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Spezielle Frage zu Höferecht/ Höfeordnung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Servus » So Mär 04, 2007 21:32

wenn du das kleingeld hast - mit einem kommentar kommt man viel weiter als mit der blosen lektüre am text

http://www.beck-shop.de/iis/trefferlist ... D4424B7F6/
Servus
 
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Beitragvon henryhb » Do Mär 08, 2007 18:51

danke für die hinweise!


folgendes werde ich mir dann mal in der bremer unibibliothek anschauen:
http://lhpica.suub.uni-bremen.de/CHARSE ... SHW?FRST=2

mal schauen, ob ich danach schlauer bin xD

gruß

henry
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Beitragvon Komatsu » Do Mär 08, 2007 18:54

Landwirtschaftserbrecht von Wöhrmann verwirrt auch mehr als das es Klarheit schafft
Komatsu
 
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Beitragvon Servus » So Mär 11, 2007 22:55

naja bischen lesen und bildung schadet nie....
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Beitragvon Frankenbauer » So Apr 01, 2007 23:46

Ich glaube die Frage ist falsch gestellt, den Hof kann A zweifelsohne führen. Als Betriebsleiter sollte er um es wirtschaftlich zu machen zwar die SKN Pflanzenschutz und Düngung erwerben, ich kenne aber hier in Franken unzählige meist auslaufende NE Betriebe mit " ungelernten" Betriebsleitern, die diese Arbeiten einfach vergeben, um nicht selbst noch büffeln zum müssen.
Ich selbst bin Kaufmann und habe einen NE Betrieb mit Tierhaltung und meinen SKN Pflanzenschutz nebenbei gemacht, ich arbeite allerdings schon seit meiner Kindheit immer mit.
Das Hauptproblem ist die Erbfolge und da steht A, sofern B seinen anderslautenden Willen nicht in irgendeiner Form niedergelegt hat als Sohn an erster Stelle. Und wenn A und B sich einig sind wäre das in Bayern kein Problem, eine Höfeordnung gibt es hier nicht.
Trotz allem viel Glück dabei.
Informier Dich gründlich, auch über die Doppelbelastung NE.

Gruß

Werner
Frankenbauer
 
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