein gelegt, da zählen andere Scheine bei der Versteigerung. Indirekt sagte man mir "wenn wir auf den Schein bestehen würden, würden weniger zur Versteigerung kommen, weniger Besucher = niedrigere Versteigerungspreise"
Alles klar - oder???
Im "Merkblatt" das man dann unterschreiben muss steht halt auch drinnen .... bla bla bla, jeder haftet für seine Schäden selbst, PSA etc ist zu verwenden .... bla bla bla ....
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon forstbetriebwf » Mi Nov 25, 2009 10:44

Bei uns darf keiner Holz machen (Im Staatsforst) ohne PSA und MS Schein und das finde ich richtig.
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon mb-tracer » Mi Nov 25, 2009 19:13

Hallo zusammen,
hier bei uns (niedersachsen, Raum H)läuft´s folgendermaßen ab:
im Staatsforst nur mit Schein und entsprechender Ausrüstung,
bei den Privaten und Genossen geht es mit der unterschrieben Selbstwerber-Erklärung.
Hin und wieder kontrolliert dort auch mal einer die PSA und macht mal "dudu", wenn nicht vorhanden......

Ein BGler hat mir gesagt, die Erklärung würde reichen, solange es kein gegenteiliges Gerichtsurteil über einen entsprechenden Versicherungsfall geben würde. Wenn das keine stichhaltige Aussage ist...!!!

Viele Grüße und weiterhin viel Glück beim Arbeiten im Wald
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon alex1011 » Mi Nov 25, 2009 19:56

mb-tracer hat geschrieben:Hallo zusammen,
hier bei uns (niedersachsen, Raum H)läuft´s folgendermaßen ab:
im Staatsforst nur mit Schein und entsprechender Ausrüstung,
bei den Privaten und Genossen geht es mit der unterschrieben Selbstwerber-Erklärung.
Hin und wieder kontrolliert dort auch mal einer die PSA und macht mal "dudu", wenn nicht vorhanden......

Ein BGler hat mir gesagt, die Erklärung würde reichen, solange es kein gegenteiliges Gerichtsurteil über einen entsprechenden Versicherungsfall geben würde. Wenn das keine stichhaltige Aussage ist...!!!

Viele Grüße und weiterhin viel Glück beim Arbeiten im Wald


Danke Dir. Komme ja auch aus dem Raum "H" und kann das mit der Staatsforst nur bestätigen. Die Förster von uns Privatwaldbesitzern sagen aber auch immer, daß wir uns den Schein zeigen lassen sollen. Allerdings hat noch nie einer gesagt, daß das Pflicht ist. Sie formulieren das immer ganz geschickt z.B. "... bei der Staatsforst ist es bereits Pflicht, einen Schein zu besitzen....". Das klingt immer wichtig und suggeriert, daß das scheinbar irgendwie schon Gesetz ist, doch es ist eben nur eine eigene, interne Vorgabe der Staatsforst, mehr nicht.
Ich kann den Selbstwerber immer nur darauf hinweisen und hoffen, daß er es aus Eigeninteresse mit der Sicherheit ernst nimmt. Mir ging es nur darum zu wissen, ob ich mit den Unbelehrbaren auch Geschäfte machen kann, ohne für deren Dummheit verantwortlich gemacht werden zu können. Letztlich ist es eben nur ein Geschäft. Er will Holz und ich sein Geld. :D
Offtopic: In welcher Himmelsrichtung wohnst Du denn außerhalb Hannovers?

Gruß, Alex
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon scroll » Mi Nov 25, 2009 22:25

die Frage lautet doch eher ob so ein Selbsterwerber mit oder ohne Sägeschein... in deinem Arbeitsumfeld arbeiten darf.
Das ist der Knackpunkt. Sägt so einer deinen Fuss ab, hast versicherungstechnisch schlechte Karten.
Macht das ein Kollege von dir, schaut die Sache "besser" aus.
Von dem her gilt. Abstand halten, mehr als nötig.. ;-)
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon scroll » Mi Nov 25, 2009 22:31

das selbe gilt auch anders herum.
"daß er nur für sich und auf eigene Gefahr werkelt" ist nach wie vor zwingend nötig, denn wenn er für dich arbeitet und schmeißt einen Baum auf eine Person, bist du der Arsch.
Ich kenn das halt von der Industrie und da werden bei Fremdarbeitern immer Unfallverhütungsvorschriften gesagt und unterschrieben.
Als Beispiel mit oder ohne Motorsägenschein, muss er sich an die UVV halten.
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon Robiwahn » Do Nov 26, 2009 0:36

scroll hat geschrieben:... wenn er für dich arbeitet ...


genau das ist halt der Unterschied zwischen einem Angestellten und einem Selbstwerber. Der Selbstwerber kann die größte Scheiße verzapfen und sich quer über die Brust sägen, er ist SELBST verantwortlich.
Wenn irgendjemand für dich arbeitet, bist dafür verantwortlich, das er Sachkunde hat und die UVV einhält.
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon alex1011 » Do Nov 26, 2009 8:20

Also für mich arbeiten lasse ich niemanden. Es geht nur Selbstwerbung, damit hier keine Mißverständnisse auftreten! Von daher sind meine Füße auch immer weit weg, wenn der Selbstwerber sein Fichtenmoped anschmeißt. :D Die Meistern kaufen von der Meterbank und sind auch vernünftig. Eigenständig Bäume fällen lasse ich auch nicht zu. Die Gefahren sind daher für den Selbstwerber schon reduziert. Es ging mir wirklich nur um die "dummen Ausnahmeerscheinungen", denen man immer mal wieder im Leben begegnet.
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Re: Selbstwerber / Motorsägenschein

Beitragvon Takar » Do Nov 26, 2009 10:05

Hallo

Wenn man bei uns Holz kauft, egal ob stehend,Polter oder Schlagraum, dann muß man eine Kopie des Sägescheins hinterlegen und unterschreiben, daß man über die Benutzung der PSA und der Forstgeetze aufgeklärt wurde. Das ganze wird über die Saison im Forstamt abgeheftet.

Frank

P.S. Die BG hat damit nichts zu tun, da sie bei privaten Selbstwerbern eh nicht greift, als Privatmann im Forst ist man nicht über die BG versichert muß auch nichts bezahlen.
Die BG ist nur für Gewerbliche, die Gewinne (oder Verluste :D ) durch die Arbeit machen, zuständig.
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