Brittamaus hat geschrieben:@Heinrich: Mal abgesehn davon, daß WIKIPEDIA eigentlich "nicht zitierfähig" ist,
der Link lautet übrigens: http://de.wikipedia.org/wiki/Jailbreak_%28iOS%29
hier folgendes Zitat :
"Rechtliche Lage
In der EU ist die Rechtslage uneinheitlich. Für Privatanwender in Deutschland ist die rechtliche Bewertung beispielsweise des Entfernens eines Sim-Locks nicht eindeutig. Unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Aspekten kann die Entsperrung zivilrechtlich vertragsbrechend sein, was unter anderem zu einem Garantieverlust beim Mobilfunkbetreiber führen kann. Händler, die bereits SIM-Lock entsperrte Geräte anbieten und verkaufen, machen sich in Deutschland auf jeden Fall strafbar."
Aber, laß mal gut sein, lesen bedeutet noch lange nicht VERSTEHEN!
ein Jailbreak entfernt keinen Sim-Lock. Also trifft das Zitat darauf nicht zu.