1. Ministerrat beschließt 100 Millionen-Euro-Sofortprogramm zur Unterstützung sturmgeschädigter Waldbesitzer in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau / Landesweite Offensive zur Beschleunigung des Waldumbaus / Forstminister Helmut Brunner: „Schnelle Hilfen für Sturmgeschädigte / Kraftakt für einen gesunden Wald“
Der Ministerrat hat heute Soforthilfen in Höhe von 100 Millionen Euro für die vom Gewittersturm „Kolle“ geschädigten Waldbesitzer beschlossen. Forstminister Helmut Brunner: „Der Sturm hat vor allem in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau tausende Hektar Wald verwüstet und die Arbeit ganzer Waldbesitzer-Generationen zunichte gemacht. Die Staatsregierung lässt die Betroffenen nicht allein. Mit schnellen Hilfen für die Sturmgeschädigten, mit logistischer Unterstützung und mit organisatorischen Weichenstellungen helfen wir mit aller Kraft dabei, die schlimmen Folgen dieses Sturms zu bewältigen.“ Die Staatsregierung dankt den Einsatzkräften und den zahlreichen freiwilligen Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr herausragendes Engagement. Staatsminister Dr. Marcel Huber: „Bayern steht bei solchen Unglücksfällen eng zusammen. Diese Solidarität macht unser Land so stark.“
1.Das Sofortprogramm für geschädigte Waldbesitzer besteht aus zehn Schwerpunkt-Maßnahmen:
◾Räumungszuschüsse von bis zu 6.000 Euro pro Hektar, damit das Schadholz schnell aufgearbeitet und zur Vermeidung von Borkenkäfer-Folgeschäden rasch aus den Wäldern abtransportiert werden kann.
◾Zinslose Kredite als Überbrückungshilfen, damit die hohen Aufarbeitungskosten, denen zunächst keine Einnahmen gegenüber stehen, zwischenfinanziert werden können.
◾Steuerliche Vergünstigungen und unbürokratische Unterstützung durch die zuständigen Finanzbehörden.
◾Aufhebung zeitlicher Fahrverbote für LKW sowie Tonnageerhöhung auf 44 Tonnen, um die Transportkapazitäten zu erhöhen.
◾Abordnung zusätzlicher staatlicher Förster in die hauptbetroffenen Landkreise zur Unterstützung der Waldbesitzer bei der Aufarbeitung der Schadhölzer.
◾Koordination der Anlage von Holzlagerplätzen durch die Forstverwaltung.
◾Landesweiter Einschlagsstopp für Nadelfrischholz bei den Bayerischen Staatsforsten, um den Holzmarkt zu entlasten.
◾Bis zu 90 Prozent Zuschüsse für Neubau und Instandsetzung von Wegen sowie für die Anlage von Holzlagerplätzen.
◾Erlaubnis zur förderunschädlichen Lagerung von Holz auf landwirtschaftlichen Flächen bis zur Aussaat der nächsten Ackerkultur.
◾Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Wiederaufforstung der Schadflächen im Nachtragshaushalt 2018.
Quelle: http://www.bayern.de/bericht-aus-der-ka ... seite=1617