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Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon meyer wie mueller » Sa Feb 02, 2013 21:43

Hallo

Ordnungsamt ist nur für Müll auf öffentlich zugänglichem Gelände zuständig und die örtliche Polizei war angeblich auch nicht interessiert. Da sollte sich der Mieter selbst drum kümmern ("vielleicht können Sie aus dem Müll noch was per e-bay verkaufen?") Ist halt eine Sache wie Nachbarschaftsstreit. Das geht die Grünen angeblich gar nichts an. Ist ja nichts gestohlen worden und auch wegen Abstellen eines Autos auf Privatgelände kommen die ja auch nicht. Da muss man sich schon selbst drum kümmern und die Entfernung/ den Schadensersatz von Schädiger einklagen. Aber Abschleppen lassen geht privat meist auch nicht (nur wenn man zu lange auf dem Platz vom Discounter parkt! Da werden die Parkflächen von einem Abschleppunternehmer "bewirtschaftet").

Wenn bei jemandem plötzlich eine alte, aber noch brauchbare Sofagarnitur auf der Terrasse steht, kommen die Grünen ja auch nicht und nehmen die mit! Und das Ordnungsamt ............... Nur wenn die am Autobahnparkplatz abgeladen wird, dann ist das natürlich Müll und der Verursacher bekommt eine saftige Geldstrafe, so der Schuldige gefunden wird. Noch schlimmer ist es, wenn der Wertstoff Altmetall auf dem falschen Sammelplatz abgegeben wird!!!!

Ja, manchmal scheint es, hat man die Arschkarte gezogen.

Gruß
MwM




Übrigens hat sich die Hausverwaltung gemeldet. Sie ist bereit, die entstandenen Kosten für die Müllbeseitigung zu bezahlen und holt sich die über die Kaution zurück!
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon Hauke schidt » So Feb 03, 2013 3:16

Sorry,ich klinke mich aus, es scheint aus meiner Sicht hier darum zu gehen,wie schlecht andere Menschen sind und ich verstehe das ganze Geschriebene nicht mehr.

meyer wie mueller hat geschrieben:Die Entfernung war aus Feuerschutzgründen unverzüglich nötig, da die Lagerung von brennbaren Gegenständen in der Tiefgarage verboten ist.


Wer hat das denn angeordnet, wenn nicht die zuständige Behörde?

Im Gegensatz dazu schreibst Du:

meyer wie mueller hat geschrieben:Ordnungsamt ist nur für Müll auf öffentlich zugänglichem Gelände zuständig und die örtliche Polizei war angeblich auch nicht interessiert. Da sollte sich der Mieter selbst drum kümmern ("vielleicht können Sie aus dem Müll noch was per e-bay verkaufen?")


Rede von Glück, das sich die Hausverwaltung an den Verursacher richtet, die scheint die Lage immerhin erkannt zu haben. Aber warten wir es ab, wie es ausgeht.
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon meyer wie mueller » So Feb 03, 2013 16:22

Hallo

angeordnet hat die Entfernung die Hausverwaltung. Im Mietvertrag steht nämlich, dass aus Feuerschutzgründen nur Fahrzeuge und sonst nichts auf den Parkplätzen sein dürfen. Jeder Mieter ist für die Sauberkeits seines Parkplatzes verantwortlich.
Die Tiefgarage ist nur mit Schlüssel zugänglich; es ist eine rein private Stellfläche für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Deshalb ist angeblich auch weder das Ordnungsamt und noch die die Polizei zuständig. Das ist eine rein zivilrechtliche Sache.
Natürlich hat sich der Vermieter die Bestimmungen auch nicht aus dem Ärmel geschüttelt. Da gibt es genau so Versicherungsbedingungen, wie auch Genehmigungsvorausetzungen.

Natürlich wäre es klüger gewesen, mein Bekannter hätte den Vermieter aufgefordert, den Parkplatz zu räumen, weil ein Unbekannter seinen Parkplatz durch Sperrmüll blockiert. Als er aus dem Urlaub zurückkam, hatte er schon eine Aufforderung mit Terminsetzung im Briefkasten, den Müll aus der Tiefgarage zu entfernen. Andernfalls würde der Müll auf seine Kosten durch ein Unternehmen entsorgt (Lastwagen, 2 Mann, Entsorgungegebühren ...) Als rechtlicher Laie hat er natürlich nicht das Risiko eingehen wollen, dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Was wäre denn gewesen, wenn es keine Hinweise auf den Verursacher gegeben hätte?
Natürlich hätte er abstreiten können, dass der Müll von ihm stammt. Es wäre jedoch andernfalls eine super einfache und billige Möglichkeit seinen Sperrmüll loszuwerden. Man stellt seinen Müll einfach auf den angemieteten Tiefgaragenstellplatz, behauptet, das Zeugs gehört Einem nicht , und der Vermieter hat das Nachsehen. Da gibt es ein erhebliches Prozessrisiko.
Und mein Bekannter wollte einfach das Risiko nicht eingehen, dass er sowohl die Entsorgung, wie auch die Prozesskosten zahlen muss.

