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Spezielle Frage zu Höferecht/ Höfeordnung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Spezielle Frage zu Höferecht/ Höfeordnung

Beitragvon henryhb » Di Feb 27, 2007 17:33

hallo allerseits!

ich weiß nicht, ob dieser beitrag eher im politikforum unterzubringen ist. wenn das so ist, bitte schieben!

ich habe eine Frage zu §6 (7) der Höfeordnung:

"(7) Wirtschaftsfähig ist, wer nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbständig ordnungsmäßig zu bewirtschaften."


Wie ist "nach seinen Kenntnissen" definiert? Speziell geht es mir hierbei um eine Person A, die als einziger Sohn des Landwirts B für ein Hoferbe in in frage kommt. Der Hof befindet sich in Niedersachsen.
A ist 26 Jahre alt, hat auf Grund der Scheidung seiner Eltern nur 6 Jahre am Stück auf dem Hof gelebt und hat ansonsten unregelmäßig (ca. 80 Tage im Jahr) auf dem Hof mitgearbeitet.
A ist an landwirtschaftlich Themen interessiert, belesen, hat Kenntnisse im Umgang mit typischen Arbeitsgeräten und ein Geographiestudium abgeschlossen.
A hat keine landwirtschaftliche Ausbildung.
Schliesst die nicht vorhandene landwirtschaftliche Ausbildung A als Hoferben incl. Weiterführung des Hofes als landwirtschaftlichen Betrieb aus? Oder reichen die vorhandenen Erfahrungen aus?


Gruß

Henry
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Beitragvon Komatsu » Di Feb 27, 2007 17:40

Also die Frage kann man in einem Forum nicht beantworten. Das sind Fragen, deren Beantwortung einfach nicht so beantworten gehen.
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Beitragvon Schweinchen » Di Feb 27, 2007 17:50

direkt ausschließen würde ich nicht sagen, aber rechtliches weiß ich leider auch nicht. Das größe Problem weist denke ich die Tierhaltung auf zu der du ja normalerweise in der Größenordnung dann ausgebildet sein muss hab da mal was von Nottötung gelesen oder so...

so nachdem ich den link nun gefunden habe (http://bundesrecht.juris.de/h_feo/__6.html) fällt mir dazu folgendes ein...

wirtschaftsfähig ist somit dneke ich altersbedingt eingeschränkt, denn mit 16 kannst du rechtlich kein Unternehmen führen. Ebenso aber dneke ich auch ausbildungsmäßig ich denke es müssste auf jeden Fall nachgewiesen werden, dass A das kann (im Ernstfall reicht da sicherlich die längere Mitarbeit aufm Hof). Die frage bleibt dann wies im praxisfall ist und wie das mit Pflanzenschutzmitteln etc läuf... da weiß ich so auch nix zu.

mfg

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Beitragvon henryhb » Di Feb 27, 2007 18:03

danke schonmal für die beiden antworten! das ging ja schonmal sehr schnell :D
dann hoffe ich mal weiter, dass vielleicht noch leute auftauchen die noch mehr rechtliches dazu sagen.

dazu noch ne frage: gibt es crashkurse, bei denen man die grundlagen lernen kann?
z.b. als abendschule oder als wochenendkurs? sowas könnte A dann ja machen und hätte dann einen nachweis...
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Beitragvon Schweinchen » Di Feb 27, 2007 18:23

ja diese Crashkurse gibt es zumindest was die Sache Nottötung betrifft eine klomplette Ausbildung kannst du sicherlich nicht mal eben Nachholen. Interessant wre auch für die Beurteilung zu wissen, um was für einen Hof es sich dabei handelt.
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Beitragvon Komatsu » Di Feb 27, 2007 18:24

Zum §6 (7) der Höfeordnung gibt es hinreichend Urteile und ist auch in der Fachliteratur beschrieben, nur dazu brauchst halt nen erfahrenen Anwalt in so Sachen. Am besten erst mal Kreisbauernverband.
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Beitragvon henryhb » Di Feb 27, 2007 18:33

zum hof:

38h land, darauf wird momentan nur getreide und mais angebaut.
der mais geht an eine biogasanlage.
kühe sind seit 8 jahren und bullen seit 6 jahren abgeschafft. sonst sind keine anderen tiere vorhanden. die stallungen stehen leer bzw. sind als garage/ unterstellplatz etc. genutzt.

gruß

henry
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Beitragvon Schweinchen » Di Feb 27, 2007 18:38

Wenn du erklärst das du bzw Person A sich die noch nicht vorhandenen Kenntnisse noch "besorgt", kann man dir meiner Meinung nach keinen großen Stein in den Weg legen und wenn, dann am ehesten nur Düngetechnisch. Ich meine sicherlich ist es nicht ideal einen Hof ohne AUsbildung zu führen, aber sofern es ein Extremfall ist zb. Tod des ehemaligen Betreibers oder so, dann muss der Hof ja weitergeführt werden.
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Beitragvon henryhb » Di Feb 27, 2007 18:41

das problem ist nicht das weiterführen. dort hat person A sicherlich genug kenntnisse... es geht halt nur um den nachweis.
es geht auch darum, wie die erbreihenfolge ist. landwirt B hat noch eine schwester, deren sohn C landwirt gelernt hat und auch interesse an dem hof hat/ hätte.

gruß

henry

edit: die community hier ist echt klasse. so viele gute antworten in so kurzer zeit! das ist super :D
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Beitragvon Schweinchen » Di Feb 27, 2007 19:07

danke fürs Lob;-)

Dazu lies dir bitte den link nochmal durch. http://bundesrecht.juris.de/h_feo/__6.html der müsste dir da mehr weiterhelfen, aber einigt euch doch besser so als da en Familienstreit zu machne um das Land.

Apropo land ich habe von meiner Oma gerade ne Zeitung von 1966 in die Hand gedrückt bekommen da stand ne Anzeige BAuland für 40 Markd er qm :D
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Beitragvon henryhb » Di Feb 27, 2007 19:10

40mark... das waren noch zeiten :D bei uns in der wesermarsch kostet das billigste erschlossene land 45euro...

gruß

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Beitragvon henryhb » So Mär 04, 2007 13:04

so nochmal hoch mit dem tread. evtl. hat ja noch jemand ne meinung dazu :D
schönes wochenende euch allen!

gruß
henry
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Beitragvon Komatsu » So Mär 04, 2007 14:30

Ja, ich denke die ganze Angelegenheit landet bei Gericht.
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Beitragvon Servus » So Mär 04, 2007 21:30

Hallo,

kauf dir einen Kommentar zu Höfeordnung - oder wenn eine Uni bei dir in der Nähe is - geh in die Jurabib und lies im Kommentar dazu....

hier im Forum wird dir dies sicher nicht beantwortet werden können
Servus
 
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Beitragvon Komatsu » So Mär 04, 2007 21:32

und selbst dann versteht man es als laie nicht
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