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Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Sottenmolch » Mi Dez 05, 2018 19:53

bauer hans hat geschrieben:hier handelte es sich um HÖHERE GEWALT und da muss der b(g)etroffene den baum,die äste bis zur grenze beseitigen und darf das holz behalten,schäden muss er auch selbst tragen,es sei denn,er weist nach,dass der grundstücksnachbar seiner verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen war.



Die Verkehrssicherungspflicht betrifft im Wald aber nur Wege, die als solches zu erkennen und nutzen sind. Also ausgebaute Wege und keine Rückegassen oder ähnliches.
Nachdem du ja schon der zweite bist, der schreibt, dass im Wald der Baum ab Grundstücksgrenze dem Nachbarn zufällt (bei höherer Gewallt) wüsste ich jetzt doch gerne wo das denn jetzt nach zu lesen ist? Quelle bitte!

Einstweilen kann man auch hier die Richtung erkennen, in die das Vorgehen des Forstunternehmens geht.
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Falke » Mi Dez 05, 2018 21:44

Ich schlage vor, zu warten bis der TE die bis dato aufgeworfenen Fragen beantwortet.

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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon harley2001 » Do Dez 06, 2018 5:50

Falke hat geschrieben:Ich schlage vor, zu warten bis der TE die bis dato aufgeworfenen Fragen beantwortet.

Falke


Gehört wahrscheinlich auch zu der Fraktion, die sich, weil ihnen aus ihrer Sicht eine große Ungerechtigkeit widerfahren ist, in fünf Foren gleichzeitig anmelden und dort, wo ihnen die meisten Antworten zusagen, sich evtl nochmal melden. Oder auch nicht. Wenn ich jetzt wieder sehe, wieviele sich hier die Mühe machten, um ausgiebig zu antworten. Mal sehen, ob noch was kommt. :wink:
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Falke » Do Dez 06, 2018 10:06

Es hätte gestern noch was vom TE kommen können/sollen: "letzte Anmeldung: 5. Dez 2018, 15:00"

A.
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon PeterN » Do Dez 06, 2018 12:11

Die Antworten haben ihm wohl nicht gepasst.
Vielleicht wollte er nur hören wie viel Geld er jetzt bekommt, ohne einen Finger krumm zu machen.
Lasst ihm etwas Zeit um zu verstehen, dass SEINE Bäume seit geraumer Zeit beim Nachbar im Grundstück liegen. Er selbst hat die Kommunikation mit dem Nachbar/Staat anzustoßen und sein Mikado umgehend von Nachbars Grundstück zu räumen.
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon hälle » Do Dez 06, 2018 13:28

...und ob der TE wirklich besser weiss was sinnvoll ist mit den Bäumen als der Forstunternehmer auch nicht verifiziert...
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Justice » Do Dez 06, 2018 14:38

Das ist nicht nur bei diesem Thema so. Viele User erwarten das nach einer kurzen Information sich der Mob formiert und mit Fackeln und Mistgabeln bewaffnet loszieht und für die Gerechtigkeit kämpft. Im Technikforum vergeht wohl keine Woche, in der nicht zum Kampf aufgerufen wird. Es gibt auch viele die Öl ins Feuer geben man solle sich blos nichts gefallen lassen und das kann ja nicht sein und wo käme man da hin. Wahrscheinlich sind das Verkäufer von Mistgabeln und Fackeln. Ich verstehe nicht, was die Leute eigentlich erwarten.

Aber ich denke das Thema ist nicht nur für den TE interessant.

PS: Geduld ist eine Tugend.
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon arbo » Fr Dez 07, 2018 7:48

https://baumzeitung.de/fileadmin/user_u ... 2_2018.pdf
Es ist ein sehr trauriger Erfahrungssatz, das sich viele junge Leute für das Forstwesen bestimmen,oder von ihren Eltern bestimmt werden, wenn sie nicht Kopf genug haben eine andere Wissenschaft oder Kunst zu erlernen...
(Lehrbuch für Förster 1877 )
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon bauer hans » Sa Dez 08, 2018 13:06

Sottenmolch hat geschrieben:
Die Verkehrssicherungspflicht betrifft im Wald aber nur Wege, die als solches zu erkennen und nutzen sind. Also ausgebaute Wege und keine Rückegassen oder ähnliches.
Nachdem du ja schon der zweite bist, der schreibt, dass im Wald der Baum ab Grundstücksgrenze dem Nachbarn zufällt (bei höherer Gewallt) wüsste ich jetzt doch gerne wo das denn jetzt nach zu lesen ist? Quelle bitte!


wenn an der waldgrenze ein baum umfällt und einen schaden verursacht und dem eigentümer nachgewiesen wird,dass er DAS hätte erkennen müssen,muss er den schaden tragen.
der nachweis ist wohl nicht einfach.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon DST » Sa Dez 08, 2018 14:04

arbo hat geschrieben:https://baumzeitung.de/fileadmin/user_upload/Hilsberg_bmz_2_2018.pdf


Danke für den interessanten Link.

