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Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon fish999 » Di Dez 04, 2018 17:13

Servus Zusammen!
Ich hätte mal eine Frage. Vielleicht hatte von euch schon mal jemand so einen Fall.

Bei mir im Wald war ein Windwurf der drei Grundstücke betroffen hat. Zwei private Eigentümer und den Staatsforst.
Die Bäume meines westlichen Nachbarn liegen bei mir am Grundstück und meine Bäume am Rand liegen im Staatsforst.

Jetzt bin ich recht freudig überrascht in meinen Wald gekommen und der Staatsforst hat ohne einen Ton zu sagen mit dem Harvester Ihren Windwurf aufarbeiten lassen.

Dabei sind sie netterweise über mein Grundstück gefahren und haben meinen privat angelegten Weg beschädigt und unsere gemeinsamen Grenzsteine verdrückt. Beide Schäden lassen sich klar zuordnen.

Was mich aber besonders stört, abgesehen von der Tatsache das ich es normal gefunden hätte vorher Bescheid zu sagen ist, dass sie meine Bäume an der Grundstücksgrenze mitten durch geschnitten haben und den Teil der auf ihrem Grundstück lag auf mein Grundstück geschmissen haben. Das schränkt die Vermarktbarkeit von meinem Holz natürlich deutlich ein.

Unabhängig davon, dass es nicht die feine Englische Art ist und ich zumindest erwartet hätte das man vorher miteinander spricht.

Kennt jemand ähnliche Fälle mit dem Staatsforst oder Privat. Ist es üblich an der Grundstücksgrenze zu kappen und kennt ihr Fälle mit einer entsprechenden Schadensregulierung.
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Re: Nachbar kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgren

Beitragvon PeterN » Di Dez 04, 2018 17:24

Peinlich, wenn der Staat schneller bei der Aufarbeitung ist als du!
Sollen die vor Beseitigung ihres Sturmschaden mit einem Blumenstrauß bei dir vorbeikommen und um Erlaubnis betteln?
Die Benutzung von Wegen ist ein Geben und Nehmen. Zudem ist für die Forstarbeiter(Subunternehmer?) der Status des Weges nicht ersichtlich.

Schick dem zuständigen Revierförster eine Email mit Bildern und erläutere deinen "Schaden".
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Forstjunior » Di Dez 04, 2018 17:35

Also ich sehe das anders. So eine Vorgehensweise ist doch ein Witz. Jeder forstarbeiter Weiss um die Sortimente. Hätte der Harvester wenn er schon den Weg nutzt nicht schnell auf brauchbare Sortimente sägen. Dauert wieviel Minuten. War wohl nicht der halbe Wald.
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon T5060 » Di Dez 04, 2018 18:12

Der Staatsforst haftet hier nicht. In der heutigen Zeit mit GPS sollte eine derartige Vorgehensweise nicht mehr nötig sein.
Für den Schaden hat der Forstunternehmer gerade zu stehen und zwar mit Recht.
Die einen verhalten sich ordentlich und die anderen wollen den schnellen Raibach auf Kosten der Privaten machen
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Falke » Di Dez 04, 2018 18:47

"Der frühe Vogel fängt den Wurm".
Nach einem Sturm bin ich unverzüglich (meist schon am Folgetag) im Wald - damit mir eben das nicht passiert, dass ein Nachbar meine gefallenen Bäume an der Grenze kappt.
Ohne Jurist zu sein, denke ich, dass du da keine rechtliche Handhabe dagegen hast.
Für das Befahren von in deinem Eigentum befindlichen Wegen kannst du eventuell Entschädigung fordern - wenn du sicher bist, dass du nie das Nachbargrundstück wirst befahren müssen ...

P.S.: Bei solchen Sachverhalten sollte man exakt formulieren.
Zwei private Eigentümer ... und der Staatsforst hat ohne einen Ton zu sagen mit dem Harvester Ihren Windwurf aufarbeiten lassen.

