Raps darf gedüngt werden mit 30/60, Zwischenfrucht genauso nach Weizen.
Also (Ndb) gilt in grünen Gebieten:
Nach Ernte Hauptfrucht generell Düngeverbot, mit der Ausnahme - wenn Düngebedarf in Abhängigkeit der VF besteht, zB zu Winterraps, Zwischenfrucht <75% Leguminose (Saat bis 15.Sept), oder Wintergerste (Saat bis 1.Okt).