Es bleibt also alles eine Auslegungssache und eine 100%tige Beweisführung ist im Einzelfall sehr schwierig.

Bis Windstärke 8 ist der Verursacher immer in der Pflicht.

Bei Sturm ab WS 9 kann der "Verursacher" also alles liegenlassen solange der Baum gesund war, der Geschädigte bleibt drauf sitzen und darf/muß den Mist wegräumen.

Handelt es sich z.b. um zig Festmeter noch verkäufliches Sturmholz welches bei Sturm WS 10 auf das Nachbargrundstück geworfen wurde dann hat der Verursacher die Möglichkeit sich als "Störer" zu bekennen und "darf" sein Holz entfernen.
Er muß dann aber alles entfernen und den ursprünglichen Zustand des geschädigten Grundstücks wieder herstellen und eventuelle Schäden ersetzen.

Der Geschädigte hat unmittelbar nach dem Schadereigniss noch keinen Rechtsanspruch auf das liegende Holz, der Verursacher kann aber ab WS 9 frei entscheiden ob er den Dreck aufgrund "höherer Gewalt" liegen läßt oder seine Eigentumsrechte und Pflichten wahrnimmt und das Holz selbst verwertet.

D.h. Der Geschädigte hat bestenfalls Nix und schlechtestenfalls den Dreck.

Dort wo die Aufräumkosten höher liegen als der Wert des geworfenen Holzes bleibt der Geschädigte wohl immer der Verlierer.

Der verlinkte Bericht bezieht sich leider mehr auf die Pflichten des Geschädigten, weniger auf die Rechte,
ich hab das so verstanden das der Geschädigte ersteinmal keinen unmittelbaren Anspruch auf das auf seinem Grundstück liegende Holz (gleich ob Brennholz oder Nutzholz) hat.???
Erst wenn es der Verursacher nicht räumt, darf / muß es der Geschädigte räumen???

Lieg ich da jetzt richtig oder hab ich das Juristendeutsch falsch interpretiert???

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Sottenmolch » Sa Dez 08, 2018 19:32

bauer hans hat geschrieben:
Sottenmolch hat geschrieben:
Die Verkehrssicherungspflicht betrifft im Wald aber nur Wege, die als solches zu erkennen und nutzen sind. Also ausgebaute Wege und keine Rückegassen oder ähnliches.
Nachdem du ja schon der zweite bist, der schreibt, dass im Wald der Baum ab Grundstücksgrenze dem Nachbarn zufällt (bei höherer Gewallt) wüsste ich jetzt doch gerne wo das denn jetzt nach zu lesen ist? Quelle bitte!


wenn an der waldgrenze ein baum umfällt und einen schaden verursacht und dem eigentümer nachgewiesen wird,dass er DAS hätte erkennen müssen,muss er den schaden tragen.
der nachweis ist wohl nicht einfach.



Ich will nicht nicht infrage stellen, dass es auch hier Schadensersatzansprüche, wie in deinem geschilderten Fall, geltend gemacht werden können. Aber bei "Höherer Gewalt"? Das möchte ich sehen!
Aber mir ging es eigentlich nicht um die Verkehrssicherungspflicht, ich hätte gerne gewußt woher du diese Aussage hast?

bauer hans hat geschrieben:hier handelte es sich um HÖHERE GEWALT und da muss der b(g)etroffene den baum,die äste bis zur grenze beseitigen und darf das holz behalten,schäden muss er auch selbst tragen,es sei denn,er weist nach,dass der grundstücksnachbar seiner verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen war.


Der Link von arbo ist ja schön und recht, aber darin geht es um bebautes Land/Wohngebiete und nicht um Wald! Würde ich die Aussagen aus dem Link hernehmen, müsste ich im Wald Schadensersatz leisten, wenn ein Baum bei Windstärken von weniger als 9 umfällt und im Nachbarwald Schaden anrichtet. Egal ob der Baum geschädigt war oder nicht! Da möchte ich doch mal die Staatsforsten sehen, wenn ihre Biotopbäume und Totholz(-bäume) umfallen und in der NVJ oder sonstigen Schaden anrichten.
Nicht umsonst gibt es ein Waldgesetz, das zudem vor waldtypischen Gefahren warnt.

Gruß
Sottenmolch
 
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