Man könnte den Buchstaben nach meinen, der Harvester hätte den Windwurf der privaten Eigentümer aufgearbeitet.
Es sollte wohl heißen "der Staatsforst hat ... seinen Windwurf aufarbeiten lassen", oder?

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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon DST » Di Dez 04, 2018 18:51

Was mich interessieren würde :

Wann war der Sturm?
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Sottenmolch » Di Dez 04, 2018 20:22

@ fish999

fish999 hat geschrieben:......
Jetzt bin ich recht freudig überrascht in meinen Wald gekommen und der Staatsforst hat ohne einen Ton zu sagen mit dem Harvester Ihren Windwurf aufarbeiten lassen.

Dabei sind sie netterweise über mein Grundstück gefahren und haben meinen privat angelegten Weg beschädigt und unsere gemeinsamen Grenzsteine verdrückt. Beide Schäden lassen sich klar zuordnen.

Was mich aber besonders stört, abgesehen von der Tatsache das ich es normal gefunden hätte vorher Bescheid zu sagen ist, dass sie meine Bäume an der Grundstücksgrenze mitten durch geschnitten haben und den Teil der auf ihrem Grundstück lag auf mein Grundstück geschmissen haben. Das schränkt die Vermarktbarkeit von meinem Holz natürlich deutlich ein.

Unabhängig davon, dass es nicht die feine Englische Art ist und ich zumindest erwartet hätte das man vorher miteinander spricht.

Kennt jemand ähnliche Fälle mit dem Staatsforst oder Privat. Ist es üblich an der Grundstücksgrenze zu kappen und kennt ihr Fälle mit einer entsprechenden Schadensregulierung.



Bei uns war es so, dass der Harvesterfahrer mit dem jeweiligen Waldbesitzer den Wald/Grenzen abgegangen ist und wo nötig darauf hingewiesen hat, ob die Grenze nicht, nur ungenügend oder gut zu sehen ist. Was jeder einzelne dann gemacht hat, war dessen Sache. Entsprechend ist auch mal ein Baum unnötigerweise dem anderen Waldbesitzer zugefallen.
Es kommt erstmal darauf an wie groß die Schäden an deinen Wegen/Rückegassen sind und ob du diese denn noch ordentlich befahren kannst! Aber dennoch hätten sie dich fragen müssen ob sie deinen Wald befahren dürfen! Bei den Grenzsteinen würde ich nicht locker lassen. Was deine durchtrennen Bäume (wie viele waren es denn?) angeht, frag doch mal den zuständigen Staatsförster was er dem Unternehmer gesagt hat. Es ist meines Erachtens nach auf jeden Fall keine Werbung für den Förster. Wenn die aber seit dem 23.9. liegen, dann frage ich mich, warum du sie noch nicht aufgearbeitet hast und warum du nicht selbst auf den Staatsförster zugegangen bist.



T5060 hat geschrieben:Der Staatsforst haftet hier nicht. In der heutigen Zeit mit GPS sollte eine derartige Vorgehensweise nicht mehr nötig sein.
Für den Schaden hat der Forstunternehmer gerade zu stehen und zwar mit Recht.
Die einen verhalten sich ordentlich und die anderen wollen den schnellen Raibach auf Kosten der Privaten machen


Du darfst nicht von LW auf Forstwirtschaft schließen! Was nutzt dir GPS im Wald? In den meisten Fällen nichts! Wie viele Grenzsteine sind über GPS auffindbar? Die wenigsten! Und wenn nach Windwurf der/die Waldbesitzer die Grenzen nicht sichtbar machen, ist es schnell passiert, dass man im falschen Wald steht.
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Westerwälder » Di Dez 04, 2018 22:22

Bei mir war es vor 2 Jahren genau umgekehrt, der Förster wusste (aus Erfahrung) das ich garantiert vor ihm den Winwurf aufarbeite und hatte seine Stämme an der Grenze markiert und den auf meinem Grundstück liegenden Teil mit meinem Namenskürzel versehen....da musste ich Lächeln und wusste zweifelsfrei was er wollte, aber so sind nicht alle Förster.

