Hallo
mein Bekannter war für einige Wochen im Urlaub und hat nach seiner Rückkehr seinen Tiefgaragenstellplatz mit Sperrmüll vollgestellt vorgefunden. Es lag auch schon ein Schreiben in seinem Briefkasten von der Hausverwaltung, dass er seinen Sperrmüll innerhalb einer Frist entfernen müsse, sonst würde die Hausverwaltung dies auf seine Kosten tun.
Wohl oder übel hat er den Sperrmüll, (Sitzecke, Büromöbel, defekte Elektrogeräte....) entfernt (er ist ja genau so am A..... gekniffen wie ich, wenn wieder mal jemand seine alten Reifen in meinen Wald geworfen hat).
Zum Glück war der „Mülli“ so blöd, in seinem Müll alte Rechnungen, Briefcouverts und Kartons mit seinem Adressaufkleber zu hinterlassen. Der Depp ist während der Abwesenheit meines Bekannten ausgezogen und hat all die Sachen, die nicht mehr gut waren, auf einem Haufen auf dem Parkplatz hinterlassen (wobei ihn natürlich niemand gesehen hat).
Was kann mein Bekannter nun tun, damit zumindest seine Unkosten beglichen werden? Leider kennt er den neuen Wohnort des Schädigers nicht. Aus Datenschutzgründen gibt die Hausverwaltung die neue Adresse nicht raus.
Wie kann mein Bekannter seinen Anspruch durchsetzen und dem Müllheini gleichzeitig anständig ans Schienbein treten? Kann man den Schädiger wegen illegaler Müllentsorgung anzeigen? Was ist, wenn dieser kommt und verlangt Schadensersatz, wenn mein Bekannter dessen Eigentum auf den Müll gebracht hatte? (Er könnte argumentieren: Er hat die Möbel ja gar nicht weghaben wollen, sondern nur auf einem nicht benutzten Parkplatz zwischengelagert. Er hat sein Eigentum gar nicht aufgegeben. Anzeige wegen Fundunterschlagung?)
Soll mein Bekannter jetzt auch noch auf seine Kosten einen Anwalt nehmen, damit er zur Arbeit, und zum Ärger nicht auch noch angezeigt wird?
Hat jemand Erfahrung damit?
Gruß
MwM