Hallo zusammen
Wenn früher ein Selbstwerber kam, dann haben wir uns immer unterschreiben lassen, daß er nur für sich und auf eigene Gefahr werkelt. Somit waren wir aus dem Schneider, wenn was passiert wäre.
Wie sieht das seit Einführung des Motorsägenschein bzw. deren Ab- und Unterarten aus? Reicht es noch, sich die gute alte Selbsterklärung unterschreiben zulassen, oder hat man im Fall der Fälle vor Gericht schlechte Karten? Überall wo ich gesucht habe steht immer, "man sollte", "es ist besser", "im eigenen Interesse", "Forst XY läßt nur noch mit", usw. usw.
Auch hier wird immer um den Brei herumgeredet:
http://www.wald-online-bw.de/quicklinks ... bstwerber/
Ich will hingegen will nur wissen was Gesetz ist!
Darf ich noch Leute ohne Motorsägenschein in meinem Wald arbeiten lassen und reicht die alte Selbsterklärung aus, um den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, JA oder NEIN ??
Wenn es Bundeslandabhängig sein sollte, ich komme aus Niedersachsen.
Und das man zum eigenen Schutz immer mehr machen kann, ist mir schon klar. Unter den Selbstwerbern gibt es aber leider auch andere "Kandidaten".
Wenn jemand Links zu Gerichtsurteilen hat, bitte posten.
Danke vorab, Alex