Ich würd den Förster schon vor Ort zitieren, er hat die Verantwortung für eine gute Einweisung :klug: in die Baustelle. Dann kennt er dich beim nächsten Mal.

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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon chrismed » Mi Dez 05, 2018 11:11

Hallo!

Ich habe das mit den umgefallenen Bäumen mal vom Rechtsanwalt klären lassen. (nur informativ)

Wenn ein gesunder Baum durch den Sturm auf ein Nachbargrundstück geworfen wird, dann muss ich nur bis zur Grundstücksgrenze den Baum aufarbeiten. Auf dem Nachbargrundstück ist der Nachbar zuständig. Der Baum gehört dann auch dem Nachbarn. Auch für Schäden brauche ich am Nachbargrundstück nicht zu haften (wenn der Baum gesund war oder Wurzelfäule hatte - diese ist nicht zu erkennen). Ist der Baum geschädigt (von außen zu erkennen) -> hafte ich auch auf dem Nachbargrundstück für Schäden und eine Versicherung braucht nicht zu bezahlen! -> Schaden ist von mir selbst zu zahlen!

Also: der Staatsforst hätte sich sogar Deine Stämme behalten können.

Normalerweise redet man sich mit dem Nachbarn zusammen - und der ist froh, wenn er nicht die Arbeit machen muss.

lg

Christian
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Harald » Mi Dez 05, 2018 12:05

chrismed hat geschrieben:Also: der Staatsforst hätte sich sogar Deine Stämme behalten können.

Das halte ich mal für ein Gerücht. Zumindest in Deutschland.

Eigentum ist und bleibt Eigentum mit allen Pflichten und Rechten. Und das lässt sich nicht so einfach aushebeln.
Lediglich bei höherer Gewalt (bei Sturmschäden ist dafür WIMRE mindestens Windstärke 10 nachzuweisen) sind einige Pflichten wie z.B. die Haftung für Schäden bei Anderen eingeschränkt bzw. aufgehoben. Da mag es sein, dass Du die Bäume liegen lassen kannst, wenn Du kein Interesse daran hast. Dadurch werden sie aber nicht automatisch herrenlos oder gehen in das Eigentum eines anderen über. Oder kann ich in Zukunft den Blumentopf behalten, den der Sturm vom Nachbarn herüberweht?

Grundsätzlich dürfte auch die Wertminderung durch das Aufarbeiten ohne Absprache mit dem Eigentümer oder vorheriger Androhung einer Ersatzvornahme rechtlich nur schwer begründbar sein. Auch wenn man im eigenen Eigentumsrecht behindert wird, weil die fremden Bäume z.B. auf der eigenen Rückegasse liegen, müsste man dies rechtlich wohl zunächst einmal dulden. Und selbst wenn öffentliches Interesse vorliegt (z.B. beim Freischneiden eines öffentlichen Wegs) dürfte darauf zu achten sein, dass die Wertminderung möglichst gering bleibt.
Was gar nicht geht ist, wenn Grenzmarkierungen manipuliert werden. Die sind für alle Seiten tabu und müssen ganz klar auf Kosten des Verursachers (so er denn nachweisbar ist...) wiederhergestellt werden.

Fazit: Alle Schäden fotografisch und mit Zeugen dokumentieren und den zuständigen Staatsförster kontaktieren. Der kennt die Gesetze und wird sich einer Schadensregulierung wohl kaum verweigern.
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon Sottenmolch » Mi Dez 05, 2018 12:08

