TÜV macht zum Beispiel auch Überprüfung von großen Hackschnitzelkesseln einschl. Abgas.
Bis 1000 kw darf das der Bezirksschonsteinfeger.
Ich war Hausmeister in einem Berufsschulzentrum des Kreises, geheizt wird Grundlast mit Hackschnitzel + Gas-BHKW.
Wg. der 1000 kw Regel, war der HS-Kessel in der alten Heizzentrale per Steuerung auf 960 kw begrenzt, obwohl er 1200 im Dauerbetrieb hätte leisten können.
Als der Wärmetauscher des HS-Kessel verschlissen war, und von einer rikanten Reparatur abgeraten wurde, wurde auch wegen andern Plänen eine neue Heizentrale gebaut.
Ein HS-Kessel 900 kw reguläre Leistung plus ein HS-Kessel für Schwachlastheizzeiten mit 360 kw und flexibel als Zusatz für tiefe Temparaturen.
Geplant, gebaut und abgenommen nach einem TÜV-Gutachten. 2 TÜV-Techniker a´2 Tage.
Unser Arbeitgeber war in der Annahme die weiteren reglmäßigen Prüfungen macht wieder der Kaminfeger, wie gehabt.
Pustekuchen.
Auf einmal kommt der Begriff Anlagenleistung ins Spiel.
Und die Bau und Umweltbehörde der Stadt HN als Genehmigungsbehörde verlangt jährliche Prüfung durch den TÜV, das die Gesammtanlage deutlich über 1000 Kw leistet.
Auch der 1200 kw Redundanz-Ölkessel, der nur bei Ausfall des großen HS-Kessels in Einsatz kommt, wurde zur Leistung der Anlage, hinzugerechnet.
Also TÜV.
Jährlich 2 Ingenieurinen vom TÜV mit Hilfe mindest. 1 Servicemonteurs des Kesselherstellers sind anwesend/brauchen 2 Tage.
Kostenermittlung nach Zeitbedarf: 24 bis 30 Stunden a´ 90 € plus Anfahrt extra berechnet.
Die Kosten des Servicemonteur gehen extra.
Der Kaminfeger schüttelt den Kopf, er hätte es zu festen Gebühren abgerechnet.
Wahrscheinlich unter 1000 €.
Aber er darf nicht.
Gruß AEgro