Erst nach dem Entfernen des Mülls fanden wir in eine Polsterritze eine alte Rechnung an einen anderen Mieter, der zwischenzeitlich ausgezogen war (er hatte schon alle Schlüssel abgegeben und keinen Zugang mehr zur Tiefgarage, als die Aufforderung zur Säuberung an meinen Bekannten kam) und dann noch in einem Karton mit Lumpen, zerbrochenen Lampenschirmen und Elektroschrott eine Adressaufkleber. Natürlich hab ich meinem Bekannten geholfen, als er mich bat, Sperrmüll von seinem Parkplatz zu entfernen. Der Wertstoffhof war an dem Samstag schon zu und so stellten wir den Hänger mit dem Müll erst mal bei mir ab.
Die Freude war erst groß, als wir einen Hinweis auf den Müllablader fanden, aber jetzt sieht das wohl nicht mehr so gut aus. Hinterher [b]ist man halt immer schlauer[/b]. Wer weiß schon, welche prozessualen Finessen man zu beachten hat, wenn man noch nie mit solch einer Sache zu tun hatte?

Nur ist jetzt die Frage, wie kommen wir ohne Schaden davon bzw. wie können wir unseren Aufwand ersetzt bekommen?

Gruß
MwM
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon Altmeister » So Feb 03, 2013 18:07

meyer wie mueller hat geschrieben:Hallo

angeordnet hat die Entfernung die Hausverwaltung. Im Mietvertrag steht nämlich, dass aus Feuerschutzgründen nur Fahrzeuge und sonst nichts auf den Parkplätzen sein dürfen. Jeder Mieter ist für die Sauberkeits seines Parkplatzes verantwortlich.
Die Tiefgarage ist nur mit Schlüssel zugänglich; es ist eine rein private Stellfläche für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.


Somit hat es bei der Übergabe der Mietsache ein Übergabeprotokoll mit Schlüsselübergabe gegeben.
Somit hat es die Hausverwaltung (Hausmeister o.ä.) versäumt eine ordnungsgemäße Übergabe der Mietsache
zu prüfen. Da es sich nicht um eine Einzelgarage handelt, sind eben alle Stellpltze mit einem geringen
Zeitaufwand anzuschauen.

Ein Mieter haftet nicht für die Versäumnisse des Vermieters.

Altmeister
Zuletzt geändert von Altmeister am So Feb 03, 2013 18:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon meyer wie mueller » So Feb 03, 2013 18:25

Hallo

der Hausmeister hat ja auch den Stellpaltz des Mieters abgenommen, aber nicht 180 weitere Tiefgaragenstellplätze kontrolliert. Aufgefallen ist ihm die Sache erst nach der monatlichen Reinigung der allgemeinen Verkehrsflächen. Da ziehen dauernd Leute ein und aus.
Ja sicher, eigentlich ein Versäumnis des Hausmeisters, und der Schwarze Peter wird erst mal hin und her geschoben.

Wenn wir nicht die Rechnung zufällig gefunden hätten, so wäre es nie herausgekommen, wer der Müllsünder war, und im Zweifelsfall ist der Stellplatzmieter für seinen Stellplatz verantwortlich. Und er muß beweisen,. dass die Sachen auf seinem Platz nicht von ihm stammen.

Das ist dann so ungefähr, wie wenn ich in meinem Wald einen Haufen fein geschichteter Asbestplatten finde. Wann die dort hingekommen sind, ist nicht mehr nachzuvollziehen, wer sie abgeladen hat auch nicht. Also muss ich erst die Entsorgung organisieren und bezahlen. Und kann versuchen, vom "Mülli" meine Kosten zu bekommen.

Ist eine echt bescheidene Situation.

Gruß
MwM


Es hat sich herausgestellt, dass der mutmaßliche Müllsünder (zumindest derjenige, dessen Anschriften im Abfall gefunden wurden) ein junger, aufstrebender "human resources manager" einer mittelständischen Firma war (das Arbeitsverhältnis endete während der Probezeit) und der hat Hals über Kopf die Gegend verlassen.
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon meyer wie mueller » So Feb 17, 2013 14:49

Hallo

neueste Lage bezüglich des Sperrmülls.
Mein Bekannter hat einen Brief von einer Anwältin bekommen.
Die weist erst mal die alleinige Verantwortung ihres Mandanten für den Sperrmüll zurück. Ihr Mandant hätte versehentlich ein paar Gegenstände auf dem Tiefgaragenparkplatz vergessen, die er entsorgen wollte. Es standen angeblich schon Sachen dort, die nicht von ihm stammen.
Für seine Sachen bietet er kulanzweise eine Entschädigung als Vergleich an.

Wenn ich das richtig sehe, gibt der Mülli damit zu, dass er auf dem Parkplatz seinen Sperrmüll hinterlassen hat.