@chrismed

Mal rein informativ, woher hat denn dein Anwalt so einen Quatsch, Nachbarschaftsrecht? Aus dem Waldgesetz kann es ja nicht sein.
Sollte sich der Staat oder sonst wer die abgeschnittenen Baumstücke aneignen, ist es noch immer Diebstahl.
Dann gibt es noch Waldtypische Gefahren. Sollte dir z.B. ein fauler Baum oder abgebrochener Ast auf den Kopf fallen, haftet eben nicht der Waldbesitzer! Außer er hat die Verkehrssicherungspflicht verletzt.
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon bauer hans » Mi Dez 05, 2018 12:38

hier handelte es sich um HÖHERE GEWALT und da muss der b(g)etroffene den baum,die äste bis zur grenze beseitigen und darf das holz behalten,schäden muss er auch selbst tragen,es sei denn,er weist nach,dass der grundstücksnachbar seiner verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen war.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon DST » Mi Dez 05, 2018 12:56

Gibt es bei dieser "höheren Gewalt" eventuell Unterschiede ob es sich um ein Wohngrundstück / Betriebsgrundstück, etc handelt oder einer Landwirtschaftlichen / Forstwirtschaftlichen Fläche?

Wenn der Sturm jetzt z.B. 100Fm vom Nachbarn auf meine Wiese/ Feld schmeißt, - darf die der Nachbar einfach liegenlassen? - Oder anders herum darf ich die dann behalten?

Ist die Fläche verpachtet- wer hat das Recht bzw die Pflicht? Eigentümer oder Pächter?

Mal abgesehen davon das man immer als erstes miteinander reden sollte - wie wäre die rechtlich gültige Grundlage im Falle das der Eigentümer oder die Erben kurzfristig nicht zu ermitteln sind?

Gruß Daniel
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon otchum » Mi Dez 05, 2018 14:17

fish999 hat geschrieben:Servus Zusammen!
Ich hätte mal eine Frage. Vielleicht hatte von euch schon mal jemand so einen Fall.

Bei mir im Wald war ein Windwurf der drei Grundstücke betroffen hat. Zwei private Eigentümer und den Staatsforst.
Die Bäume meines westlichen Nachbarn liegen bei mir am Grundstück und meine Bäume am Rand liegen im Staatsforst.

Jetzt bin ich recht freudig überrascht in meinen Wald gekommen und der Staatsforst hat ohne einen Ton zu sagen mit dem Harvester Ihren Windwurf aufarbeiten lassen.

Dabei sind sie netterweise über mein Grundstück gefahren und haben meinen privat angelegten Weg beschädigt und unsere gemeinsamen Grenzsteine verdrückt. Beide Schäden lassen sich klar zuordnen.

Was mich aber besonders stört, abgesehen von der Tatsache das ich es normal gefunden hätte vorher Bescheid zu sagen ist, dass sie meine Bäume an der Grundstücksgrenze mitten durch geschnitten haben und den Teil der auf ihrem Grundstück lag auf mein Grundstück geschmissen haben. Das schränkt die Vermarktbarkeit von meinem Holz natürlich deutlich ein.

Unabhängig davon, dass es nicht die feine Englische Art ist und ich zumindest erwartet hätte das man vorher miteinander spricht.

Kennt jemand ähnliche Fälle mit dem Staatsforst oder Privat. Ist es üblich an der Grundstücksgrenze zu kappen und kennt ihr Fälle mit einer entsprechenden Schadensregulierung.


Also für mich ist das alles miteinander Blödsinn.

Wer deinen Weg kaputtfährt hat den wieder herzurichten, das ist mal klar.

Wer dein Nutzholz unfachmännisch zerschneidet ist fachlich unfähig und der Verlust...wenn zum Beispiel statt Nutzholz nur noch Brennholz da ist muss ersetzt werden.

Und wer so handelt ohne vorher das Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen ist ein Trottel ohne jeden Anstand.

So ungefähr würde ich das dem zuständigen Förster mal mitteilen.
Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...! :klug:
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Re: Staat kappt Bäume nach Windwurf an der Grundstücksgrenze

Beitragvon H1asl » Mi Dez 05, 2018 14:39

DST hat geschrieben:Wann war der Sturm?


Die für mich auch entscheidende Frage
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