Aktuelle Zeit: Fr Mai 03, 2024 16:34
meyer wie mueller hat geschrieben:Hallo
Die Entfernung war aus Feuerschutzgründen unverzüglich nötig, da die Lagerung von brennbaren Gegenständen in der Tiefgarage verboten ist.
Altmeister hat geschrieben:Was dümmeres als den Müll auf eigene Kosten zu entfernen, kann nicht gemacht werden
meyer wie mueller hat geschrieben:In welchen Land leben wir denn, wenn ich einem Fremden oder Nachbarn Sperrmüll oder Abfall auf seinen Besitz kippen kann, und dann auch noch dafür Geld einfordern kann, wenn dieser den Müll dann entfernt hat?
meyer wie mueller hat geschrieben:Geschäftsmodell: Ich stell defekte Maschinen und sonstige Dinge wie Sperrmüll einem Fremden auf den Hof oder schmeiße Reifen in fremden Wald. Dann beobachte ich, wie der Müll entfernt wird (ich hab natürlich alle Zeichen entfernt, die auf mich als Eigentümer hinweisen). Die Entfernung des Mülls filme ich und fordere dann Schadensersatz, weil sich jemand sein an meinem Eigentum vergangen hat
meyer wie mueller hat geschrieben:Es gibt die juristische Aussage, dass mit dem Abladen von Müll oder dem Deponieren von Gegenständen auf fremden Besitz auch gleichzeitig das Eigentum am Müll oder den abgelagerten Gegenständen aufgegeben wird.
meyer wie mueller hat geschrieben:Das ist nämlich eine aktive Handlung, wenn man sein Eigentum (das kein Fahrzeug ist) auf fremden Besitz deponiert.
meyer wie mueller hat geschrieben:Das Zeugs wird zum herrenlosen Gut.
meyer wie mueller hat geschrieben:Das ist das selbe, wenn Sperrmüllabfuhr ist
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