Er gibt allerdings an, dass er die Dinge mit seinem Namen gekennzeichnet hätte (im Müll fand sich ein Lieferschein mit seinem namen und Adresse) und er die Sachen, die er "vergessen hatte", natürlich selbst auf Aufforderung umgehend entsorgt hätte oder entsorgen hätte lassen. Deshalb ist er auch bereit, nur einen Teil der geforderten Summe zu zahlen.

Was würdet Ihr machen: Ihn aufgrund "seines Geständnisses" festnageln oder den vorgeschlagenen Vergleich akzeptieren?

Gruß
MwM


P.S.
Es zeugt schon von einer etwas seltsamen Grundeinstellung, wenn jemand meint, seinen Müll zu fremden Sperrmüll (oder was er für Sperrmüll hält) in einer Tiefgarage dazustellen zu können.
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon Hauke schidt » So Feb 17, 2013 15:57

Ich verzichte auf weitere Kommentare, da dieses jetzt als Rechtsberatung im Forum ausgelegt werden kann.
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon MTX-Driver » So Feb 17, 2013 16:10

Abends hinfahren und durchschütteln!
Weltmeister im einbeinigen Holzklotzumtreten und Testfahrer für Gasfeuerzeuge auf einer Zuckerrübenkolchose bei Minsk! :D

Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon meyer wie mueller » Di Mär 05, 2013 8:53

Hallo

nur als Rückmeldung.
Die Anwältin des Müllsünders hat diesem offensichtlich den Kopf gewaschen, denn schon ein paar Tage, nachdem mein Bekannter den Vergleich angenommen hatte (von der geforderten Summe hat er nur auch eine "Ermittlungskostenpauschale" und "Einlagerungsgebühren" verzichtet. Der Stundensatz von 50,- Euro (hat halt den selben Stundensatz in Rechnung gestellt, den er auch bei gewerblichen Arbeiten verrechnet) und die Kilometerkosten wurden anstandslos anerkannt.
Also: Es scheint auch unter den Anwälten anständige Leute zu geben, die den Klienten klar sagen, dass sie froh sein können, wenn sie bei einem Fehlverhalten "billig davonkommen"

Gruß
MwM
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon Kaninchen » Di Mär 05, 2013 23:29

Nochmal zur Rechtslage:
Grundlage ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, aber die Regeln, die hier zutreffen sind in den Ländergesetzen geregelt. Da ist das überall unterschiedlich geregelt.

So ist es in Schleswig-Holstein:
§ 6
Verbotswidrig abgelagerte Abfälle

(1) Abfälle, die entgegen § 27 KrW-/AbfG auf einem Grundstück in der freien Landschaft verbotswidrig abgelagert worden sind, sind von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, zu dessen Gebiet das Grundstück gehört, zum Zweck der Entsorgung einzusammeln, wenn die Verursacherin oder der Verursacher nicht ermittelt werden können und nicht andere zum Einsammeln verpflichtet sind. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne gültige amtliche Kennzeichen, soweit die in § 15 Abs. 4 KrW-/ AbfG genannten Voraussetzungen vorliegen.

(2) Abfälle, die entgegen § 27 KrW-/AbfG auf einem anderen Grundstück verbotswidrig abgelagert worden sind, sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, zu dessen Gebiet das Grundstück gehört, nach Maßgabe der Satzung (§ 5) von der Besitzerin oder dem Besitzer des Grundstücks zur Entsorgung zu überlassen, wenn Maßnahmen gegen die Verursacherin oder den Verursacher nicht hinreichend erfolgversprechend sind und nicht andere aufgrund eines bestehenden Rechtsverhältnisses zur Überlassung verpflichtet sind.

(3) Andere Unterhaltungs-, Verkehrssicherungs- und Reinigungspflichten bleiben unberührt.
Grüßle,
Birgit
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon Hauke schidt » Mi Mär 06, 2013 21:24

meyer wie mueller hat geschrieben:Die Anwältin des Müllsünders hat diesem offensichtlich den Kopf gewaschen, ....

Es scheint auch unter den Anwälten anständige Leute zu geben, die den Klienten klar sagen, dass sie froh sein können, wenn sie bei einem Fehlverhalten "billig davonkommen"


Ist das Wissen oder Eigeninterpretation?
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Re: Sperrmüll auf dem Parkplatz abgeladen

Beitragvon JORA » Mi Mär 06, 2013 21:55

In dem genannten Fall handelt es sich um eine Besitzstandsstörung, wo jemand mit Sachen gegen den Willen des Eigentümers seinen Parkplatz belegt hat. Hier greift das Selbsthilferecht. Der Besitzer des Parkplatzes darf die Sachen entfernen lassen, wann immer er es will oder für notwendig hält.
Streitigkeiten müssen zivilrechtlich geregelt werden. Du solltest auch keine Wucherpreise verlangen oder dich daran bereichern wollen, denn sonst könnte sein dass du den Kürzeren ziehst.
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