Aktuelle Zeit: Mo Nov 17, 2025 15:33
Moderator: Falke
langholzbauer hat geschrieben:Es gibt da durchaus einige Möglichkeiten Kalamitätsholz steuerlich geltend zu machen. Teilweise muss das vor Beginn der Aufarbeitung beim FA angemeldet werden.
langholzbauer hat geschrieben: Aber eine Rücklage/Sonderabschreibung für die Aufforstung und Kultursicherung ist auf jedem Falle sinnvoll und meist möglich.
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