Hallo
Welchen Sinn hat eine Rentenversicherung, bei der die Rente für einen Großteil der Einzahler nicht reichen wird? (Das geht auch die Landwirte etwas an!)
Meldung: Man muss 35 Jahre lang 2500 Euro brutto verdienen, damit man eine Rente über dem Sozialhilfeniveau bekommen wird, (oder über 40 Jahre lang ohne Unterbrechung mindestens 2000 Euro).
Was bedeutet das wirklich?
2000 Euro brutto wird meist als recht akzeptabler Verdienst angesehen.
----- Kindergärtner, Altenpfleger, Landmaschinenmechaniker, Schreiner oder sonstige Handwerksgesellen verdienen oft nicht mal das. Viele Arzthelferinnen gehen mit weniger als 1500 Euro brutto nach Hause. MTAs (Abitur + 3 Jahre Fachschule; bald als Bachelor-Studium zu haben) kommen in der freien Wirtschaft auf Brutto-Verdienste von 1500 bis 2200 Euro (leitende MTA). Die Masse der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (in den Statistiken wird aber meist nur der Anteil der Geringverdiener bei ALLEN Einkommen ausgewiesen und so scheint der Anteil der „Geringverdiener“ recht niedrig) verdient so wenig, dass sie bei dem prognostizierten Rentenniveau nicht mal auf Sozialhilfeniveaukommen wird.
-------- 40 Jahre Erwerbszeit ist schon recht realistisch, da auch bei einfachen Berufen die Schul- und Ausbildungszeit immer länger wird. Mutterschutz und Erziehungszeiten werden zwar angerechnet, aber nur mit wenigen Rentenpunkten.
--------Es ist wirtschaftlicher Unsinn für Geringverdiener eine Riester-Rente anzusparen, denn die erhöht nicht die Rente, sondern vermindert nur den staatlichen Rentenzuschuß in Form von Sozialhilfe. Der Geringverdiener wird beim Riester-Sparen gleich 2 x beschissen. Zuerst hat er in der Ansparphase weniger auf der Hand und später keinen Cent mehr als Rentner. Ein Schuß ins Knie.
-------Es ist eigentlich egal, ob mit staatlichen Mittel ein Sozialhilfezuschuß mit extra Antrag und extra Verwaltung zur gesetzlichen Rente gezahlt wird, oder ob gleich eine Mindestrente ausbezahlt wird (und der staatliche Zuschuß als einmalzahlung an die Rentenversicherung geht). Ausbezahlt wird das Geld immer , egal auf welchem Weg, denn das Existenzminimum wird irgendwie gewährleistet.
----------Es ist ein Unding, wenn 20 oder 40% der sozialversicherten Arbeitnehmer weniger Rente als Sozialhilfe bekommen werden, obwohl sie nach Kräften gearbeitet haben.
An dieser Stelle muss gefragt werden, was eigentlich das Ziel einer staatlichen (Zwangs-) Rentenversicherung ist, (oder ursprünglich sein sollte)??????
------Genau! Man wollte und will damit Altersarmut verhindern. Man wollte verhindern, dass die Alten von der staatlichen Wohlfahrt oder den Zuwendungen der Kinder auf Gnad und Barmherzigkeit abhängig sind. Jeder sollte ein sorgenfreies Alter haben können. Und dieses Ziel wird von der der derzeitigen Sozialversicherung für einen großen Anteil der Alten verfehlt. (das Ziel der Sozialpolitik scheint derzeit ausschließlich die Beitragsstabilität zu sein. Der Rentner ist für die Politik eigentlich nur das störende Beiwerk)
----------Wie sollte also eine staatliche Zwangsrente aussehen?---------------------
jeder, der eine durch gesellschaftlichen Konsens zu bestimmende Anzahl von Beiträgen geleistet hat, muss etwas mehr bekommen als das Existenzminimum. Der Anteil derer, die aufgrund zu niedriger Beiträge keine ausreichende Rente bekommen und nur das Existenzminimum kriegen, muss unter 5% (zu diskutieren; das ist ungefähr der Anteil der Drop-Outs) liegen.
Das heißt, für die ehemals Erwerbstätigen und Beitragszahler muss es eine Mindestrente geben (die ggf. aus Sozialhilfemitteln finanziert wird)
Leistung muss sich lohnen! Ansonsten gibt es eine Gerechtigkeitslücke. Aber Leistung und Einkommen sind nicht unbedingt miteinander verknüpft. Oder will jemand behaupten, dass eine Altenpflegerin weniger leistet als eine Bankkauffrau?
Wer viel Einkommen hat, kann auch viel an sozialer Unterstützung bzw. Ausgleich leisten. (egal ob man die Steuer oder Sozialabgabe nennt)
Wer viel verdient, kann auch Rücklagen fürs Alter bilden. Deshalb kann die staatliche Rente nach oben hin begrenzt sein.
Im Sinne des sozialen Ausgleichs darf es keine Gruppe geben, die von der Beitragsleistung ausgeschlossen ist; es müssen also auch BEAMTE und Selbstständige und Freiberufler ins Versicherungssystem eingebunden sein (was nicht ausschließt, dass diese vom Arbeitgeber (Beamte) weitere Leistungen bekommen können, oder über die staatliche Grundversorgung hinaus freiwillig vorzusorgen. Für Freiberufler bedeutet das nicht die Abschaffung der berufsständischen Versorgungswerke, sondern die dienen dazu eine Zusatzversorgung / den gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu gewährleisten.
Erinnern wir uns an die Anfänge des Sozialversicherungssystems. Schon damals wurde erkannt, dass alle gesellschaftlichen Gruppen eingebunden sein müssen, denn sonst funktioniert das System nicht auf Dauer.
Wenn jetzt die sogenannte Zusschußrente für eine ganz kleine Gruppe von Arbeitnehmern gefordert wird und diese mit der Abschaffung der Praxisgebühr verbunden wird, so ist das m.M. nur KASPERLESTHEATER.
Gruß
MwM

