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Spalten auf Lohnbasis

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Spalten auf Lohnbasis

Beitragvon Brennholz Muscheid » Mo Feb 27, 2012 21:44

Wenn jetzt ein Kunde anruft sagst du natürlich:" Nein, ich muss erst noch Gewerbe anmelden und die restlichen Rahmenbedingungen klären, könnte etwa 3-4 Monate dauern."

Vielleicht die falsche Herangehensweise. Du solltest zuerst die Rahmenbedingunen abklären und dann deine Dienstleistung bewerben. Versteh mich nicht falsch, möchte dich nur vor vermeidbaren unangenehmen Überraschungen bewahren.

Gruß
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Re: Spalten auf Lohnbasis

Beitragvon MF Atze » Mo Feb 27, 2012 21:51

@DX.360
Als reines forstwirtschaftliches Lohnunternehmen ja.
Falls aber für privat das Holz gespalten wird, wäre ich mir nicht mehr sicher.
Als forstwirtschaftliches oder landwirtschaftlicher Lohnunternehmer bist du ja direkt in der Erzeugung/Ernte tätig.
Brennholzhandel z. B. ist meines wissens nach nicht mehr steuerbefreit.

Die Zielgruppe ist ja vermute ich mal der Privatmann, damit hätte ich gesagt nicht mehr steuerbefreit.

Lasse mich aber gerne aufklären. Habe in dem Thema auch immer wieder dazu gelernt und festgestellt, das die nette Dame im Finanzamt auch nicht immer alles richtig weiß.
Das Wichtigste ist, nicht dumm zu sterben. Der Rest ergibt sich von alleine.
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Re: Spalten auf Lohnbasis

Beitragvon Brennholz Muscheid » Mo Feb 27, 2012 21:51

"MF Atze".... Aber wenn er zugelassen wird, darfst Du wieder nur zugelassene Anhänger ziehen - also keinen Gummiwagen mit grün, bzw. ohne Zulassung. ...


Sofern der Anhänger eine 25 KM/H Zulassung hat und über eine ABE verfügt ist er versicherungsfrei.
Zuletzt geändert von Brennholz Muscheid am Mo Feb 27, 2012 21:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Spalten auf Lohnbasis

Beitragvon MMKING » Mo Feb 27, 2012 21:52

Okay ich bin für jegliche Art von Hilfe dankbar. Ich werde morgen gleich mal beim Finanzamt anrufen und mich informieren.

Ich dachte, dass es vll einen monatlichen Freibetrag gibt, wie z.B. bei den 400EUro Jobs. So eine Regelung existiert wohl nicht oder?
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Re: Spalten auf Lohnbasis

Beitragvon Brennholz Muscheid » Mo Feb 27, 2012 21:59

Nein diese Regelung gibt es bei gewerblichem Handeln nicht.

Es gibt eine gewisse Einkommensgrenze, die dir erlaubt Familienversichert zu bleiben. Hat nebenbei auch mit dem Umfang der Nebentätigkeit zu tun, aber die entsprechenden Wochenstunden wirst du nicht erreichen.

Außerdem gibt es eine Kleinunternehmer-Regelung. Dann bist du Umsatzsteuer befreit. Kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen. Diese Regelung gilt bis ich glaube 17.500€ Umsatz per anno. Diesen wirst du wohl auch kaum erreichen.

Des Weiteren würde ich dein Vorhaben kurz mit der zuständigen BG abklären. Diese werden dich aber wohl eher in Ruhe lassen.

Übrigens wenn du dich dann entscheidest Gewerbe anzumelden ist der erste Schritt, auf die Kreisverwaltung zu gehen und entsprechende Anmeldungs-Formulare abzuliefern.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins dunkle bringen. Ich war vor einem guten Jahr in der selben Situation wie du. Deshalb weis ich, dass man für jede Hilfe dankbar ist.

Gruß
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Re: Spalten auf Lohnbasis

Beitragvon MF Atze » Mo Feb 27, 2012 22:00

Bei den Gummiwagen hatten wir das Thema mal. Die sind nur in der Land- und Forstwirtschaft zulassungsfrei, und auch nur dann wenn landwirtschaftliche Erzeugnisse gefahren werden.
Das selbe gilt meines Wissens nach auch für den Führerschein, hier ist die Landwirtschaft vom "Zweier"
befreit.

Dachte eine Zeitlang, ich dürfte mit schwarzem Schlepper einen grünen Anhänger ziehen, wenn ich für den Bauern z. B. Getreide fahre.
Ein Forumsmitglied hat mich da aufgeklärt und auch den entsprechenden Gesetzestext zitiert.
Müsste man mal suchen.
Das ist aber denke ich nicht das Haubtproblem des Fragestellers.
Solange er nicht angezeigt wird, wird es niemenden interessieren, ob der Schlepper grün, oder schwarz zugelassen ist.
Da ist der Einwand mit dem Finanzamt schon gewichtiger.
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Re: Spalten auf Lohnbasis

Beitragvon MMKING » Mo Feb 27, 2012 22:22

Ich habe gerade gelesen, im Falle, dass die Einkünfte im Monat 400€ nicht überschreiten und die wöchentliche Arbeitszeit <15h ist, dann bleibt diese Tätigkeit steuerfrei ist das richtig?
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